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EMEINDE

AUS DER GEMEINDESTUBE

GR-Sitzung am 20. Dezember 2016

GR-Sitzung am 14. Februar 2017

Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates

(Auszüge aus den Protokollen)

Aufhebung und Festlegung eines Bebauungsplanes im

Bereich der Gp. 63/3, Familien Rochelt und Schramm

Beim bestehenden Doppelwohnhaus im Weberlefeld ist die

Durchführung von diversen Baumaßnahmen geplant. Nach

Durchführung der Vorprüfung des Bauansuchens wurde festge-

stellt, dass der bestehende Bebauungsplan nicht den Intentionen

des TROG und der TBO entspricht. Beschluss des Gemeinde-

rates, den bestehenden allgemeinen und ergänzenden Bebau-

ungsplan (Beschluss vom 07.10.2003) aufzuheben.

Beschluss des Gemeinderates, für die Gp. 63/3 einen neuen

Bebauungsplan festzulegen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Festsetzung des Jahresvoranschlages und

Mittelfristplanes für das Jahr 2017

Der Gemeinderat hat den Jahresvoranschlag für das Jahr 2017

sowie den mittelfristigen Finanzplan und Investitionsplan für die

Jahre 2018 – 2021 wie folgt festgesetzt:

Einnahmen Ausgaben

Ordentlicher Haushalt

€ 1.788.500,-- € 1.788.500,--

Außerordentlicher Haushalt

€ 400.000,-- € 400.000,--

Abstimmungsergebnis: 10 : 1

Festsetzung Jahresvoranschlag und Mittelfristplan 2017

für Gemeinde Thurn Immobilien KG

Der Voranschlag 2017 sowie der Mittelfristplan für die Jahre

2018 – 2020 für die Gemeinde Thurn Immobilien KG wurde wie

folgt festgesetzt:

Einnahmen:

€ 9.208,--

Ausgaben:

€ 9.208,--

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Festsetzung einer neuen Abfallgebührenordnung

Mit Beschluss des Gemeinderates wurde eine neue Abfallgebüh-

renordnung, gültig ab 01.01.2017, festgesetzt. Hier die aktuellen

Tarife:

Grundgebühr

Für die Grundgebühr gelten folgende Bemessungsgrundlagen

und Gebührensätze:

a) Als Bemessungsgrundlagen für die Vorschreibung der

Grundgebühr wird die Art, Zahl und Größe der einem Grund-

stück zugewiesenen Mindestbehälter (§ 4 Müllabfuhrord-

nung) festgelegt.

b) Die Grundgebühr beträgt je Liter Müll € 0,13.

Diese Gebührensätze werden ihrer Höhe nach vom Gemeinderat

jährlich festgelegt.

Weitere Gebühr

Für die weitere Gebühr gelten folgende Bemessungsgrundlagen

und Gebührensätze:

a) Als Bemessungsgrundlage für die Vorschreibung der weiteren

Gebühr wird die Art, Zahl und Größe der auf einem Grund-

stück tatsächlich entleerten Müllbehälter – über den 14-tä-

gigen bzw. 4-wöchigen Abfuhrintervall hinaus – festgelegt.

Die tatsächliche Müllmenge wird jeweils im Zeitraum vom

1. Jänner bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres

erhoben.

b) Die weitere Gebühr beträgt je Liter Müll € 0,05

(1) Für die Ablieferung bzw. Entleerung:

a) eines 40 Liter Müllsackes

€ 2,--

b) eines 70 Liter Müllsackes

€ 3,50

c) eines 80 Liter Müllbehälters

€ 4,--

d) eines 120 Liter Müllbehälters

€ 6,--

e) eines 240 Liter Müllbehälters

€ 12,--

f) eines 660 Liter Müllbehälters

€ 33,--

g) eines 800 Liter Müllbehälters

€ 40,--

h) eines 35 Liter Bioabfallbehälters

€ 1,75

i) eines 80 Liter Bioabfallbehälters

€ 4,--

(2) Für die Anlieferung bzw. Entsorgung:

a)

eines Autoreifens ohne Felge

€ 4,50

b)

eines Autoreifens mit Felge

€ 5,50

c)

eines LKW-, Traktorreifens ohne Felge

€ 22,--

d)

eines LKW-, Traktorreifens mit Felge

€ 27,--

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Verwendung Gemeindewappen für Landeswandertag

der Senioren 2017

Der Gemeinderat genehmigt dem Tiroler Pensionistenverband

für die Organisation, Ausschreibung und Bewerbung des Lan-

deswandertages der Senioren, der im kommenden Jahr in Gaim-

berg und Thurn auf den Sonnenwegen stattfinden wird, die Ver-

wendung des Thurner Gemeindewappens.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Ansuchen Verein s´Kammerland – Kostenbeitrag

für die Vorplatzgestaltung

Der schriftlich vorliegende Antrag zwecks bereits durchgeführter

Gestaltung des Vorplatzes beim Kammerlanderhof wurde vom

Gemeinderat abgewiesen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Haushaltsüberschreitungen aus dem HH-Jahr 2016

Vom Gemeinderat wurden Haushaltsstellenüberschreitungen aus

dem HH-Jahr 2016 in Höhe von € 63.218,-- mit den dazugehö-

renden Bedeckungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Festsetzung der Waldumlage für das Jahr 2017

Die Waldumlage für das Jahr 2017 wurde vom Gemeinde-

rat gemäß § 10 der Tiroler Waldordnung 2005 mit € 4.430,79

festgesetzt.

Umlage für den Wirtschaftswald:

€ 30,12/ha

Umlage für den Schutzwald im Ertrag:

€ 9,03/ha

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Festlegung einer Straßenbezeichnung für das

Mußhauserfeld

Beschluss des Gemeinderates, dem neuen Siedlungsgebiet die

Straßenbezeichnung „Musshauserfeld“ - Zughörigkeit zum Orts-

teil Dorf - zu geben. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang,

dass die Straßenbezeichnung mit Doppel „ss“ geschrieben wird.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0