Virgen
Aktiv
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen
I
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Wahlberechtigt
ist
jeder
Unionsbürger,
der
spätestens amTag der Wahl das 16.
Lebensjahr vollendet hat
(geboren am
28. Februar 2000 und vorher), vom
Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und
in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz
(Stichtag: 16. Dezember 2015) hat, es
sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr
in der Gemeinde aufhält und sein Auf-
enthalt offensichtlich nur vorübergehend
ist, und auch im
Wählerverzeichnis der
Gemeinde eingetragen
ist.
Wie übt der Wähler sein
Wahlrecht aus?
Für die Wahl des
Gemeinderates
und
für die Wahl des
Bürgermeisters
werden
zwei
getrennte amtliche Stimmzettel
(unterschiedliche Färbung) verwendet,
die der Wähler vom Wahlleiter mit
einem Wahlkuvert im Wahllokal ausge-
händigt erhält.
Auf dem
amtlichen Stimmzettel für die
Wahl des Gemeinderates
hat der Wäh-
ler in dem Kreis, der links neben der Be-
zeichnung der Wählergruppe, der er
seine Stimme geben will, vorgedruckt ist,
ein
liegendes Kreuz
oder ein anders
Zeichen anzubringen,
auch wenn es nur
einen Wahlvorschlag gibt
.
Der
Wähler kann
in dem auf dem amt-
lichen Stimmzettel für die Wahl des Ge-
meinderates hierfür vorgesehenen Raum
die Namen von höchstens zwei Wahl-
werbern der
von ihm
gewählten Wäh-
lergruppe
eintragen (Vorzugsstimmen).
Auf dem
amtlichen Stimmzettel für die
Wahl des Bürgermeisters
hat der Wäh-
ler in dem Kreis, der rechts neben dem
Namen des Wahlwerbers für die Wahl
des Bürgermeisters, dem er seine Stimme
geben will, vorgedruckt ist, ein
liegendes
Kreuz
oder ein anders Zeichen anzu-
bringen,
auch wenn nur ein Wahlwer-
ber für die Wahl des Bürgermeisters
kandidiert
.
Sonderwahlbehörde:
Wahlberechtigte, denen es aus Alters-,
Krankheits- oder ähnlichen Gründen
nicht möglich ist, amWahltag ihr Wahl-
recht im Wahllokal auszuüben, haben
Anspruch auf Ausübung des Wahlrech-
tes vor der
Sonderwahlbehörde
. Bis
spätestens
Donnerstag, den 25. Fe-
bruar 2016, 17.30 Uhr,
können ent-
sprechende Anträge schriftlich oder
mündlich beim Gemeindeamt einge-
bracht werden. Die Wahlberechtigten,
die einen entsprechenden
Antrag
gestellt
haben, werden amWahltag von der Son-
derwahlbehörde (ab ca. 10.00 Uhr) auf-
gesucht und können so von ihremWahl-
recht Gebrauch machen.
Briefwahl – wie funktioniert
die Briefwahl?
Wahlberechtigte, die am Wahltag vo-
raussichtlich verhindert sein werden, ihr
Wahlrecht im zuständigen Wahllokal
auszuüben, können die Ausstellung
einer Wahlkarte zur Ausübung des
Wahlrechtes im Wege der Briefwahl be-
antragen.
Folgende Schritte:
➢
Dieser Antrag ist spätestens am
vier-
ten Tag
(Mittwoch, 24. Februar
2016) vor dem Wahltag schriftlich
oder
am zweiten Tag
(Freitag, 26.
Februar 2016) vor dem Wahltag,
12.00 Uhr, mündlich (d. h. persön-
lich, nicht telefonisch) bei der Ge-
meinde zu stellen (Identitätsnachweis
erforderlich).
➢
Der Wähler/die Wählerin entnimmt
der ihm/ihr dann zugegangenen
Wahlkarte die beiden amtlichen
Stimmzettel für die Gemeinderats-
und Bürgermeisterwahl, füllt diese
persönlich, unbeobachtet und un-
beeinflusst
aus und legt die Stimm-
zettel anschließend in das Wahlku-
vert. Dieses Kuvert wiederum ist in
die Wahlkarte zu legen. Weiters ist
auf der Wahlkarte durch Unterschrift
eidesstattlich
zu erklären, dass die
Stimmzettel persönlich, unbeobach-
tet und unbeeinflusst ausgefüllt wur-
den.
➢
Die gültig ausgefüllte und verschlos-
sene Wahlkarte ist der Gemeinde so
rechtzeitig zu übersenden
(Porto-
kosten trägt die Gemeinde) oder zu
übermitteln (durch Bote oder per-
sönliche Übergabe während der
Amtsstunden), dass die Wahlkarte
bei der Gemeinde spätestens am
26. Februar 2016, 12.00 Uhr,
ein-
langt. Sie kann auch
während der
Wahlzeit amWahltag imWahllokal
der Wahlbehörde übergeben werden
(durch Boten oder persönliche Über-
gabe).
➢
Keine Form
der gültigen Übermitt-
lung ist der Einwurf einer Wahlkarte
in den
Gemeindebriefkasten!
Alle Wahlberechtigten werden ersucht
von ihrem demokratischen Recht der
Wahl Gebrauch zu machen und an
den Wahlen teilzunehmen.
Für dieWahlen des
Gemeinderates und des
Bürgermeisters wurde
jeweils nur einWahlvor-
schlag eingebracht.
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 28. Februar 2016
Wahlinformation
Am
28. Februar 2016
finden die
Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters
statt. Auf Grund des zuletzt kund-
gemachten Volkszählungsergebnisses von 2011 sind in unserer Gemeinde
15 Gemeinderatsmitglieder
zu wählen.
Wahllokal: Büro des Tourismusverbandes Virgen, Virgental Straße 77
Wahlzeit: 07.00 bis 15.00 Uhr