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Aus dem Gemeinderat

41 TROG 2016 in künftig „Wohnge-

biet“ gem. § 38.1 TROG 2016 ent-

sprechend den Ausführungen des

eFWP.

Änderung Flächenwidmungsplan

Am bestehenden Wohngebäude

HNr. 113 auf der Gp. .402 sind diver-

se Um- und Zubauten geplant. Da

dadurch die geforderten Mindestab-

stände gem. TBO 2011 nicht einge-

halten werden können, sollen ent-

sprechende Teilflächen angekauft

und mit dem Baugrundstück verei-

nigt werden. Um nun eine einheitli-

che Bauplatzwidmung herzustellen,

sieht die Gemeinde Innervillgraten

eine Ausdehnung der bestehen-

den Widmung „Wohngebiet“ gem.

§ 38.1 TROG 2016 entsprechend

dem erwähnten Teilungsplan in süd-

westlicher Richtung vor.

Der Gemeinderat Albin Steidl erklärt

sich bei gegenständlichen Tages-

ordnungspunkt für befangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Flächenwidmungsplanes im

Bereich der Gp. 2532/1, 2534/1

und 2945/2 KG Innervillgraten von

derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG

2016 in künftig „Wohngebiet“ gem.

§ 38.1 TROG 2016 entsprechend

den Ausführungen des eFWP.

Änderung Flächenwidmungsplan

Im Norden der Gp. 429 KG Innervill-

graten ist die Errichtung eines Einfa-

milienhauses durch Michael Schett,

Ahornberg 6, 9932 Innervillgraten ge-

plant. Zwischenzeitlich wurden auch

die Grundgrenzen im gegenständli-

chen Bereich geändert und das öffent-

liche Gut entsprechend dem Bestand

in der Natur ausgebildet. Es muss da-

her auch der Flächenwidmungsplan

den neuen Gegebenheiten angepasst

werden, um letztlich eine einheitliche

(Bauplatz)Widmung herzustellen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Flächenwidmungsplanes im

Bereich der Gp. 429 KG Innervill-

graten von derzeit „Freiland“ gem. §

41 TROG 2016 in künftig „Wohnge-

biet“ gem. § 38.1 TROG 2016 ent-

sprechend den Ausführungen des

eFWP

Aufhebung Bebauungsplan

Für die Grundstücke .75/1, .397,

428/1 und 429, alle KG Innervill-

graten besteht ein Allgemeiner und

Ergänzender Bebauungsplan vom

Jahr 2008. Dieser Bebauungsplan

stimmt jedoch für das geplante Bau-

vorhaben des Michael Schett nicht

überein und muss somit aufgeho-

ben und neu erlassen werden.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Aufhebung des beste-

henden allgemeinen und ergänzen-

den Bebauungsplanes gem. TROG

2016 im Bereich der Gpn. .397,

428/1 und 429, KG Innervillgraten.

Neuerlassung Bebauungsplan

Im Norden der Gp. 429 KG Innervill-

graten ist die Errichtung eines Ein-

familienhauses geplant. Neben der

Änderung des Flächenwidmungs-

planes muss auch der bestehende

allgemeine und ergänzende Bebau-

ungsplan zunächst aufgehoben und

ebenfalls dem neuen Stand im Ka-

taster angepasst werden muss.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Neuerlassung eines

Bebauungsplanes gem. TROG

2016 im Bereich der Gp. .397, 428/1

und 429 KG Innervillgraten entspre-

chend dem Planentwurf.

Straßenvermessung „Hochberg,

Bauabschnitt I und II“

Die Vermarkung der Grenzen im

Bereich Hochberg („Bochlate Kirchl“

bis „Eschen“) hat zusammen mit der

Aufnahme einiger Naturbestands-

daten am 12.10.2016 stattgefun-

den, die Trennstückregelung zur

Detailabklärung am 22.11.2016. Als

letzter Schritt wurden dann noch am

09.03.2017 die restlichen Grenz-

punkte rückgesteckt. Sämtliche

Parteien haben Ihre Zustimmung

zu den Grenzen erteilt. Insgesamt

sind 4 Grundeigentümer von der

Schlussvermessung betroffen, die

AG-NB Außerhochberg, das öffent-

liche Gut (Wege), Gottlieb Walder

(Hochberg 17) und Mario Schett

(Hochberg 19).

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Zu- und Abschreibung

der Trennflächen bei der Straßen-

vermessung „Hochberg, Bauab-

schnitt I und II“ laut der Planurkunde

der Vermessungskanzlei Rohracher

vom 31.05.2017, GZ: 9918/2016.

Straßenvermessung „Hochberg,

Bauabschnitt III

Der Bürgermeister erklärt die ge-

genständliche Grundteilung im

Bereich des „Michla-Haus“ des Jo-

hann Schett, Hochberg 21, 9932

Innervillgraten. Dabei sollte eine

Restfläche im Ausmaß von 24 m²

lt. Teilungsplan der Vermessungs-

kanzlei Rohracher, GZ: 1015/2017

vom 07.06.2017 kostenlos von der

Gemeinde Innervillgraten an Herrn

Schett Johann abgetreten werden.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Zu- und Abschreibung

der Trennflächen bei der Straßen-

vermessung „Hochberg, Bauab-

schnitt III – Bereich Schett Johann“

laut dem Teilungsplan der Ver-

messungskanzlei Rohracher vom

07.06.2017, GZ: 1015/2017.

Parkplatz Kalkstein

Ausgehend vom Projekt Skitouren-

lenkung kam die Anregung, beim

Parkplatz Kalkstein eine zusätzli-