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Aus dem Gemeinderat

und vom Gemeindeüberwachungs-

ausschuss vorgeprüft wurde, wird

vom Gemeinderat mit 10 Ja-Stim-

men und einer Stimmen-Enthal-

tung (Bgm) mit einer Einnahmen-

vorschreibung von € 2.179.477,60

und einer Ausgabenvorschrei-

bung von € 2.185.180,73 daher

mit einem Rechnungsabgang von

€ 5.703,13 im ordentlichen Haus-

halt und im außerordentlichen

Haushalt mit Einnahmenvorschrei-

bungen von € 4.198.817,41 und

einer Ausgabenvorschreibungen

von € 4.274.629,85 daher mit ei-

nem Rechnungsüberschuss von

€ 75.812,44 genehmigt und den

Funktionären die Entlastung erteilt.

Rodungsantrag Walder (Hoch-

berg 17)

Der Bürgermeister informiert die

Gemeinderäte, dass Herr Walder

Gottlieb, Hochberg 17, 9932 In-

nervillgraten einen Rodungsantrag

betreffend der Gp. 1259, KG In-

nervillgraten gestellt hat. Durch die

Gp. 1259 führt die Wegparzelle Gp.

2918, welche als öffentliches Gut

(Wege) ausgewiesen ist.

Seitens des Gemeinderates soll-

te nunmehr die Zustimmung erteilt

werden, dass im Zuge der Rodung

der Gp. 1259, welche im Eigentum

des Gottlieb Walder steht auch die

Gp. 2918 im Ausmaß von 65m² (öf-

fentliches Gut/Wege) gerodet wer-

den kann. Seitens des Gemeinde-

rates wird betont, dass der Rodung

auf der Gp. 2918, KG Innervillgraten

zugestimmt wird aber die Gp. 2918,

KG Innervillgraten weiterhin im Be-

sitz des öffentlichen Gutes (Wege)

bleibt.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig den Antrag um Rodung ei-

ner Teilfläche im Ausmaß von 65m²

der Gp. 2918, KG Innervillgraten auf

die Tagesordnung zu setzen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig der Rodung der Gp. 2918,

KG Innervillgraten im Ausmaß von

65m² entsprechend dem Lageplan

zuzustimmen. Die Gp. 2918, KG In-

nervillgraten bleibt weiterhin im Be-

sitz des öffentlichen Gutes (Wege).

Gemeinderatssitzung

vom 11.04.2017

Ausschreibung Finanzierung

Dorfzentrum-Pavillon

Die Gesamtbaukosten für das Pro-

jekt Dorfzentrum-Pavillon belaufen

sich auf rd. € 885.000,--.

Dem Bürgermeister ist es gelungen

€ 700.000,-- an Bedarfszuweisung

zu erhalten. Die verbleibenden Kos-

ten in der Höhe von € 185.000,--

müssen von der Gemeinde mittels

Darlehensaufnahme finanziert wer-

den.

Die Gesamtlaufzeit des Kredites

wird auf 120 Monate ab der ersten

Zuzählung ausgeschrieben, wobei

die erste Zuzählung mit 01.06.2017

erfolgen soll. Betreffend der Zins-

vereinbarung wird der Zinsindika-

tor 6-Monats-EURIBOR mit Zins-

verrechnung vierteljährlich (31.3.,

30.6., 30.9., 31.12.), dekursiv, netto

ohne Spesen sowie keiner Run-

dung ausgeschrieben. Der Abga-

betermin für die Angebote wird mit

12.05.2017 festgelegt. Die Ange-

botsgültigkeit wird bis 30.06.2017

festgesetzt. Angeschrieben werden

die Raiffeisenkasse Villgratental,

Raiffeisenbank Sillian, Raiffeisen-

landesbank Tirol, Bank Austria, Li-

enzer Sparkasse, Osttiroler Volks-

bank und die Hypo Tirol Bank AG.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Ausschreibung der

Finanzierung für das Dorfzentrum-

Pavillon wie vom Finanzverwalter

Oswald Fürhapter vorgetragen.

Ausschreibung Baufirmen

Projekt Dorfzentrum-Pavillon

In der letzten Bauausschusssitzung

wurde eine Liste für die Ausschrei-

bung der Baufirmen erstellt. Dabei

wurden ausschließlich Osttiroler

Firmen genannt. Die wichtigsten

Ausschreibungen wie Baumeister,

Spengler, Zimmerer, Fließenleger

etc. wurden bereits gemacht. Der

Rücklauf erfolgt bis in 3 Wochen.

Seitens der Fa. Valtiner & Partner

wird der Preisspiegel sowie ein Ver-

gabevorschlag erstellt.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Ausschreibung der

Baufirmen für das Projekt Dorfzent-

rum-Pavillon.

Aufhebung

Flächenwidmungsplan

In der Gemeinderatssitzung vom

22.09.2015 wurde die Auflage und

Änderung des Flächenwidmungs-

planes im Bereich der Gpn. 987/2,

1805/1 und 2957/2, alle KG Innervill-

graten von derzeit „Freiland“ gem.

§ 41 TROG 2011 in künftig „Sons-

tiges land- und forstwirtschaftliches

Gebäude – 2 – landwirtschaftliches

Lager“ gem. § 47 TROG 2011 ent-

sprechend dem Planentwurf be-

schlossen. Dabei handelte es sich

um ein bestehendes landwirtschaft-

liches Lager des HerrnAlbert Schett,

Lahnberg 49, 9932 Innervillgraten,

welches nachträglich einer Baube-

willigung zugeführt werden sollte.

Daher war die Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes erforderlich.

Aufgrund einer Gesetzesnovelle

konnte das Gebäude anschließend

mit einer Bauanzeige ohne Ände-

rung des Flächenwidmungsplanes

abgehandelt werden. Seitens des

Amtes der Tiroler Landesregierung,

Abt. Bau- und Raumordnungsrecht

wurde die Gemeinde Innervillgraten

aufgefordert den Beschluss über die