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Aus dem Gemeinderat

Überprüfungsausschuss

Die Obfrau des Überprüfungsaus-

schusses, Frau Martina Steidl bringt

dem Gemeinderat die Niederschrift

über das Ergebnis der Überprüfung

vom 10.04.2017 zur Kenntnis. Der

Kassenbestand bei der Raika Vill-

gratental beträgt € - 57.592,72.

Die Aufnahme des buchmäßigen

Kassenbestandes ergibt eine Sum-

me der gebuchten Einnahmen-

Abstattung 2017 bis 07.04.2017

von € 1.255.427,95 und eine

Summe der gebuchten Ausgaben-

Abstattung 2017 bis 07.04.2017

von € 1.313.020,67. Der buch-

mäßige Kassenbestand beträgt

€ - 57.592,72. Die Kassenüberein-

stimmung ist gegeben.

Die Kassenbestandsaufnahme der

Nebenkasse stimmt überein.

Die Buchungs- und Belegprüfung

sowie die Überprüfung der recht-

zeitigen Erhebung und Leistung der

Zahlungen ergeben keine Mängel.

Die Einhaltung der Ansätze des

Jahresvoranschlages ergibt Abwei-

chungen gegenüber dem Haus-

haltsplan in der Höhe von € 3.358,74

sowie Mehreinnahmen in der Höhe

von € 10.086,75.

Anstellung Gemeindearbeiter

Bei der letzten Gemeinderatssit-

zung hat der Gemeinderat be-

schlossen Herrn Lanser Christian

als Gemeindearbeiter zu beschäfti-

gen. Die Entlohnung erfolgt in der

Entlohnungsgruppe p4. Nach Über-

mittlung des Dienstvertrages samt

Vorrückungsstichtagsberechnung

hat Herr Lanser einen Antrag um

Erhöhung der Entlohnung gestellt.

Der Bürgermeister informiert die

Gemeinderäte, er habe bereits mit

den zwei nächstgereihten Gesprä-

che geführt. Armin Senfter wird die

Stelle des Gemeindearbeiters so-

fort zu den gegebenen Konditionen

annehmen. Der Gemeinderat ist

sich einig auch Herrn Lanser keine

höhere Entlohnung zu geben. Die

anderen Bewerber die beim Vor-

stellungsgespräche eine höhere

Entlohnung wollten sind auch bei

der Entscheidung ausgeschieden.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Anstellung eines neuen

Gemeindearbeiters auf die Tages-

ordnung zu setzen.

Der Gemeinderat beschließt in ge-

heimer Abstimmung, einstimmig Ar-

min Senfter, Gasse 120b, 9932 In-

nervillgraten als Gemeindearbeiter

zu beschäftigen.

Beitritt e5-Programm

Das e5-Programm unterstützt Ge-

meinden, die Energie effizienter und

umweltverträglicher nutzen und den

Einsatz von erneuerbaren Energie-

trägern ausbauen wollen. Mit e5

erhalten Gemeinden Hilfsmittel und

Unterstützung, um ihre Energie und

Klimaschutzziele festzulegen und

zu erreichen.

Da sich der Dorferneuerungsaus-

schuss bereiterklärt die erforderli-

chen Arbeiten zu leisten um eine

Förderung zu erhalten wird dieser

Punkt auf die Tagesordnung ge-

setzt..

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig den Punkt über den Beitritt

zum e5 Programm für energieeffizi-

ente Gemeinden auf die Tagesord-

nung zu setzen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig den Beitritt zum e5 Pro-

gramm

für

energieeffiziente

Gemeinden. Der Dorferneuerungs-

ausschuss wird sich mit diesem

Projekt befassen.

Gemeinderatssitzung

vom 27.06.2017

Änderung Flächenwidmungsplan

Im Bereich östlich des „Gannerho-

fes“ soll eine Grenzteilung durchge-

führt werden. In diesem Zuge wurde

festgestellt, dass die Gp. 473 und

489 KG Innervillgraten keine ein-

heitliche (Bauplatz)Widmung auf-

weisen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Flächenwidmungsplanes im

Bereich der Gp. 473 und 489 KG In-

nervillgraten von derzeit „Landwirt-

schaftliches Mischgebiet“ gem. §

40.5 TROG 2016 in künftig „Wohn-

gebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016

entsprechend den Ausführungen

des eFWP.

Änderung Flächenwidmungsplan

Am bestehenden Wohngebäude

HNr. 74h sind diverse Um- und

Zubauten geplant. Da dadurch die

geforderten Mindestabstände gem.

TBO 2011 in westlicher Richtung

nicht eingehalten werden können,

sieht der Grundstückseigentümer

den Ankauf von 100 m² der angren-

zenden Gp. 12/1 KG Innervillgraten

vor, welche schließlich mit der Gp.

12/5 vereinigt werden soll. In diesem

Zuge wurde bereits ein Teilungsvor-

schlag erstellt. Um schließlich eine

einheitliche (Bauplatz)Widmung zu

erhalten, sieht die Gemeinde Inner-

villgraten eine Ausdehnung der be-

stehenden Widmung „Wohngebiet“

gem. § 38.1 TROG 2016 entspre-

chend dem erwähnten Teilungsvor-

schlag vor.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Flächenwidmungsplanes im

Bereich der Gp. 12/1 KG Innervill-

graten von derzeit „Freiland“ gem. §