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16

I

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Wahlwerber Nr.

Vorzugsstimmen Mandat

Vorzugsstimmen Mandat

1 (Bürgermeister-

kandidat)

65

1

100

1

2

110

2

10

4

3

100

3

20

5

4

120

4

30

6

5

130

5

40

7

6

70

6

50

8

7

40

14

0

9

8

50

15

0

10

9

60

1. Ersatz

0

11

10

100

7

0

12

11

70

8

0

13

12

80

9

0

14

13

60

2. Ersatz

0

15

14

50

3. Ersatz

0

1. Ersatz

15

40

4. Ersatz

0

2. Ersatz

16

30

5. Ersatz

0

3. Ersatz

17

10

6. Ersatz

0

4. Ersatz

18

10

etc.

0

etc.

19

10

0

20

100

10

70

3

21

80

13

50

22

90

12

0

23

100

11

0

24

60

0

25

60

0

26

60

0

27

60

0

28

0

0

29

0

0

30

0

80

2

Vergabe der Mandate an

die einzelnenWahlwerber;

Ersatzmitglieder

Die Vergabe auf die einzelnen Wähler-

gruppen entfallenden Mandate an die

einzelnen Wahlwerber hat in folgender

Reihenfolge zu geschehen:

1. Dem Wahlwerber, der zum Bürger-

meister gewählt wurde, ist zuerst ein

Mandat zuzuweisen.

2. Den Wahlwerbern, die auf der Liste

auf den ersten Plätzen gereiht sind,

die der Anzahl der erreichten Man-

date entspricht und die so viel Vor-

zugsstimmen erhalten haben wie die

Wahlzahl beträgt, sind die zu verge-

benden Mandate nach ihrer Reihung

auf der Wahlwerberliste zuzuweisen.

3. Können nicht alle zu vergebenden

Mandate nach Punkt 2. zugeteilt wer-

den, weil einige dieser Wahlwerber

nicht so viele Vorzugsstimmen erhal-

ten haben, wie die Wahlzahl beträgt,

so sind die restlichen zu vergebenden

Mandate jenen Wahlwerbern der

Wahlwerberliste zuzuschreiben, die so

viele Vorzugsstimmen erhalten haben,

wie die Wahlzahl beträgt, wobei mit

der Höchstzahl der Vorzugsstimmen

zu beginnen ist. Bei gleicher Anzahl

an erhaltenen Vorzugsstimmen ist für

die Zuteilung des Mandates wieder

die Reihung auf der Wahlwerberliste

maßgebend.

4. Können auch nach Punkt 3. nicht alle

Mandate vergeben werden, so gilt für

die Vergabe der verbleibenden Man-

date die Reihung auf der Wahlwer-

berliste unabhängig von der Anzahl

der Vorzugsstimmen.

Beispiel für die Zuweisung von Mandaten

an die einzelnen Wahlwerber:

Angenommen, die Wählergruppe stellt

einen Bürgermeisterkandidaten, der

zum Bürgermeister gewählt wurde, auf

die Wählergruppe entfallen 1.014 Stim-

men, die Wahlzahl beträgt 67,6, die

Wählergruppe hat 15 Mandate erreicht

und die Wahlwerberliste enthält 30

Wahlwerber, die folgende Vorzugsstim-

men erhalten haben:

zu Beispiel 1:

− Dem Bürgermeisterkan-

didaten, der zum Bür-

germeister gewählt

wurde, ist ein Mandat

zuzuweisen – unabhän-

gig von der Anzahl der

Vorzugsstimmen.

− Entsprechend Pkt. 2 ist

den Wahlwerbern 2-6

und 10-12 ein Mandat

zuzuweisen.

− Nach Pkt. 3 erhalten die

Wahlwerber 20-23 ein

Mandat.

− Die Wahlwerber 7 und

8 erhalten gem. Pkt. 4

ein Mandat

zu Beispiel 2:

− Dem Bürgermeisterkan-

didaten, der zum Bür-

germeister gewählt

wurde, ist ein Mandat

zuzuweisen – unabhän-

gig von der Anzahl der

Vorzugsstimmen.

− Entsprechend Punkt 3

erhalten die Wahlwerber

30 und 20 ein Mandat

− Die Wahlwerber 2 – 13

erhalten gem. Pkt. 4 ein

Mandat.