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Aus dem Gemeinderat
Überprüfungsausschuss
Die Obfrau des Überprüfungsaus-
schusses, Frau Martina Steidl bringt
dem Gemeinderat die Niederschrift
über das Ergebnis der Überprüfung
vom 10.04.2017 zur Kenntnis. Der
Kassenbestand bei der Raika Vill-
gratental beträgt € - 57.592,72.
Die Aufnahme des buchmäßigen
Kassenbestandes ergibt eine Sum-
me der gebuchten Einnahmen-
Abstattung 2017 bis 07.04.2017
von € 1.255.427,95 und eine
Summe der gebuchten Ausgaben-
Abstattung 2017 bis 07.04.2017
von € 1.313.020,67. Der buch-
mäßige Kassenbestand beträgt
€ - 57.592,72. Die Kassenüberein-
stimmung ist gegeben.
Die Kassenbestandsaufnahme der
Nebenkasse stimmt überein.
Die Buchungs- und Belegprüfung
sowie die Überprüfung der recht-
zeitigen Erhebung und Leistung der
Zahlungen ergeben keine Mängel.
Die Einhaltung der Ansätze des
Jahresvoranschlages ergibt Abwei-
chungen gegenüber dem Haus-
haltsplan in der Höhe von € 3.358,74
sowie Mehreinnahmen in der Höhe
von € 10.086,75.
Anstellung Gemeindearbeiter
Bei der letzten Gemeinderatssit-
zung hat der Gemeinderat be-
schlossen Herrn Lanser Christian
als Gemeindearbeiter zu beschäfti-
gen. Die Entlohnung erfolgt in der
Entlohnungsgruppe p4. Nach Über-
mittlung des Dienstvertrages samt
Vorrückungsstichtagsberechnung
hat Herr Lanser einen Antrag um
Erhöhung der Entlohnung gestellt.
Der Bürgermeister informiert die
Gemeinderäte, er habe bereits mit
den zwei nächstgereihten Gesprä-
che geführt. Armin Senfter wird die
Stelle des Gemeindearbeiters so-
fort zu den gegebenen Konditionen
annehmen. Der Gemeinderat ist
sich einig auch Herrn Lanser keine
höhere Entlohnung zu geben. Die
anderen Bewerber die beim Vor-
stellungsgespräche eine höhere
Entlohnung wollten sind auch bei
der Entscheidung ausgeschieden.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Anstellung eines neuen
Gemeindearbeiters auf die Tages-
ordnung zu setzen.
Der Gemeinderat beschließt in ge-
heimer Abstimmung, einstimmig Ar-
min Senfter, Gasse 120b, 9932 In-
nervillgraten als Gemeindearbeiter
zu beschäftigen.
Beitritt e5-Programm
Das e5-Programm unterstützt Ge-
meinden, die Energie effizienter und
umweltverträglicher nutzen und den
Einsatz von erneuerbaren Energie-
trägern ausbauen wollen. Mit e5
erhalten Gemeinden Hilfsmittel und
Unterstützung, um ihre Energie und
Klimaschutzziele festzulegen und
zu erreichen.
Da sich der Dorferneuerungsaus-
schuss bereiterklärt die erforderli-
chen Arbeiten zu leisten um eine
Förderung zu erhalten wird dieser
Punkt auf die Tagesordnung ge-
setzt..
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Punkt über den Beitritt
zum e5 Programm für energieeffizi-
ente Gemeinden auf die Tagesord-
nung zu setzen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Beitritt zum e5 Pro-
gramm
für
energieeffiziente
Gemeinden. Der Dorferneuerungs-
ausschuss wird sich mit diesem
Projekt befassen.
Gemeinderatssitzung
vom 27.06.2017
Änderung Flächenwidmungsplan
Im Bereich östlich des „Gannerho-
fes“ soll eine Grenzteilung durchge-
führt werden. In diesem Zuge wurde
festgestellt, dass die Gp. 473 und
489 KG Innervillgraten keine ein-
heitliche (Bauplatz)Widmung auf-
weisen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Flächenwidmungsplanes im
Bereich der Gp. 473 und 489 KG In-
nervillgraten von derzeit „Landwirt-
schaftliches Mischgebiet“ gem. §
40.5 TROG 2016 in künftig „Wohn-
gebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016
entsprechend den Ausführungen
des eFWP.
Änderung Flächenwidmungsplan
Am bestehenden Wohngebäude
HNr. 74h sind diverse Um- und
Zubauten geplant. Da dadurch die
geforderten Mindestabstände gem.
TBO 2011 in westlicher Richtung
nicht eingehalten werden können,
sieht der Grundstückseigentümer
den Ankauf von 100 m² der angren-
zenden Gp. 12/1 KG Innervillgraten
vor, welche schließlich mit der Gp.
12/5 vereinigt werden soll. In diesem
Zuge wurde bereits ein Teilungsvor-
schlag erstellt. Um schließlich eine
einheitliche (Bauplatz)Widmung zu
erhalten, sieht die Gemeinde Inner-
villgraten eine Ausdehnung der be-
stehenden Widmung „Wohngebiet“
gem. § 38.1 TROG 2016 entspre-
chend dem erwähnten Teilungsvor-
schlag vor.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Flächenwidmungsplanes im
Bereich der Gp. 12/1 KG Innervill-
graten von derzeit „Freiland“ gem. §