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Aus dem Gemeinderat

Änderung des Flächenwidmungs-

planes aufzuheben.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Aufhebung des Be-

schlusses über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gpn. 987/2, 1805/1 und

2957/2, KG Innervillgraten von

derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG

2011 in künftig „Sonstiges land- und

forstwirtschaftliches Gebäude – 2 –

landwirtschaftliches Lager“ gem. §

47 TROG 2011.

Ankauf Teppichboden

Der Bürgermeister informiert dieGe-

meinderäte, dass für bessere Ver-

anstaltungen wie Vorträge, Hoch-

zeiten, etc. ein neuer Teppichboden

für den Mehrzwecksaal angekauft

werden sollte. Der bestehende Tep-

pichboden kann noch weiterhin für

Bälle udgl. verwendet werden.

Seitens der Gemeinde wurden 2

Angebote für den Ankauf eines neu-

en Teppichbodens eingeholt. Die

Tischlerei Lanser GmbH hat den

Boden mit € 3.576,00 und die Fa.

Einrichtungshaus Aichner GmbH

mit € 4.392,00 inkl. MWSt. angebo-

ten.

Der Gemeinderat Roland Lanser

erklärt sich beim gegenständigen

Tagesordnungspunkt für Befangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig einen neuen Teppichboden

für den Mehrzwecksaal der Ge-

meinde Innervillgraten laut Angebot

der Tischlerei Lanser GmbH in der

Höhe von € 3.576,00 anzukaufen.

Hundesteuerverordnung

Bereits in den vergangenen Jah-

ren wurden diverse Gemeinde-

verordnungen (Friedhofsordnung,

Wasserordnung,

Kanalordnung

etc.) angepasst. Nunmehr wurde

seitens der Gemeindeamtsleiterin

Claudia Wiedemair die Hundesteu-

erverordnung neu angepasst. Die

Hundesteuer beträgt für jeden im

Gemeindegebiet gehaltenen Hund,

der über drei Monate alt ist, pro Jahr

60,00 Euro. Für Wachhunde und für

Hunde, die in Ausübung eines Be-

rufes oder Erwerbes gehalten wer-

den, beträgt die Hundesteuer pro

Jahr 45,00 Euro. Für Blindenführer-

hunde sowie Assistenz- und Thera-

piehunde nach § 39a Bundesbehin-

dertengesetz ist keine Hundesteuer

zu entrichten.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Änderung der Hunde-

steuerverordnung der Gemeinde

Innervillgraten.

Ansuchen Familienverband

Seitens des Katholischen Familien-

verband, Zweigstelle Innervillgraten

liegt ein Ansuchen vom 30.03.2017

um finanzielle Unterstützung der

Jubelpaarfeier in der Höhe von

€ 835,60 vor. Alle 2 Jahre findet eine

Feier für die Jubelpaare die 25, 40,

50, 60 Jahre und älter verheiratet

sind statt. Die letzte Feier hat am

29.10.2016 in Kalkstein stattgefun-

den. Der Familienverband ersucht

nun die Kosten in der Höhe von €

835,60 für die Feier in der Badl-Alm

zu übernehmen. Der Bürgermeister

schlägt vor den Familienverband

mit € 500,-- zu unterstützen

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig den Familienverband In-

nervillgraten für die Jubelpaarfeier

im Jahr 2016 mit € 500,-- zu unter-

stützen.

Bestellung Rechtsvertretung

Der Bürgermeister informiert, dass

LA Josef Schett die Gemeinde In-

nervillgraten auf € 20.000,-- Scha-

densersatz verklagt hat. Die Klage

betrifft die Kosten für die letztma-

ligen Vorkehrungen (Abriss der

Stollerbachmühle). Der Bgm. in-

formiert weiters, dass die Klage in

Innsbruck zu verhandeln ist und die

Klagebeantwortung in schriftlicher

Form durch einen Rechtsanwalt

einzubringen ist. Somit sollte heute

die Vertretung der Gemeinde durch

einen Rechtsanwalt in dieser Ge-

richtssache beschlossen werden.

Seitens des Bürgermeisters wird

vorgeschlagen, Dr. Gernot Gasser

mit der Vertretung zu Beauftragen,

da dieser bereits im gesamten

Kraftwerksverfahren die rechtliche

Vertretung übernommen hat und

sich mit dem Verfahren auskennt.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig dieBestellung einer Rechts-

vertretung in der Rechtssache LA

Schett Josef, vertreten durch die

Altenweisl Wallnöfer Watschinger

Zimmermann Rechtsanwälte GmbH

gegen die Gemeinde Innervillgraten

auf die Tagesordnung zu setzen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Rechtsanwaltskanzlei

Dr. Gasser & Dr. Schneeberger,

Beda Weber-Gasse 1, 9900 Lienz

in der Rechtssache LA Schett Jo-

sef, vertreten durch die Altenweisl

Wallnöfer Watschinger Zimmer-

mann Rechtsanwälte GmbH gegen

die Gemeinde Innervillgraten zu be-

auftragen.

Gemeinderatssitzung

vom 09.05.2017

Anstellung Gemeindearbeiter

Der Gemeinderat beschließt mit 6

Stimmen gegen 4 Stimmen Chris-

tian Lanser, Klamperplatz 115b,

9932 Innervillgraten als Gemein-

dearbeiter in Vollbeschäftigung mit

Dienstantritt am 03.07.2017 anzu-

stellen. Die Anstellung erfolgt nach

dem Gemeinde-Vertragsbedienste-

tengesetz, Entlohnungsschema II,

Entlohnungsgruppe p4.