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Aus dem Gemeinderat
41 TROG 2016 in künftig „Wohnge-
biet“ gem. § 38.1 TROG 2016 ent-
sprechend den Ausführungen des
eFWP.
Änderung Flächenwidmungsplan
Am bestehenden Wohngebäude
HNr. 113 auf der Gp. .402 sind diver-
se Um- und Zubauten geplant. Da
dadurch die geforderten Mindestab-
stände gem. TBO 2011 nicht einge-
halten werden können, sollen ent-
sprechende Teilflächen angekauft
und mit dem Baugrundstück verei-
nigt werden. Um nun eine einheitli-
che Bauplatzwidmung herzustellen,
sieht die Gemeinde Innervillgraten
eine Ausdehnung der bestehen-
den Widmung „Wohngebiet“ gem.
§ 38.1 TROG 2016 entsprechend
dem erwähnten Teilungsplan in süd-
westlicher Richtung vor.
Der Gemeinderat Albin Steidl erklärt
sich bei gegenständlichen Tages-
ordnungspunkt für befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Flächenwidmungsplanes im
Bereich der Gp. 2532/1, 2534/1
und 2945/2 KG Innervillgraten von
derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG
2016 in künftig „Wohngebiet“ gem.
§ 38.1 TROG 2016 entsprechend
den Ausführungen des eFWP.
Änderung Flächenwidmungsplan
Im Norden der Gp. 429 KG Innervill-
graten ist die Errichtung eines Einfa-
milienhauses durch Michael Schett,
Ahornberg 6, 9932 Innervillgraten ge-
plant. Zwischenzeitlich wurden auch
die Grundgrenzen im gegenständli-
chen Bereich geändert und das öffent-
liche Gut entsprechend dem Bestand
in der Natur ausgebildet. Es muss da-
her auch der Flächenwidmungsplan
den neuen Gegebenheiten angepasst
werden, um letztlich eine einheitliche
(Bauplatz)Widmung herzustellen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Flächenwidmungsplanes im
Bereich der Gp. 429 KG Innervill-
graten von derzeit „Freiland“ gem. §
41 TROG 2016 in künftig „Wohnge-
biet“ gem. § 38.1 TROG 2016 ent-
sprechend den Ausführungen des
eFWP
Aufhebung Bebauungsplan
Für die Grundstücke .75/1, .397,
428/1 und 429, alle KG Innervill-
graten besteht ein Allgemeiner und
Ergänzender Bebauungsplan vom
Jahr 2008. Dieser Bebauungsplan
stimmt jedoch für das geplante Bau-
vorhaben des Michael Schett nicht
überein und muss somit aufgeho-
ben und neu erlassen werden.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Aufhebung des beste-
henden allgemeinen und ergänzen-
den Bebauungsplanes gem. TROG
2016 im Bereich der Gpn. .397,
428/1 und 429, KG Innervillgraten.
Neuerlassung Bebauungsplan
Im Norden der Gp. 429 KG Innervill-
graten ist die Errichtung eines Ein-
familienhauses geplant. Neben der
Änderung des Flächenwidmungs-
planes muss auch der bestehende
allgemeine und ergänzende Bebau-
ungsplan zunächst aufgehoben und
ebenfalls dem neuen Stand im Ka-
taster angepasst werden muss.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Neuerlassung eines
Bebauungsplanes gem. TROG
2016 im Bereich der Gp. .397, 428/1
und 429 KG Innervillgraten entspre-
chend dem Planentwurf.
Straßenvermessung „Hochberg,
Bauabschnitt I und II“
Die Vermarkung der Grenzen im
Bereich Hochberg („Bochlate Kirchl“
bis „Eschen“) hat zusammen mit der
Aufnahme einiger Naturbestands-
daten am 12.10.2016 stattgefun-
den, die Trennstückregelung zur
Detailabklärung am 22.11.2016. Als
letzter Schritt wurden dann noch am
09.03.2017 die restlichen Grenz-
punkte rückgesteckt. Sämtliche
Parteien haben Ihre Zustimmung
zu den Grenzen erteilt. Insgesamt
sind 4 Grundeigentümer von der
Schlussvermessung betroffen, die
AG-NB Außerhochberg, das öffent-
liche Gut (Wege), Gottlieb Walder
(Hochberg 17) und Mario Schett
(Hochberg 19).
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Zu- und Abschreibung
der Trennflächen bei der Straßen-
vermessung „Hochberg, Bauab-
schnitt I und II“ laut der Planurkunde
der Vermessungskanzlei Rohracher
vom 31.05.2017, GZ: 9918/2016.
Straßenvermessung „Hochberg,
Bauabschnitt III
Der Bürgermeister erklärt die ge-
genständliche Grundteilung im
Bereich des „Michla-Haus“ des Jo-
hann Schett, Hochberg 21, 9932
Innervillgraten. Dabei sollte eine
Restfläche im Ausmaß von 24 m²
lt. Teilungsplan der Vermessungs-
kanzlei Rohracher, GZ: 1015/2017
vom 07.06.2017 kostenlos von der
Gemeinde Innervillgraten an Herrn
Schett Johann abgetreten werden.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Zu- und Abschreibung
der Trennflächen bei der Straßen-
vermessung „Hochberg, Bauab-
schnitt III – Bereich Schett Johann“
laut dem Teilungsplan der Ver-
messungskanzlei Rohracher vom
07.06.2017, GZ: 1015/2017.
Parkplatz Kalkstein
Ausgehend vom Projekt Skitouren-
lenkung kam die Anregung, beim
Parkplatz Kalkstein eine zusätzli-