BLICK
Ein
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Seitens der Marktgemeinde Sillian wird
auf die gesetzlichen Anrainerverpflichtun-
gen, insbesondere gemäß § 93 Straßen-
verkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl
1960/159 idgF, hingewiesen:
§ 93 StVO 1960 lautet
„(1) Die Eigentümer von Liegenschaften
in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigen-
tümer von unverbauten land- und forst-
wirtschaftlich genutzten Liegenschaften,
haben dafür zu sorgen, dass die entlang
der Liegenschaft in einer Entfernung von
nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öf-
fentlichen Verkehr dienenden Gehsteige
und Gehwege einschließlich der in ihrem
Zuge befindlichen Stiegenanlagen ent-
lang der ganzen Liegenschaft in der Zeit
von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und
Verunreinigungen gesäubert sowie bei
Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein
Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist
der Straßenrand in einer Breite von 1 m
zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche
Verpflichtung trifft Eigentümer von Ver-
kaufshütten.
(2) Die in Abs. 1 genannten Personen ha-
ben ferner dafür zu sorgen, dass Schnee-
wächten oder Eisbildungen von den
Dächern ihrer an der Straße gelegenen
Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt
werden.
[…]
(6) Zum Ablagern von Schnee aus Häu-
sern oder Grundstücken auf die Straße
ist eine Bewilligung der Behörde erfor-
derlich. Die Bewilligung ist zu erteilen,
wenn das Vorhaben die Sicherheit,
Leichtigkeit und Flüssigkeit des Ver-
kehrs nicht beeinträchtigt.“
Im Zuge der Durchführung des Winter-
dienstes auf öffentlichen Verkehrsflächen
kann es aus arbeitstechnischen Gründen
vorkommen, dass die Straßenverwaltung
Flächen räumt und streut, hinsichtlich de-
rer die Anrainer/Grundeigentümer im Sin-
ne der vorstehend genannten bzw. ande-
rer gesetzlicher Bestimmungen selbst zur
Räumung und Streuung verpflichtet sind.
Die Marktgemeinde Sillian weist aus-
drücklich darauf hin, dass
• es sich dabei um eine (zufällige) unver-
bindliche Arbeitsleistung der Gemeinde
handelt, aus der kein Rechtsanspruch
abgeleitet werden kann;
• die gesetzliche Verpflichtung sowie die
damit verbundene zivilrechtliche Haf-
tung für die zeitgerechte und ordnungs-
gemäße Durchführung der Arbeiten in
jedem Fall beim verpflichteten Anrainer
bzw. Grundeigentümer verbleibt;
• eine Übernahme dieser Räum- und
Streupflicht durch stillschweigende
Übung im Sinne des § 863 Allgemeines
Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hiermit
ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Die Marktgemeinde Sillian ersucht um
Kenntnisnahme und hofft, dass durch
ein gutes Zusammenwirken der kom-
munalen Einrichtungen und des privaten
Verantwortungsbewusstseins auch im
kommenden Winter wieder eine sichere
und gefahrlose Benützung der Gehsteige,
Gehwege und öffentlichen Straßen im Ge-
meindegebiet möglich ist.
Wir bitten auch um Verständnis, dass, wo
Schnee von Privatgrundstücken auf der
Gemeindestraße abgelagert wird, für die
dadurch zusätzlich erforderliche Schnee-
räumung durch die Gemeinde wieder ein
geringer Kostenbeitrag in Rechnung ge-
stellt wird.
Der Bürgermeister
Die Marktgemeinde Sillian ist bestrebt, den
Freiwilligen Feuerwehren von Sillian und
Arnbach optimale Rahmenbedingungen für
ihre Einsätze zu schaffen. Neben Löschein-
sätzen kommt es auch immer wieder zu
technischen Einsätzen,
wie Verkehrsunfällen,
Vermurungen uvm. Für
all diese Situationen
ist neben der richtigen
Bekleidung auch die
entsprechende Technik
bereitzustellen.
Aus diesem Grund
wurden in den letz-
ten Jahren Fahrzeu-
ge, Dienstbekleidung,
Ausrüstung
sowie
Betriebsausstattung
für die beiden Feu-
erwehren durch die
Marktgemeinde Sillian
angekauft:
Arnbach:
2006: KLF Kleinlöschfahrzeug
€ 120.000,--
Sillian:
2003: MTF Mannschaftstransportwagen
€ 74.884,80
2004: KLF Kleinlöschfahrzeug
€ 110.285,--
2010: KLF1 Kleinlöschfahrzeug
€ 155.000,--
In den letzten Jahren:
Dienstbekleidung und Ausrüstung:
gesamt € 94.000,--
Betriebsausstattung:
gesamt € 51.000,--
Für die FF Sillian wurde heuer über die Fir-
ma Empl Austria in Kaltenbach ein neues
Rüstfahrzeug, Marke MAN TGM 12.290
4x3 BL zum Preis von € 400.0000,00 be-
stellt. Die Lieferung erfolgt im kommen-
den Jahr. Die Marktgemeinde Sillian be-
dankt sich bei ihren Florianijüngern unter
der Führung von Kommandant Gottfried
Weitlaner (Sillian) und Kommandant Ha-
rald Bachlechner (Arnbach) für den her-
vorragenden freiwilligen Einsatz!
Winterdienst
Neue Ausstattung für die Freiwilligen Feuerwehren von Sillian und
Arnbach
Aus der Gemeindestube
Das neue Rüstfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Sillian.