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Aus dem Gemeinderat
und vom Gemeindeüberwachungs-
ausschuss vorgeprüft wurde, wird
vom Gemeinderat mit 10 Ja-Stim-
men und einer Stimmen-Enthal-
tung (Bgm) mit einer Einnahmen-
vorschreibung von € 2.179.477,60
und einer Ausgabenvorschrei-
bung von € 2.185.180,73 daher
mit einem Rechnungsabgang von
€ 5.703,13 im ordentlichen Haus-
halt und im außerordentlichen
Haushalt mit Einnahmenvorschrei-
bungen von € 4.198.817,41 und
einer Ausgabenvorschreibungen
von € 4.274.629,85 daher mit ei-
nem Rechnungsüberschuss von
€ 75.812,44 genehmigt und den
Funktionären die Entlastung erteilt.
Rodungsantrag Walder (Hoch-
berg 17)
Der Bürgermeister informiert die
Gemeinderäte, dass Herr Walder
Gottlieb, Hochberg 17, 9932 In-
nervillgraten einen Rodungsantrag
betreffend der Gp. 1259, KG In-
nervillgraten gestellt hat. Durch die
Gp. 1259 führt die Wegparzelle Gp.
2918, welche als öffentliches Gut
(Wege) ausgewiesen ist.
Seitens des Gemeinderates soll-
te nunmehr die Zustimmung erteilt
werden, dass im Zuge der Rodung
der Gp. 1259, welche im Eigentum
des Gottlieb Walder steht auch die
Gp. 2918 im Ausmaß von 65m² (öf-
fentliches Gut/Wege) gerodet wer-
den kann. Seitens des Gemeinde-
rates wird betont, dass der Rodung
auf der Gp. 2918, KG Innervillgraten
zugestimmt wird aber die Gp. 2918,
KG Innervillgraten weiterhin im Be-
sitz des öffentlichen Gutes (Wege)
bleibt.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Antrag um Rodung ei-
ner Teilfläche im Ausmaß von 65m²
der Gp. 2918, KG Innervillgraten auf
die Tagesordnung zu setzen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig der Rodung der Gp. 2918,
KG Innervillgraten im Ausmaß von
65m² entsprechend dem Lageplan
zuzustimmen. Die Gp. 2918, KG In-
nervillgraten bleibt weiterhin im Be-
sitz des öffentlichen Gutes (Wege).
Gemeinderatssitzung
vom 11.04.2017
Ausschreibung Finanzierung
Dorfzentrum-Pavillon
Die Gesamtbaukosten für das Pro-
jekt Dorfzentrum-Pavillon belaufen
sich auf rd. € 885.000,--.
Dem Bürgermeister ist es gelungen
€ 700.000,-- an Bedarfszuweisung
zu erhalten. Die verbleibenden Kos-
ten in der Höhe von € 185.000,--
müssen von der Gemeinde mittels
Darlehensaufnahme finanziert wer-
den.
Die Gesamtlaufzeit des Kredites
wird auf 120 Monate ab der ersten
Zuzählung ausgeschrieben, wobei
die erste Zuzählung mit 01.06.2017
erfolgen soll. Betreffend der Zins-
vereinbarung wird der Zinsindika-
tor 6-Monats-EURIBOR mit Zins-
verrechnung vierteljährlich (31.3.,
30.6., 30.9., 31.12.), dekursiv, netto
ohne Spesen sowie keiner Run-
dung ausgeschrieben. Der Abga-
betermin für die Angebote wird mit
12.05.2017 festgelegt. Die Ange-
botsgültigkeit wird bis 30.06.2017
festgesetzt. Angeschrieben werden
die Raiffeisenkasse Villgratental,
Raiffeisenbank Sillian, Raiffeisen-
landesbank Tirol, Bank Austria, Li-
enzer Sparkasse, Osttiroler Volks-
bank und die Hypo Tirol Bank AG.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Ausschreibung der
Finanzierung für das Dorfzentrum-
Pavillon wie vom Finanzverwalter
Oswald Fürhapter vorgetragen.
Ausschreibung Baufirmen
Projekt Dorfzentrum-Pavillon
In der letzten Bauausschusssitzung
wurde eine Liste für die Ausschrei-
bung der Baufirmen erstellt. Dabei
wurden ausschließlich Osttiroler
Firmen genannt. Die wichtigsten
Ausschreibungen wie Baumeister,
Spengler, Zimmerer, Fließenleger
etc. wurden bereits gemacht. Der
Rücklauf erfolgt bis in 3 Wochen.
Seitens der Fa. Valtiner & Partner
wird der Preisspiegel sowie ein Ver-
gabevorschlag erstellt.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Ausschreibung der
Baufirmen für das Projekt Dorfzent-
rum-Pavillon.
Aufhebung
Flächenwidmungsplan
In der Gemeinderatssitzung vom
22.09.2015 wurde die Auflage und
Änderung des Flächenwidmungs-
planes im Bereich der Gpn. 987/2,
1805/1 und 2957/2, alle KG Innervill-
graten von derzeit „Freiland“ gem.
§ 41 TROG 2011 in künftig „Sons-
tiges land- und forstwirtschaftliches
Gebäude – 2 – landwirtschaftliches
Lager“ gem. § 47 TROG 2011 ent-
sprechend dem Planentwurf be-
schlossen. Dabei handelte es sich
um ein bestehendes landwirtschaft-
liches Lager des HerrnAlbert Schett,
Lahnberg 49, 9932 Innervillgraten,
welches nachträglich einer Baube-
willigung zugeführt werden sollte.
Daher war die Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes erforderlich.
Aufgrund einer Gesetzesnovelle
konnte das Gebäude anschließend
mit einer Bauanzeige ohne Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes
abgehandelt werden. Seitens des
Amtes der Tiroler Landesregierung,
Abt. Bau- und Raumordnungsrecht
wurde die Gemeinde Innervillgraten
aufgefordert den Beschluss über die