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Aus dem Gemeinderat
Änderung des Flächenwidmungs-
planes aufzuheben.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Aufhebung des Be-
schlusses über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 987/2, 1805/1 und
2957/2, KG Innervillgraten von
derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG
2011 in künftig „Sonstiges land- und
forstwirtschaftliches Gebäude – 2 –
landwirtschaftliches Lager“ gem. §
47 TROG 2011.
Ankauf Teppichboden
Der Bürgermeister informiert dieGe-
meinderäte, dass für bessere Ver-
anstaltungen wie Vorträge, Hoch-
zeiten, etc. ein neuer Teppichboden
für den Mehrzwecksaal angekauft
werden sollte. Der bestehende Tep-
pichboden kann noch weiterhin für
Bälle udgl. verwendet werden.
Seitens der Gemeinde wurden 2
Angebote für den Ankauf eines neu-
en Teppichbodens eingeholt. Die
Tischlerei Lanser GmbH hat den
Boden mit € 3.576,00 und die Fa.
Einrichtungshaus Aichner GmbH
mit € 4.392,00 inkl. MWSt. angebo-
ten.
Der Gemeinderat Roland Lanser
erklärt sich beim gegenständigen
Tagesordnungspunkt für Befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig einen neuen Teppichboden
für den Mehrzwecksaal der Ge-
meinde Innervillgraten laut Angebot
der Tischlerei Lanser GmbH in der
Höhe von € 3.576,00 anzukaufen.
Hundesteuerverordnung
Bereits in den vergangenen Jah-
ren wurden diverse Gemeinde-
verordnungen (Friedhofsordnung,
Wasserordnung,
Kanalordnung
etc.) angepasst. Nunmehr wurde
seitens der Gemeindeamtsleiterin
Claudia Wiedemair die Hundesteu-
erverordnung neu angepasst. Die
Hundesteuer beträgt für jeden im
Gemeindegebiet gehaltenen Hund,
der über drei Monate alt ist, pro Jahr
60,00 Euro. Für Wachhunde und für
Hunde, die in Ausübung eines Be-
rufes oder Erwerbes gehalten wer-
den, beträgt die Hundesteuer pro
Jahr 45,00 Euro. Für Blindenführer-
hunde sowie Assistenz- und Thera-
piehunde nach § 39a Bundesbehin-
dertengesetz ist keine Hundesteuer
zu entrichten.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Änderung der Hunde-
steuerverordnung der Gemeinde
Innervillgraten.
Ansuchen Familienverband
Seitens des Katholischen Familien-
verband, Zweigstelle Innervillgraten
liegt ein Ansuchen vom 30.03.2017
um finanzielle Unterstützung der
Jubelpaarfeier in der Höhe von
€ 835,60 vor. Alle 2 Jahre findet eine
Feier für die Jubelpaare die 25, 40,
50, 60 Jahre und älter verheiratet
sind statt. Die letzte Feier hat am
29.10.2016 in Kalkstein stattgefun-
den. Der Familienverband ersucht
nun die Kosten in der Höhe von €
835,60 für die Feier in der Badl-Alm
zu übernehmen. Der Bürgermeister
schlägt vor den Familienverband
mit € 500,-- zu unterstützen
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Familienverband In-
nervillgraten für die Jubelpaarfeier
im Jahr 2016 mit € 500,-- zu unter-
stützen.
Bestellung Rechtsvertretung
Der Bürgermeister informiert, dass
LA Josef Schett die Gemeinde In-
nervillgraten auf € 20.000,-- Scha-
densersatz verklagt hat. Die Klage
betrifft die Kosten für die letztma-
ligen Vorkehrungen (Abriss der
Stollerbachmühle). Der Bgm. in-
formiert weiters, dass die Klage in
Innsbruck zu verhandeln ist und die
Klagebeantwortung in schriftlicher
Form durch einen Rechtsanwalt
einzubringen ist. Somit sollte heute
die Vertretung der Gemeinde durch
einen Rechtsanwalt in dieser Ge-
richtssache beschlossen werden.
Seitens des Bürgermeisters wird
vorgeschlagen, Dr. Gernot Gasser
mit der Vertretung zu Beauftragen,
da dieser bereits im gesamten
Kraftwerksverfahren die rechtliche
Vertretung übernommen hat und
sich mit dem Verfahren auskennt.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig dieBestellung einer Rechts-
vertretung in der Rechtssache LA
Schett Josef, vertreten durch die
Altenweisl Wallnöfer Watschinger
Zimmermann Rechtsanwälte GmbH
gegen die Gemeinde Innervillgraten
auf die Tagesordnung zu setzen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Gasser & Dr. Schneeberger,
Beda Weber-Gasse 1, 9900 Lienz
in der Rechtssache LA Schett Jo-
sef, vertreten durch die Altenweisl
Wallnöfer Watschinger Zimmer-
mann Rechtsanwälte GmbH gegen
die Gemeinde Innervillgraten zu be-
auftragen.
Gemeinderatssitzung
vom 09.05.2017
Anstellung Gemeindearbeiter
Der Gemeinderat beschließt mit 6
Stimmen gegen 4 Stimmen Chris-
tian Lanser, Klamperplatz 115b,
9932 Innervillgraten als Gemein-
dearbeiter in Vollbeschäftigung mit
Dienstantritt am 03.07.2017 anzu-
stellen. Die Anstellung erfolgt nach
dem Gemeinde-Vertragsbedienste-
tengesetz, Entlohnungsschema II,
Entlohnungsgruppe p4.