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Virgen

Aktiv

12

I

Berichte der Gemeindeverwaltung

Brandstätter, Honiggasse 5, im

Zusammenhang mit der geplanten

Friedhofserweiterung

• Änderung des örtlichen Raum-

ordnungskonzeptes im Bereich der

Gpn. 1273/1 (Gemeinde) und 1275

(Brandstätter, Honiggasse 5) im

Zusammenhang mit der geplanten

Friedhofserweiterung

• Änderung des Flächenwidmungs-

planes im Bereich der Gpn. 1273/1

(Gemeinde – Sonderfläche Kirche mit

Friedhof ) und 1275 (Brandstätter,

Honiggasse 5, Sonderfläche Hofstelle)

• Änderung des örtlichen Raum-

ordnungskonzeptes im Bereich der

Gp. 2470 (Stadler, Göriach 34)

• Änderung des Flächenwidmungs-

planes im Bereich der Gp. 2470 –

landwirtschaftliches Mischgebiet

(Stad-ler, Göriach 34)

• Neuerlassung eines Bebauungsplanes

im Bereich der Gp. 1337/4

(Warbinek, Holunderweg 17)

• Jahresplanung des Energieteams Vir-

gen für das Jahr 2016 – Zustimmung

• Haushaltsvoranschlag 2016

• Künstlerwerkstätte im Bereich des

ehem. Sägewerkes auf der Tratte –

Pachtvertrag mit dem Verein Art

Osttirol

• Zuwendung an die Musikkapelle für

diverse Anschaffungen 1.300 €

• Personalangelegenheiten

• Ankauf gebrauchter Schwerlastregale

2.000 €

• Sponsoring „Snow Downhill Race“

vom Würfele am 23. Jänner 2016

mit einem Betrag von 600 € für eine

Werbefläche/Werbebanner auf der

letzten Schanze vor dem Ziel

• Zuwendung Bergrettung 6.828,27 €

für diverse Anschaffungen im Jahr

2015

• Neuerlassung eines Bebauungsplanes

für den Bereich der Gpn. 1273/1

(Gemeinde) und 1275 (Brandstätter,

Honiggasse 5)

• Neuerlassung eines Bebauungsplanes

für den Bereich der Gp. 1146/7

(Ruggenthaler, Mellitz 3)

Sitzung 29. Jänner 2016

• Festsetzung Waldaufsichtskostenum-

lagen 2016 15.461 €

• Überbauung Gp. 4790, öff.-Gut, mit

Vordach – Bauvorhaben Steiner,

Beim ehemaligen Sägewerk wird von Virgentaler Künstlern mit Hilfe der Gemeinde eine

Bildhauerwerkstätte errichtet.

Obermauern 71; Durchführung

einer Prüfung vor Ort, um eine

Entscheidung treffen zu können

• Änderung des örtlichen Raumord-

nungskonzeptes im Bereich der

Gp. 3312/1 (Steiner, Obermauern 71)

• Änderung des Flächenwidmungs-

planes im Bereich der Gpn. 3312/1

(Steiner, Obermauern 71)

• Erweiterung Ortsfriedhof Virgen –

Baubeschluss und Festsetzung

Gesamtfinanzierungsplan und

Teilfinanzierungspläne

• Künstlerwerkstätte im Bereich des

ehem. Sägewerkes auf der Tratte –

Pachtvertrag mit ART OSTTIROL

• Zuwendung Eishockeyclub Virgen

für neue Bandenanlage 2.000 €

• Zuwendung Jungbauernschaft/

Landjugend für Tanzkurs 300 €

• Betreuung Dauerausstellung im

Dorfzentrum – Werkvertrag

• Mietzinsbeihilfe

• Zustimmung zur Errichtung einer

Stützmauer mit einer Höhe von

mehr als 2 m auf der Gp. 793/4 als

Eigentümerin der Gp. 793/5

• Änderung des Flächenwidmungs-

planes im Bereich der Gp. 1271/5

(Defregger, Göriachweg)

• Änderung des Flächenwidmungs-

planes im Bereich der Gp. 2196

(Aßmair, Virgental Straße 117)

• Ankauf Beamer für Kultursaal/Mehr-

zwecksaal in der Neuen Mittelschule,

2.890 € netto

Richtigstellung

In der Herbstausgabe Nr. 70 der Vir-

ger Zeitung ist uns auf Seite 64 leider

ein bedauerlicher Fehler unterlaufen.

Ein persönlicher Kommentar eines

Korrekturlesers ist versehentlich abge-

druckt worden. Daher möchten die

Redaktionsleitung zum Bericht der

Schützenkompanie Virgen folgendes

richtigstellen:

Am 22. August 2015

erfolgte eine Kranzniederlegung

zum Gedächtnis an die Gefallenen

des Ersten Weltkrieges. Diese er-

folgte bewusst – aus organisatori-

schen Gründen – bei der Gedenk-

stätte am Potig und war auch mit

dem Bügermeister so abgesprochen.

Hinweis in eigener Sache

Die Virger Zeitung ist eine amtliche

Mitteilung der Gemeinde Virgen. Im

Vorfeld jeder Ausgabe gibt es eine

Redaktionsteamsitzung, bei der über

die Inhalte beraten wird. Seitens der

Redaktionsleitung werden Vereine,

Institutionen und Organisationen aus

dem Ort eingeladen, Beiträge zu ver-

fassen. Das Redaktionsteam behält

sich vor, Berichte zu überarbeiten,

nicht zu veröffentlichen, gegebenen-

falls zu kürzen bzw. Fotos in minderer

Qualität nicht abzudrucken