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EMEINDE
AUS DER GEMEINDESTUBE
Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates (Auszüge aus den Protokollen)
GR-Sitzung am 15. Dezember 2015
GV-Sitzung am 2. Februar 2016
Ansuchen um Baukostenzuschuss
Beschluss des Gemeinderates, Herrn Forcher Hubert einen Bau-
kostenzuschuss in Höhe von 40 % der vorgeschriebenen Erschlie-
ßungskosten zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Beschlussfassung von Haushaltsstellenüberschreitungen
Haushaltsstellenüberschreitungen aus dem HH-Jahr 2015 in der
Höhe von € 66.015,-- im ordentlichen Haushalt und € 8.913,-- im
außerordentlichen Haushalt wurden vom Gemeinderat genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Festsetzung des Jahresvoranschlages und
Mittelfristplanes für das Jahr 2016
Der Gemeinderat hat den Jahresvoranschlag für das Jahr 2016
sowie den mittelfristigen Finanzplan und Investitionsplan für die
Jahre 2017 – 2020 wie folgt festgesetzt:
Ordentlicher Haushalt:
Einnahmen: € 1.813.900,-- Ausgaben:€ 1.813.900,--
Außerordentlicher Haushalt
wird im Jahr 2016 keiner geführt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Festsetzung Jahresvoranschlag und Mittelfristplan 2016
für Gemeinde Thurn Immobilien KG
Der Voranschlag 2016 sowie der Mittelfristplan für die Jahre
2017 – 2019 für die Gemeinde Thurn Immobilien KG wurde wie
folgt festgesetzt:
Einnahmen: € 9.300,-- Ausgaben: € 9.300,--
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Aufhebung u. Neuerlassung eines Bebauungsplanes im
Bereich der Gpn. 72/4 u. 72/3, KG. Thurn (Mußhauser
Albert, Mußhauser Anton/Andreas)
Um die bereits bestehende Überdachung eines erdgeschossigen
Zugangsbereiches im Bereich der Gp. 72/3, KG. Thurn, einer
baurechtlichen Genehmigung zuführen zu können, musste für
diesen Bereich vorerst die Aufhebung des bereits bestehenden
Bebauungsplanes und die Neuerlassung eines Bebauungsplanes
beschlossen werden.
Beschluss des Gemeinderates, den bestehenden allgemeinen u.
ergänzenden Bebauungsplan für den Bereich der Gpn. 72/3 u.
72/4, beide KG. Thurn, aufzuheben. Seinerzeitige Beschlussfas-
sung durch den Gemeinderat am 09.05.2006.
Beschluss des Gemeinderates, den von Dr. Thomas Kra-
nebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines
Bebauungsplanes zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Beschluss des Bebauungs-
planes gefasst. Folgende Festlegungen werden getroffen:
•
Abstandsbestimmung mit dem 0.4 fachen Abstand eines jeden
Punktes, mind. 3.0 m
•
Bebauungsdichte für die Gp. 72/3 mit mind. 0.17, für die Gp.
72/4 mit mind. 0.18
•
Straßenfluchtlinien im Osten zur Landesstraße (Gp. 882) und
zum öffentlichen Gut im Westen (Gp. 808/1)
•
Baufluchtlinien mit einem Abstand von 5.0 m zur Gp. 882 und
4.50 m zur Gp. 808/1
•
Die jeweilige Angabe des höchstzulässigen Gebäudepunktes:
für die Gp. 72/3 mit 853.00 m.ü.A., für die Gp. 72/4 mit 854.00
m.ü.A.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gpn. .66/2,
442/1 u. 443, KG. Thurn (Possenig Andreas)
Beschluss des Gemeinderates, im Bereich der Gpn. .66/2, 442/1
u. 443, KG Thurn (Possenig Andreas), eine Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes von derzeit „Freiland“ in künftig „Sonder-
fläche Hofstelle“ vorzunehmen.
Mit diesem Beschluss sollen die raumplanerischen Vorausset-
zungen zur Errichtung einer zweiten Wohnung beim Gebäudebe-
stand, Prappernitze 5, geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
GR-Sitzung am 16. Februar 2016
Vergabe Schallschutzdecke im Kindergarten
Einstimmiger GV-Beschluss, den Auftrag für den Einbau einer
Schallschutzdecke im zweiten Gruppenraum des Kindergartens
zumAngebotspreis von € 4.410,-- netto an die Fa. Andreas Muß-
hauser zu vergeben.
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Gemeindestraßen
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass auf das Thema Ver-
kehrssicherheit mehr Augenmerk gelegt werden muss.
Folgende erste Maßnahmen werden gesetzt: Zwei Schilder
„Achtung Kinder“ werden im Bereich des Renneweges montiert.
Weiters sollen regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen (keine
Radarmessung) durchgeführt werden. Für den Wildwechsel sol-
len Reflektoren bei den Straßenbegrenzungsstempeln montiert
werden.
Festlegung eines Bebauungsplanes im Bereich der
Gpn. 68/1 u. 810, KG. Thurn – Tiroler Bodenfonds
(Weberlefeld) – Behandlung der eingelangten
Stellungnahmen – Änderung des Bebauungsplanes
Zum öffentlich aufgelegten Entwurf des Bebauungsplanes im
Bereich der Gpn. 68/1 u. 810, KG. Thurn, sind fünf schriftliche
Stellungnahmen eingelangt, welche alle verlesen u. mit dem
Raumplaner besprochen wurden.
Die eingelangten Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat zur
Kenntnis genommen, ihnen wird aber nicht Folge geleistet.
Im Zuge des Auflageverfahrens ist man zur Auffassung gelangt,
dass der bereits aufgelegte Bebauungsplan nochmals geändert
ausgeführt werden soll u. die Baufluchtlinie vom Erstentwurf
von 4 m auf 3 m reduziert werden soll. In diesem Fall wird die
zusätzliche Angabe einer Höhenlage für den nördlichen Bereich
der gegenständlichen Baugrundstücke empfohlen, um die Bebau-
ung – v.a. im Hinblick auf eine sinnvolle Garageneinfahrt – zu
erleichtern. Die nochmalige Änderung des Bebauungsplanes
schlägt auch Dr. Kranebitter in seiner Stellungnahme vor.
Beschluss des Gemeinderates, im Bereich der Gpn. 68/1 u. 810,