Previous Page  13 / 56 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 13 / 56 Next Page
Page Background

Virgen

Aktiv

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen

I

13

Wahlberechtigt

ist

jeder

Unionsbürger,

der

spätestens amTag der Wahl das 16.

Lebensjahr vollendet hat

(geboren am

28. Februar 2000 und vorher), vom

Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und

in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz

(Stichtag: 16. Dezember 2015) hat, es

sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr

in der Gemeinde aufhält und sein Auf-

enthalt offensichtlich nur vorübergehend

ist, und auch im

Wählerverzeichnis der

Gemeinde eingetragen

ist.

Wie übt der Wähler sein

Wahlrecht aus?

Für die Wahl des

Gemeinderates

und

für die Wahl des

Bürgermeisters

werden

zwei

getrennte amtliche Stimmzettel

(unterschiedliche Färbung) verwendet,

die der Wähler vom Wahlleiter mit

einem Wahlkuvert im Wahllokal ausge-

händigt erhält.

Auf dem

amtlichen Stimmzettel für die

Wahl des Gemeinderates

hat der Wäh-

ler in dem Kreis, der links neben der Be-

zeichnung der Wählergruppe, der er

seine Stimme geben will, vorgedruckt ist,

ein

liegendes Kreuz

oder ein anders

Zeichen anzubringen,

auch wenn es nur

einen Wahlvorschlag gibt

.

Der

Wähler kann

in dem auf dem amt-

lichen Stimmzettel für die Wahl des Ge-

meinderates hierfür vorgesehenen Raum

die Namen von höchstens zwei Wahl-

werbern der

von ihm

gewählten Wäh-

lergruppe

eintragen (Vorzugsstimmen).

Auf dem

amtlichen Stimmzettel für die

Wahl des Bürgermeisters

hat der Wäh-

ler in dem Kreis, der rechts neben dem

Namen des Wahlwerbers für die Wahl

des Bürgermeisters, dem er seine Stimme

geben will, vorgedruckt ist, ein

liegendes

Kreuz

oder ein anders Zeichen anzu-

bringen,

auch wenn nur ein Wahlwer-

ber für die Wahl des Bürgermeisters

kandidiert

.

Sonderwahlbehörde:

Wahlberechtigte, denen es aus Alters-,

Krankheits- oder ähnlichen Gründen

nicht möglich ist, amWahltag ihr Wahl-

recht im Wahllokal auszuüben, haben

Anspruch auf Ausübung des Wahlrech-

tes vor der

Sonderwahlbehörde

. Bis

spätestens

Donnerstag, den 25. Fe-

bruar 2016, 17.30 Uhr,

können ent-

sprechende Anträge schriftlich oder

mündlich beim Gemeindeamt einge-

bracht werden. Die Wahlberechtigten,

die einen entsprechenden

Antrag

gestellt

haben, werden amWahltag von der Son-

derwahlbehörde (ab ca. 10.00 Uhr) auf-

gesucht und können so von ihremWahl-

recht Gebrauch machen.

Briefwahl – wie funktioniert

die Briefwahl?

Wahlberechtigte, die am Wahltag vo-

raussichtlich verhindert sein werden, ihr

Wahlrecht im zuständigen Wahllokal

auszuüben, können die Ausstellung

einer Wahlkarte zur Ausübung des

Wahlrechtes im Wege der Briefwahl be-

antragen.

Folgende Schritte:

Dieser Antrag ist spätestens am

vier-

ten Tag

(Mittwoch, 24. Februar

2016) vor dem Wahltag schriftlich

oder

am zweiten Tag

(Freitag, 26.

Februar 2016) vor dem Wahltag,

12.00 Uhr, mündlich (d. h. persön-

lich, nicht telefonisch) bei der Ge-

meinde zu stellen (Identitätsnachweis

erforderlich).

Der Wähler/die Wählerin entnimmt

der ihm/ihr dann zugegangenen

Wahlkarte die beiden amtlichen

Stimmzettel für die Gemeinderats-

und Bürgermeisterwahl, füllt diese

persönlich, unbeobachtet und un-

beeinflusst

aus und legt die Stimm-

zettel anschließend in das Wahlku-

vert. Dieses Kuvert wiederum ist in

die Wahlkarte zu legen. Weiters ist

auf der Wahlkarte durch Unterschrift

eidesstattlich

zu erklären, dass die

Stimmzettel persönlich, unbeobach-

tet und unbeeinflusst ausgefüllt wur-

den.

Die gültig ausgefüllte und verschlos-

sene Wahlkarte ist der Gemeinde so

rechtzeitig zu übersenden

(Porto-

kosten trägt die Gemeinde) oder zu

übermitteln (durch Bote oder per-

sönliche Übergabe während der

Amtsstunden), dass die Wahlkarte

bei der Gemeinde spätestens am

26. Februar 2016, 12.00 Uhr,

ein-

langt. Sie kann auch

während der

Wahlzeit amWahltag imWahllokal

der Wahlbehörde übergeben werden

(durch Boten oder persönliche Über-

gabe).

Keine Form

der gültigen Übermitt-

lung ist der Einwurf einer Wahlkarte

in den

Gemeindebriefkasten!

Alle Wahlberechtigten werden ersucht

von ihrem demokratischen Recht der

Wahl Gebrauch zu machen und an

den Wahlen teilzunehmen.

Für dieWahlen des

Gemeinderates und des

Bürgermeisters wurde

jeweils nur einWahlvor-

schlag eingebracht.

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 28. Februar 2016

Wahlinformation

Am

28. Februar 2016

finden die

Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters

statt. Auf Grund des zuletzt kund-

gemachten Volkszählungsergebnisses von 2011 sind in unserer Gemeinde

15 Gemeinderatsmitglieder

zu wählen.

Wahllokal: Büro des Tourismusverbandes Virgen, Virgental Straße 77

Wahlzeit: 07.00 bis 15.00 Uhr