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EMEINDE

AUS DER GEMEINDESTUBE

Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates (Auszüge aus den Protokollen)

GR-Sitzung am 15. Dezember 2015

GV-Sitzung am 2. Februar 2016

Ansuchen um Baukostenzuschuss

Beschluss des Gemeinderates, Herrn Forcher Hubert einen Bau-

kostenzuschuss in Höhe von 40 % der vorgeschriebenen Erschlie-

ßungskosten zu gewähren.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Beschlussfassung von Haushaltsstellenüberschreitungen

Haushaltsstellenüberschreitungen aus dem HH-Jahr 2015 in der

Höhe von € 66.015,-- im ordentlichen Haushalt und € 8.913,-- im

außerordentlichen Haushalt wurden vom Gemeinderat genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Festsetzung des Jahresvoranschlages und

Mittelfristplanes für das Jahr 2016

Der Gemeinderat hat den Jahresvoranschlag für das Jahr 2016

sowie den mittelfristigen Finanzplan und Investitionsplan für die

Jahre 2017 – 2020 wie folgt festgesetzt:

Ordentlicher Haushalt:

Einnahmen: € 1.813.900,-- Ausgaben:€ 1.813.900,--

Außerordentlicher Haushalt

wird im Jahr 2016 keiner geführt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Festsetzung Jahresvoranschlag und Mittelfristplan 2016

für Gemeinde Thurn Immobilien KG

Der Voranschlag 2016 sowie der Mittelfristplan für die Jahre

2017 – 2019 für die Gemeinde Thurn Immobilien KG wurde wie

folgt festgesetzt:

Einnahmen: € 9.300,-- Ausgaben: € 9.300,--

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Aufhebung u. Neuerlassung eines Bebauungsplanes im

Bereich der Gpn. 72/4 u. 72/3, KG. Thurn (Mußhauser

Albert, Mußhauser Anton/Andreas)

Um die bereits bestehende Überdachung eines erdgeschossigen

Zugangsbereiches im Bereich der Gp. 72/3, KG. Thurn, einer

baurechtlichen Genehmigung zuführen zu können, musste für

diesen Bereich vorerst die Aufhebung des bereits bestehenden

Bebauungsplanes und die Neuerlassung eines Bebauungsplanes

beschlossen werden.

Beschluss des Gemeinderates, den bestehenden allgemeinen u.

ergänzenden Bebauungsplan für den Bereich der Gpn. 72/3 u.

72/4, beide KG. Thurn, aufzuheben. Seinerzeitige Beschlussfas-

sung durch den Gemeinderat am 09.05.2006.

Beschluss des Gemeinderates, den von Dr. Thomas Kra-

nebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines

Bebauungsplanes zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Beschluss des Bebauungs-

planes gefasst. Folgende Festlegungen werden getroffen:

Abstandsbestimmung mit dem 0.4 fachen Abstand eines jeden

Punktes, mind. 3.0 m

Bebauungsdichte für die Gp. 72/3 mit mind. 0.17, für die Gp.

72/4 mit mind. 0.18

Straßenfluchtlinien im Osten zur Landesstraße (Gp. 882) und

zum öffentlichen Gut im Westen (Gp. 808/1)

Baufluchtlinien mit einem Abstand von 5.0 m zur Gp. 882 und

4.50 m zur Gp. 808/1

Die jeweilige Angabe des höchstzulässigen Gebäudepunktes:

für die Gp. 72/3 mit 853.00 m.ü.A., für die Gp. 72/4 mit 854.00

m.ü.A.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gpn. .66/2,

442/1 u. 443, KG. Thurn (Possenig Andreas)

Beschluss des Gemeinderates, im Bereich der Gpn. .66/2, 442/1

u. 443, KG Thurn (Possenig Andreas), eine Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes von derzeit „Freiland“ in künftig „Sonder-

fläche Hofstelle“ vorzunehmen.

Mit diesem Beschluss sollen die raumplanerischen Vorausset-

zungen zur Errichtung einer zweiten Wohnung beim Gebäudebe-

stand, Prappernitze 5, geschaffen werden.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

GR-Sitzung am 16. Februar 2016

Vergabe Schallschutzdecke im Kindergarten

Einstimmiger GV-Beschluss, den Auftrag für den Einbau einer

Schallschutzdecke im zweiten Gruppenraum des Kindergartens

zumAngebotspreis von € 4.410,-- netto an die Fa. Andreas Muß-

hauser zu vergeben.

Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Gemeindestraßen

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass auf das Thema Ver-

kehrssicherheit mehr Augenmerk gelegt werden muss.

Folgende erste Maßnahmen werden gesetzt: Zwei Schilder

„Achtung Kinder“ werden im Bereich des Renneweges montiert.

Weiters sollen regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen (keine

Radarmessung) durchgeführt werden. Für den Wildwechsel sol-

len Reflektoren bei den Straßenbegrenzungsstempeln montiert

werden.

Festlegung eines Bebauungsplanes im Bereich der

Gpn. 68/1 u. 810, KG. Thurn – Tiroler Bodenfonds

(Weberlefeld) – Behandlung der eingelangten

Stellungnahmen – Änderung des Bebauungsplanes

Zum öffentlich aufgelegten Entwurf des Bebauungsplanes im

Bereich der Gpn. 68/1 u. 810, KG. Thurn, sind fünf schriftliche

Stellungnahmen eingelangt, welche alle verlesen u. mit dem

Raumplaner besprochen wurden.

Die eingelangten Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat zur

Kenntnis genommen, ihnen wird aber nicht Folge geleistet.

Im Zuge des Auflageverfahrens ist man zur Auffassung gelangt,

dass der bereits aufgelegte Bebauungsplan nochmals geändert

ausgeführt werden soll u. die Baufluchtlinie vom Erstentwurf

von 4 m auf 3 m reduziert werden soll. In diesem Fall wird die

zusätzliche Angabe einer Höhenlage für den nördlichen Bereich

der gegenständlichen Baugrundstücke empfohlen, um die Bebau-

ung – v.a. im Hinblick auf eine sinnvolle Garageneinfahrt – zu

erleichtern. Die nochmalige Änderung des Bebauungsplanes

schlägt auch Dr. Kranebitter in seiner Stellungnahme vor.

Beschluss des Gemeinderates, im Bereich der Gpn. 68/1 u. 810,