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ze festgelegt, da der Weg als Teil der Gesamterschließung ein

öffentlicher Weg sein soll. Die Baufluchtlinie berücksichtigt

den Bestand, die Höhenlage wird mit 1.291,00 m ü MS festge-

legt, ca. 1,0 m unterhalb des Eingangsniveaus des Einfamilien-

hauses. Im Übrigen wird die offene Bauweise festgelegt, das

0,6-fache der Höhe jeden Punktes, mindestens 4,0 m, als erfor-

derlicher Grenzabstand. Der geänderte Entwurf wird für 2

Wochen aufgelegt.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 38/14,

38/18, 38/19, 38/46 und 38/48, KG Unterassling und 917/2,

KG Oberassling - Andreas Fuchs u.a.

Geplant ist die Errichtung diverser Zubauten beim Wohnhaus

auf Grundstück 38/19, KG Unterassling. Die im Einreichplan

vorgesehenen Zubauten führen dazu, dass mehr als 15 % der

Grundstücksgröße im Abstandsbereich bebaut werden. Da die

vorgesehene Überdachung vor der Garage nachvollziehbar ist

und zu keiner Beeinträchtigung der Interessen der örtlichen

Raumplanung führt, wird der Verlauf der Baufluchtlinie an die

nördliche Grundstücksgrenze des Grundstückes 38/19 gelegt.

Der Fehler im Planentwurf vom 09.11.2016 betreffend Bau-

platzgröße höchst wird im gegenständlichen Entwurf für einen

Bebauungsplan auch korrigiert (Bauplatzgröße höchst: 375

m²). Der Planungsbereich wird weiterhin entsprechend dem

gültigen allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan bzw.

dem nunmehr gültigen Bebauungsplan festgelegt. Für die

Grundstücke 38/14, 38/18 und 38/48 wird die offene Bau-

weise, das 0,4-fache der Höhe jeden Punktes als erforderlicher

Grenzabstand festgelegt, auch zu den Grundstücken 38/19 und

38/46. Auf den Grundstücken 38/19 und 38/16 gilt die gekup-

pelte Bauweise, da es sich um ein Doppelhaus handelt. Die

Auflage des Bebauungsplanes wird beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Bebauungsplanes im Bereich der Firma Theurl Holzindu-

strie, Thal-Wilfern

Geplant ist die Errichtung eines weiteren Zubaus im Nord-

osten der bestehenden Produktionshalle auf Grundstück 523/9.

Das Gebäude soll unterfahrbar sein und zwei Geschoße für

Büros erhalten. Das Gebäude überspringt die Baufluchtlinie

im Norden und steht im Nahbereich zur 110 kV-Freileitung.

Eine positive Stellungnahme der TINETZ AG liegt vor. Der

geplante bauliche Bereich befindet sich zwischen der Mast-

nummer 40 und 41.

Die maximale Gebäudehöhe liegt auf 848,60 müMS und sollte

aufgrund der vorliegenden Planunterlagen zulässig sein. Des-

halb wird ein eigener Planungsbereich festgelegt, mit einem

entsprechend festgelegten höchsten Punkt des Gebäudes. Im

Osten wird die Baufluchtlinie derart festgelegt, dass die Sicht-

weiten im Kreuzungsbereich (Radweg/Erschließungsstraße)

gegeben sind. Aufgrund des Verkehrsaufkommens am Drau

Radweg und der Art des Verkehrs (LKW-Verkehr, Werksver-

kehr mit Staplern, teilweise Sondertransporte) wird darauf sei-

tens des örtlichen Raumplaners großes Augenmerk gelegt. Die

Auflage des Planentwurfes wird beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungs-

beitrag für den Neubau der Bergrettungszentrale Lienz

Auf Grund von Interventionen durch die Bürgermeister wurde

der zu finanzierende Betrag pro Gemeinde endlich richtig

gestellt. Die Übernahme des Kostenanteils der Gemeinde Ass-

ling in Höhe von € 9.770,78 wird beschlossen. Ausdrücklich

wird festgehalten, dass mit diesem Beschluss keine Bauko-

stenüberschreitungen oder eine Nachschusspflicht eingegan-

gen oder nachträglich gedeckt werden.

Ehrungen

Auf Antrag des Bürgermeisters wurde nach ausführlicher

Erörterung und unter Anwendung des im Jahr 2007 festgeleg-

ten Punktesystems beschlossen, den

Ehrenring der Gemein-

de Assling

an

Konrad Jungmann, Reinhard Mair,

Siegfried Stocker und Josef Wurzer

unter anderem für deren

besondere Verdienste um das sportliche und kulturelle Wesen

bzw. die forstlichen Belange in der Gemeinde zu verleihen.

Die Überreichung wird im feierlichen Rahmen am 23.06.2017

im Kulturheim Assling stattfinden, wobei ein ausführlicher

Bericht zu den Verdiensten dann folgt.

Seite 6

04/2017

Fortsetzung von Seite 5: Aus dem Gemeinderat

Statistik Austria kündigt „SILC-Erhebung“ an

Statistik Austria

erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige

Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild

der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig,

dass verlässliche und aktuelle Informationen über die Lebens-

bedingungen der Menschen in Österreich zur Verfügung ste-

hen.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und

Konsumentenschutz wird derzeit die Erhebung

SILC

(Stati-

stics on Income and Living Conditions/Statistiken über Ein-

kommen und Lebensbedingungen) durchgeführt. Diese

Statistik ist die Basis für viele sozialpolitische Entscheidun-

gen. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkom-

mens- und Lebensbedingungen-Statistik-Verordnung des

Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumenten-

schutz (ELStV,

BGBl. II Nr. 277/2010

).

Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen

Melderegister jedes Jahr

Haushalte in ganz Österreich

für

die Befragung ausgewählt. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde

könnten dabei sein! Die ausgewählten Haushalte werden

durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Stati-

stik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von

Februar

bis Juli 2017

mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um

einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Perso-

nen können sich entsprechend ausweisen. Inhalte der Befra-

gung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am

Erwerbsleben, Einkommen sowie Gesundheit und Zufrieden-

heit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft

der mit großem Aufwand erhobenen Daten ist es von enormer

Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jah-

ren an der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die

befragten Haushalte einen

Einkaufsgutschein über 15,-

Euro

.

Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere

Informationen zu SILC erhalten Sie unter:

Statistik Austria, Guglgasse 13, 1110 Wien, Tel.: 01/711 28

8338 (Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr) E-Mail:

silc@statistik.gv.at

Internet:

www.statistik.at/silcinfo