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Seite 13

07/2015

Angehörigen sehr gerne angenommen, ist es doch eine zusätz-

liche Entlastung für den Pflege- und Betreuungsaufwand zu

Hause.

Mit Bildern des abgelaufenen Jahres bedankten sich Martha

Theurl und BM Bernhard Schneider bei den Funktionären und

Mitarbeiterinnen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit zum

Wohle der alten und pflegebedürftigen Menschen sowie deren

Angehörigen in den drei Sprengelgemeinden.

Mitarbeiterehrung

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung konnten Obmann

und Geschäftsführung wieder einer Mitarbeiterin zum

10-jäh-

rigen Dienstjubiläum

gratulieren.

Andrea Wurzer wurde mit 02.11.2014 als Unterstützung für

die Geschäftsführung angestellt und ist seit dieser Zeit mit

geringfügiger Beschäftigung in der Sprengelverwaltung tätig.

Sie war eine große Hilfe und Unterstützung bei den laufenden

Umstellungen und Modernisierungen in der Administration

und Verwaltungstätigkeit.

Liebe Andrea, das Team des Sozialsprengels wünscht dir

weiterhin viel Freude bei deiner Tätigkeit im Büro des Sozial-

sprengels.

Tarife und Leistungen des Sozialsprengels

Mit 01.04.2015 wurden die Richtlinien des Sozialsprengels

von der Tiroler Landesregierung wieder neu festgelegt. Durch

diese Richtlinien werden folgende Pflege- und Betreuungslei-

stungen gewährt:



Medizinische Hauskrankenpflege über Verordnung der

Hausärzte



Hauskrankenpflege



Mobile psychiatrische Pflege für Senioren



Hauswirtschaftsdienst/Heimhilfe



Besuchs- und Begleitdienst



Organisations- und Beratungsleistungen

Die

Abrechnung

dieser Leistungen erfolgt in Stundensätzen,

wobei für einen Klient pro Monat ein maximales Leistungs-

ausmaß von insgesamt 90 Stunden von der Tiroler Landesre-

gierung gefördert werden kann.

Der Mindesteinsatz des Sozialsprengels beträgt pro Betreu-

ungseinheit 15 Minuten und wird dann in weiteren 5 –Minu-

ten-Intervallen abgerechnet. Es wird nur geleistete Zeit

verrechnet!

Der Tarif je nach Betreuungseinsatz wird anhand einer

Bemessungsgrundlage je nach Einkommen/Ausgaben des

Klienten errechnet. Die Tarife des Sozialsprengels sind also

abhängig vom Einkommen und der Höhe des Pflegegeldes.

Als Einkommen zählen:



Nettopension der zu pflegenden Person und deren Ehe-

bzw. Lebenspartner (ohne Kinder)



Pflegegeld laut gültigem Bescheid der zu pflegenden Person

Als Ausgaben gelten:



Wohn- und Betriebskosten für Wohnung oder Einfami-

lienhaus; falls nicht nachweisbar, gelten die Pauschalbeträge

der Tiroler Landesregierung



Kosten für Lebensunterhalt hier werden die Pauschalbe-

träge der Tiroler Mindestsicherung in Abzug gebracht

Der

Mindesttarif

beträgt seit 01.04.2015



Hauskrankenpflege € 6,24/Stunde



Heimhilfe € 4,20/Stunde

65 Prozent der derzeitigen Klienten des Sozialsprengels zah-

len aber nur den oben genannten Mindesttarif.

Der Mittelwert bei der Hauskrankenpflege beträgt derzeit €

10,42 für Hauskrankenpflege und € 8,75 für Heimhilfe pro

Stunde.

Die Botschaften und Gerüchte, die in der Bevölkerung immer

noch kursieren und gerne weiter verbreitet werden, dass der

Sprengel „so teuer“ und „nicht leistbar“ ist, sind also schon

längst vorbei. Nicht zuletzt auch dank der aktuellen Förderung

der Tiroler Landesregierung und der Gemeinden.

Text: Thema, Bilder: Sozialsprengel

Die Krankenschwestern Daniela und Sibylle beim Tabletten „schach-

teln“

Martha Theurl, Melanie Maier und Andrea Wurzer

Fortsetzung von Seite 12

Sprechstunden der Pflegedienstleitung

des Sozial- und Gesundheitssprengels

Montag bis Freitag von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im

Sprengelbüro in Assling, Telefon: 04855/8133