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FODN - 66/02/2017

Von Gemeinde Kals am Großglockner

Bedienungsanleitung

1. Der Benutzer der Straße zieht bei der

AUFFAHRT

bei der Schrankenanla-

ge das Ticket (grünen Knopf drücken

- keine Bezahlung erforderlich!)

2. Der Schranken öffnet sich.

3. Der Benutzer entwertet bei der

RÜCKFAHRT

an den Kassenauto-

maten am Parkplatz Glocknerwinkel

oder bei der Mautstelle das Ticket

und es wird der Preis angezeigt.

4. Der angegebene Preis wird bezahlt

(bar oder mit Bankomat- oder Kre-

ditkarte) und ein neues Ticket wird

gedruckt und bei der Schrankenanla-

ge gesteckt.

5. Der Schranken öffnet sich und der

Benutzer kann hinausfahren.

Preise Parkgebühr

Fahrzeug 1-9 Pers. bis 3 h .........€ 4,--

Fahrzeug 1-9 Pers. bis 6 h .........€ 7,--

Fahrzeug 1-9 Pers. bis 24 h .......€ 10,--

Fahrzeug 1-9 Pers. bis 7 Tage....€ 14,--

Fahrzeug 1-9 Pers. bis 14 Tage*€ 20,--

Bus bis 30 Sitzplätze .................€ 30,--

Bus über 30 Sitzplätze...............€ 60,--

Wohnmobil ab 2,40 m Höhe .....€ 30,--

(*)Glocknerstraße Erlebniskarte - inkl.

1 Freieintritt (1 Person) für die Ausstel-

lung "Im Banne des Großglockners" im

Kalser Glocknerhaus gegen Vorweis

des Mauttickets. Bitte beachten Sie die

Öffnungszeiten.

7- und 14-Tages-Tickets können bei

den Kassenautomaten erworben werden.

Dazu muss das bei der Auffahrt ge-

löste Ticket am Kassenautomat gesteckt

werden. Danach kann die Auswahl für

ein 7 oder 14-Tages-Ticket getroffen

werden.

Jahreskarten

(nur im Gemeindeamt

von 08:00 -12:00 Uhr erhältlich)

Bei den Jahreskarten gibt es Sender,

die auf die Innenseite der Windschutz-

Information der Kals am Großglockner Kommunal GmbH

Die Maut auf der Kalser Glocknerstrasse wird seit 11. August 2017 ganzjährig eingehoben und

erfolgt über eine vollautomatische Schrankenanlage.

Die neue Schrankenanlage

auf der Kalser Glocknerstrasse

scheibe geklebt werden und bei der

Zufahrt bzw. Abfahrt öffnet sich der

Schranken. Der Sender ist ab Ausstel-

lungsdatum ein Jahr gültig und kann

danach verlängert werden.

Achtung:

Sender nach Ablauf der

Gültigkeit nicht abziehen, sondern nur

Nummer im Gemeindeamt melden, den

Jahreskartenpreis bezahlen, die Num-

mer wird dann verlängert! Der Sender

ist an das KFZ-Kennzeichen gebunden

und kann nur mit diesem verwendet

werden, ein Missbrauch hat den Entzug

zur Folge.

Die Karten (auch Jahreskarten) wer-

den an der Mautstation an den vorgege-

benen Button gehalten (ca. 5 Sekunden),

es öffnet sich der Schranken. Nach Ab-

lauf der Gültigkeit der Karte kann diese

wiederum im Gemeindeamt verlängert

werden (Karte wird neu programmiert).

Auch die Karte ist an das KFZ Kenn-

zeichen gebunden und kann nur mit die-

sem verwendet werden!! Karten können

nur an Berechtigte, Lieferanten, Ein-

satzorganisationen etc. vergeben wer-

den und nicht an Privatpersonen.

INFORMATION AUS DER GEMEINDE