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BLICK

Ein

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Seitens der Marktgemeinde Sillian wird

auf die gesetzlichen Anrainerverpflichtun-

gen, insbesondere gemäß § 93 Straßen-

verkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl

1960/159 idgF, hingewiesen:

§ 93 StVO 1960 lautet

„(1) Die Eigentümer von Liegenschaften

in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigen-

tümer von unverbauten land- und forst-

wirtschaftlich genutzten Liegenschaften,

haben dafür zu sorgen, dass die entlang

der Liegenschaft in einer Entfernung von

nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öf-

fentlichen Verkehr dienenden Gehsteige

und Gehwege einschließlich der in ihrem

Zuge befindlichen Stiegenanlagen ent-

lang der ganzen Liegenschaft in der Zeit

von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und

Verunreinigungen gesäubert sowie bei

Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein

Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist

der Straßenrand in einer Breite von 1 m

zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche

Verpflichtung trifft Eigentümer von Ver-

kaufshütten.

(2) Die in Abs. 1 genannten Personen ha-

ben ferner dafür zu sorgen, dass Schnee-

wächten oder Eisbildungen von den

Dächern ihrer an der Straße gelegenen

Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt

werden.

[…]

(6) Zum Ablagern von Schnee aus Häu-

sern oder Grundstücken auf die Straße

ist eine Bewilligung der Behörde erfor-

derlich. Die Bewilligung ist zu erteilen,

wenn das Vorhaben die Sicherheit,

Leichtigkeit und Flüssigkeit des Ver-

kehrs nicht beeinträchtigt.“

Im Zuge der Durchführung des Winter-

dienstes auf öffentlichen Verkehrsflächen

kann es aus arbeitstechnischen Gründen

vorkommen, dass die Straßenverwaltung

Flächen räumt und streut, hinsichtlich de-

rer die Anrainer/Grundeigentümer im Sin-

ne der vorstehend genannten bzw. ande-

rer gesetzlicher Bestimmungen selbst zur

Räumung und Streuung verpflichtet sind.

Die Marktgemeinde Sillian weist aus-

drücklich darauf hin, dass

• es sich dabei um eine (zufällige) unver-

bindliche Arbeitsleistung der Gemeinde

handelt, aus der kein Rechtsanspruch

abgeleitet werden kann;

• die gesetzliche Verpflichtung sowie die

damit verbundene zivilrechtliche Haf-

tung für die zeitgerechte und ordnungs-

gemäße Durchführung der Arbeiten in

jedem Fall beim verpflichteten Anrainer

bzw. Grundeigentümer verbleibt;

• eine Übernahme dieser Räum- und

Streupflicht durch stillschweigende

Übung im Sinne des § 863 Allgemeines

Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hiermit

ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Die Marktgemeinde Sillian ersucht um

Kenntnisnahme und hofft, dass durch

ein gutes Zusammenwirken der kom-

munalen Einrichtungen und des privaten

Verantwortungsbewusstseins auch im

kommenden Winter wieder eine sichere

und gefahrlose Benützung der Gehsteige,

Gehwege und öffentlichen Straßen im Ge-

meindegebiet möglich ist.

Wir bitten auch um Verständnis, dass, wo

Schnee von Privatgrundstücken auf der

Gemeindestraße abgelagert wird, für die

dadurch zusätzlich erforderliche Schnee-

räumung durch die Gemeinde wieder ein

geringer Kostenbeitrag in Rechnung ge-

stellt wird.

Der Bürgermeister

Die Marktgemeinde Sillian ist bestrebt, den

Freiwilligen Feuerwehren von Sillian und

Arnbach optimale Rahmenbedingungen für

ihre Einsätze zu schaffen. Neben Löschein-

sätzen kommt es auch immer wieder zu

technischen Einsätzen,

wie Verkehrsunfällen,

Vermurungen uvm. Für

all diese Situationen

ist neben der richtigen

Bekleidung auch die

entsprechende Technik

bereitzustellen.

Aus diesem Grund

wurden in den letz-

ten Jahren Fahrzeu-

ge, Dienstbekleidung,

Ausrüstung

sowie

Betriebsausstattung

für die beiden Feu-

erwehren durch die

Marktgemeinde Sillian

angekauft:

Arnbach:

2006: KLF Kleinlöschfahrzeug

€ 120.000,--

Sillian:

2003: MTF Mannschaftstransportwagen

€ 74.884,80

2004: KLF Kleinlöschfahrzeug

€ 110.285,--

2010: KLF1 Kleinlöschfahrzeug

€ 155.000,--

In den letzten Jahren:

Dienstbekleidung und Ausrüstung:

gesamt € 94.000,--

Betriebsausstattung:

gesamt € 51.000,--

Für die FF Sillian wurde heuer über die Fir-

ma Empl Austria in Kaltenbach ein neues

Rüstfahrzeug, Marke MAN TGM 12.290

4x3 BL zum Preis von € 400.0000,00 be-

stellt. Die Lieferung erfolgt im kommen-

den Jahr. Die Marktgemeinde Sillian be-

dankt sich bei ihren Florianijüngern unter

der Führung von Kommandant Gottfried

Weitlaner (Sillian) und Kommandant Ha-

rald Bachlechner (Arnbach) für den her-

vorragenden freiwilligen Einsatz!

Winterdienst

Neue Ausstattung für die Freiwilligen Feuerwehren von Sillian und

Arnbach

Aus der Gemeindestube

Das neue Rüstfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Sillian.