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Beratung und Beschlussfassung über die Rahmenbedingun-

gen betreffend den LWL-Ausbau imGemeindegebiet Assling

Am 13.02.2017 hat eine gemeinsame Besprechung mit den

Verantwortlichen des EWA stattgefunden, bei dem ein Vor-

schlag für die weitere Vorgehensweise beim Ausbau der

LWL-Infrastruktur besprochen wurde.

Für die Fertigstellung des Projektes (derzeitig Aufteilung in 2

Bauabschnitte) bis Ende 2019 gelten folgende Richtwerte für

die Errichtung der Infrastruktur (Einschätzung der Planungs-

firma LWL-Competence Center GmbH):

Am 22.02.2017 wird um 20:00 Uhr im Kulturheim Assling

eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung stattfin-

den.

Nach Beratung werden folgende Festlegungen für die

Errichtung der LWL-Infrastruktur beschlossen:



als LWL-Beauftragter für die Gemeinde wird das EWA

Assling eingesetzt



grundsätzlich 100%ige Erschließung des Gemeindegebie-

tes Assling mit LWL-Infrastruktur im zumutbaren Bereich

unter folgenden Voraussetzungen: Erschließung im Siedlungs-

bereich: bis zur Gp.-Grenze (Feststellung eines „Anschlus-

spunktes“), bei Gp., die als reine Gebäudeparzellen vorhanden

sind und von einem Grundstück umgeben sind, gilt die Grund-

grenze des Umgebungsgrundstückes

Erschließung im Freiland: es gilt ein Radius von 50 m zum

Gebäude

Erschließung von Gebäuden außerhalb des Siedlungsgebietes

(Einzelhöfe): Einzelfallentscheidung



das EWA wird mit der Aus- und Durchführung der

Errichtung der LWL-Infrastruktur (Vertragsverhandlung und

Vereinbarung über die Leitungsführung mit Grundstücksei-

gentümern, Bauaufsicht, Einmessung, etc.) beauftragt



die Kostenvergütung für die Errichtung von Verteilerkä-

sten beträgt € 150,—. Da bei der Errichtung von LWL-Infra-

struktur für den Planungsverband 36 für die Errichtung von

Verteilerkästen weniger bezahlt wird, wird der Differenzbe-

trag auf die € 150,— ausbezahlt. Für die Weiter-und Durchlei-

tung (nur auf nicht angeschlossener Gp.) beträgt die

Ablösezahlung € 2,57 je lfm bei Neuerrichtung von Leitungs-

trassen auf privaten Grundstücken



Aufteilungsschlüssel Einnahmen und Darlehen bezüglich

Errichtung LWL-Infrastruktur: 25% Gemeinde, 75% EWA



bis Ende 2019 verrechnet die Gemeinde Assling keine

Anschlussgebühr für die Leerrohrinfrastruktur



die Entscheidung über Ausschreibung und Feintrassie-

rung wird an den Gemeindevorstand delegiert

Allfälliges:

Bezüglich

Neuerrichtung Tierheim und Bergrettungszen-

trale

gibt es einen neuen Aufteilungsschlüssel. Durch die

Zusage einer Landesförderung ist der Gemeindeanteil an den

Finanzierungskosten niedriger geworden, die BH Lienz hat

aber noch keine Neuberechnung vorgenommen, erst wenn die-

se vorliegt, kann ein Beschluss gefasst werden.

Das Schreiben der BH Lienz betreffend Gebarung des ordent-

lichen Haushaltes 2017, bei dem ein Abgang in der Höhe von

€ 476.300,— veranschlagt wurde, wird dem Gemeinderat zur

Kenntnis gebracht. Die Gemeinde wird darin aufgefordert,

keine nicht unbedingt notwendigen neuen Investitionen zu

tätigen und alle über- und außerplanmäßigen Einnahmen zur

Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Haushalts-

gleichgewichtes zu verwenden.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke

164/18, 198/2, 202/3, 202/4, 202/5, 202/8, 335, 293 und .44,

KG Thal - Bereich Volksschule Thal

Geplant ist die Herstellung von einheitlichen Bauplatzwid-

mungen. Dadurch sollen Bauplätze im Sinne des § 2 Abs. 12

TBO entstehen und die Verkehrsflächen zumindest im gegen-

ständlichen Bereich als solche korrekt kenntlichgemacht wer-

den. Im Bereich der Grundstücke 335 und .44 verläuft ein

Gerinne mit einer kleinen Gefahrenzone „Wildbach Rot“. Um

hier die einheitliche Bauplatzwidmung herstellen zu können,

ist gleichzeitig durch einen Bebauungsplan die Bebauung der

Gefahrenzone „Wildbach Rot“ auszuschließen. Ein positives

Gutachten der WLV liegt vor. Die Auflage des Entwurfes über

die Flächenwidmungsänderung wird beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung eines

Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 198/2,

202/4, 202/5, .44 und .46, alle KG Thal - Volksschule Thal

Geplant ist die Herstellung der einheitlichen Bauplatzwidmun-

gen, weshalb das Bauland bzw. die Sonderfläche in die Gefah-

renzone „Wildbach Rot“ erweitert werden muss. Es wird eine

Baugrenzlinie erlassen, welche zum Grundstück 335, KG

Thal, einen kleineren als den Mindestabstand festlegt. Im

Bereich der Grundstücke .44 und 198/2, KG Thal, wird, in

Kombination mit der Baufluchtlinie, ein größerer als der Min-

destabstand festgelegt.

Außerhalb der Baugrenzlinie, zum Gerinne hin, wird zudem

festgelegt, dass eine Veränderung des Geländes gegenüber

dem derzeitigen Bestand (31.01.2017) unzulässig ist. Dies

geschieht, um eine Veränderung der Abflussverhältnisse zu

verhindern. Im Übrigen gilt die offene Bauweise. Ein positives

Gutachten der WLV liegt vor, die Auflage des Entwurfes für

den Bebauungsplan wird beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke

276/9, 276/10 und 303/2, KG Thal - Sägewerk Theurl

Geplant sind die Herstellung der einheitlichen Bauplatzwid-

mung für das Gst 276/9 und die Bauplatzwidmung für das Gst

276/10. Aufgrund der Wichtigkeit des Betriebs wird in der

Erweiterung des Baulandes öffentliches Interesse gesehen.

Da ein Bebauungsplan erlassen werden soll, wird durch Fest-

legung einer Baugrenzlinie Richtung Norden die Bebauung

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04/2017

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