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EMEINDE

Merkblatt für die Baueinreichung

Für Baueingaben sind nach der Unterscheidung Be-

willigungs- oder Anzeigepflicht nachfolgende Unterla-

gen beizubringen. Abhängig von der Art der geplanten

baulichen Maßnahme, der Örtlichkeit des Bauplatzes

oder eines etwaigen Denkmalschutzes können gege-

benenfalls ergänzende Unterlagen erforderlich sein.

Sollten Zweifel Ihrerseits bestehen, ob ein Bauvorhaben nach der

Tiroler Bauordnung bewilligungspflichtig oder lediglich anzei-

gepflichtig ist, bitte mit der Gemeinde Thurn/Baubehörde

vor

der Baueinreichung

Kontakt aufnehmen.

BAUANSUCHEN

Legen Sie dem jeweiligen Ansuchen die Planunterlagen in

drei-

facher Ausfertigung

sowie die sonstigen zur Beurteilung der

Zulässigkeit des Bauvorhabens nach den bau- und raumord-

nungsrechtlichen Vorschriften erforderlichen Unterlagen bei.

Jedenfalls sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:

>

Bauansuchen (einfach)

mit integrierter

Baubeschreibung

(dreifach)

>

Eigentumsnachweise

(bei Neu- und Zubauten):

- wenn Bauwerber und Grundeigentümer ident sind: Grund-

buchauszug neuesten Standes

- wenn der Bauwerber nicht Grundeigentümer oder Baube-

rechtigter ist: Zustimmungserklärung des Grundeigentümers

bzw. des Bauberechtigten

Für Neu- und Zubauten an Liegenschaften, an denen Woh-

nungseigentum besteht, bedarf es des Nachweises des Mit-

eigentums an der Liegenschaft bzw. der Zustimmungser-

klärung des betreffenden Miteigentümers, nicht jedoch des

Nachweises der Zustimmung der übrigen Miteigentümer.

>

Nachweis

einer

rechtlich gesicherten Verbindung

mit einer

öffentlichen Verkehrsfläche

>

Anrainerverzeichnis

Amtlicher Lageplan mit bildlicher Darstellung des 15-Meter

Anrainerkreises und ein Anrainerverzeichnis

>

Amtlicher Lageplan (dreifach)

Der Lageplan hat die Angaben gemäß § 1 Abs. 2 der Plan-

unterlagenverordnung 1998, LGBl. Nr. 90/1998 i.d.g.F. zu

enthalten.

>

Baupläne gemäß Planunterlagenverordnung 1998

(dreifach)

Die Baupläne haben jedenfalls die zur Beurteilung des Bau-

vorhabens erforderlichen Grundrisse, Ansichten und Schnitte

mit den erforderlichen Maßangaben zu enthalten (auch Dar-

stellung des Urgeländes und des projektierten Geländes sowie

des Geländes der angrenzenden Grundstücke).

Bei Zu- und Umbauten sind bestehende bauliche Anlagen

grau, geplante bauliche Anlagen rot und abzubrechende Anla-

gen gelb darzustellen.

Die Einreichpläne sind vom Bauwerber, Grundeigentümer und

Planverfasser zu unterfertigen.

>

Berechnungen

- nachvollziehbare Aufstellung über die Baumasse gemäß

Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011, LGBl.

Nr. 58/2011 (getrennt für neu errichtete, umgebaute, abge-

brochene Gebäude(teile) und den nicht geänderten Bestand)

- nachvollziehbare Aufstellung über die Bruttogeschoßfläche

neu errichteter Gebäudeteile

- Wärmebedarfsberechnung/Energieausweis

- nachvollziehbare Berechnung der statistischen Angaben

Die Ergebnisse der Berechnungen sind in das Bauantragsfor-

mular zu übertragen.

BAUANZEIGE

Legen Sie der jeweiligen Anzeige die Planunterlagen in

zwei-

facher Ausfertigung

sowie die sonstigen zur Beurteilung der

Zulässigkeit der Baumaßnahme nach den bau- und raumord-

nungsrechtlichen Vorschriften erforderlichen Unterlagen bei.

Jedenfalls müssen Sie nachfolgende Unterlagen beibringen:

> ein entsprechender schriftlicher Antrag

> eine kurze technische Beschreibung

> Planunterlagen gemäß Planunterlagenverordnung

Weitere Informationen in

bau- und feuerpolizeilichen

An-

gelegenheiten erhalten Sie im Gemeindeamt Thurn (Tel.:

04852/64007).

Der Bürgermeister: Ing. Reinhold Kollnig

Elektronische Zustellung

von Schriftstücken der Gemeinde

Die elektronische Zustellung von Zählerablesekarten, Rech-

nungen, Abgabenbescheiden, Vorschreibungen und Grund-

steuerbescheiden der Gemeinde in Form eines E-Mails (regi-

stered Mail) ist seit Jänner 2016 möglich.

Dafür ist das Einverständnis für diese Art der Zustellung

notwendig: Senden Sie bitte eine E-Mail an

amtsleiter@

gemeinde-thurn.at

mit einem kurzen Hinweis, dass Sie die e-

Zustellung von Dokumenten der Gemeinde wünschen.

Abbuchungsaufträge

für Gemeindeabgaben

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen für Gemeindeabga-

ben (oft in wechselnder Höhe) lassen sich sehr bequem über

das Girokonto mit einem Abbuchungsauftrag (= SEPA-Last-

schrift-Mandat) begleichen. Damit erfolgen Ihre Zahlungen

immer termingerecht.

Das Antragsformular dafür erhalten Sie im Gemeindeamt

Thurn bei Amtsleiter Thomas Tschurtschenthaler.