Virgen
Aktiv
16
I
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Wahlwerber Nr.
Vorzugsstimmen Mandat
Vorzugsstimmen Mandat
1 (Bürgermeister-
kandidat)
65
1
100
1
2
110
2
10
4
3
100
3
20
5
4
120
4
30
6
5
130
5
40
7
6
70
6
50
8
7
40
14
0
9
8
50
15
0
10
9
60
1. Ersatz
0
11
10
100
7
0
12
11
70
8
0
13
12
80
9
0
14
13
60
2. Ersatz
0
15
14
50
3. Ersatz
0
1. Ersatz
15
40
4. Ersatz
0
2. Ersatz
16
30
5. Ersatz
0
3. Ersatz
17
10
6. Ersatz
0
4. Ersatz
18
10
etc.
0
etc.
19
10
0
20
100
10
70
3
21
80
13
50
22
90
12
0
23
100
11
0
24
60
0
25
60
0
26
60
0
27
60
0
28
0
0
29
0
0
30
0
80
2
Vergabe der Mandate an
die einzelnenWahlwerber;
Ersatzmitglieder
Die Vergabe auf die einzelnen Wähler-
gruppen entfallenden Mandate an die
einzelnen Wahlwerber hat in folgender
Reihenfolge zu geschehen:
1. Dem Wahlwerber, der zum Bürger-
meister gewählt wurde, ist zuerst ein
Mandat zuzuweisen.
2. Den Wahlwerbern, die auf der Liste
auf den ersten Plätzen gereiht sind,
die der Anzahl der erreichten Man-
date entspricht und die so viel Vor-
zugsstimmen erhalten haben wie die
Wahlzahl beträgt, sind die zu verge-
benden Mandate nach ihrer Reihung
auf der Wahlwerberliste zuzuweisen.
3. Können nicht alle zu vergebenden
Mandate nach Punkt 2. zugeteilt wer-
den, weil einige dieser Wahlwerber
nicht so viele Vorzugsstimmen erhal-
ten haben, wie die Wahlzahl beträgt,
so sind die restlichen zu vergebenden
Mandate jenen Wahlwerbern der
Wahlwerberliste zuzuschreiben, die so
viele Vorzugsstimmen erhalten haben,
wie die Wahlzahl beträgt, wobei mit
der Höchstzahl der Vorzugsstimmen
zu beginnen ist. Bei gleicher Anzahl
an erhaltenen Vorzugsstimmen ist für
die Zuteilung des Mandates wieder
die Reihung auf der Wahlwerberliste
maßgebend.
4. Können auch nach Punkt 3. nicht alle
Mandate vergeben werden, so gilt für
die Vergabe der verbleibenden Man-
date die Reihung auf der Wahlwer-
berliste unabhängig von der Anzahl
der Vorzugsstimmen.
Beispiel für die Zuweisung von Mandaten
an die einzelnen Wahlwerber:
Angenommen, die Wählergruppe stellt
einen Bürgermeisterkandidaten, der
zum Bürgermeister gewählt wurde, auf
die Wählergruppe entfallen 1.014 Stim-
men, die Wahlzahl beträgt 67,6, die
Wählergruppe hat 15 Mandate erreicht
und die Wahlwerberliste enthält 30
Wahlwerber, die folgende Vorzugsstim-
men erhalten haben:
zu Beispiel 1:
− Dem Bürgermeisterkan-
didaten, der zum Bür-
germeister gewählt
wurde, ist ein Mandat
zuzuweisen – unabhän-
gig von der Anzahl der
Vorzugsstimmen.
− Entsprechend Pkt. 2 ist
den Wahlwerbern 2-6
und 10-12 ein Mandat
zuzuweisen.
− Nach Pkt. 3 erhalten die
Wahlwerber 20-23 ein
Mandat.
− Die Wahlwerber 7 und
8 erhalten gem. Pkt. 4
ein Mandat
zu Beispiel 2:
− Dem Bürgermeisterkan-
didaten, der zum Bür-
germeister gewählt
wurde, ist ein Mandat
zuzuweisen – unabhän-
gig von der Anzahl der
Vorzugsstimmen.
− Entsprechend Punkt 3
erhalten die Wahlwerber
30 und 20 ein Mandat
− Die Wahlwerber 2 – 13
erhalten gem. Pkt. 4 ein
Mandat.