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BLICK

Ein

11

Aus der Gemeindestube

Neben der persönlichen Würdigung be-

sonderer Leistungen liegen Anreiz und

Ziel der Begabtenförderung darin, das

Ansehen von Lehrberufen durch her-

vorragende berufliche Qualifikation zu

steigern, den Bestand an Beschäftigten

dadurch möglichst hoch und die Arbeits-

losenrate möglichst niedrig zu halten.

Der Nachweis besonderer Leistungen

erfolgt durch das Berufsschulzeugnis,

die Leistungsbeurteilung durch den

Lehrbetrieb, eine mit Auszeichnung be-

standene Lehrabschlussprüfung und

durch das Goldene Leistungsabzei-

chen beim Lehrlingswettbewerb der

Wirtschaftskammer. Mit der Gewäh-

rung einer Prämie zwischen € 50,- und

€ 340,- würdigt das Land Tirol Lehrlinge,

die sich während ihrer Ausbildung in der

Berufsschule und im Betrieb besonders

engagieren.

57 Lehrlinge aus dem Bezirk Osttirol,

unter ihnen auch der Sillianer Marco

Pichler, Lehrling der Bäckerei/Konditorei

Pichler, wurden am Abend des 19. No-

vember im Stadtsaal Lienz ausgezeich-

net.

Die Urkunden wurden im Rahmen einer

Feier, in der das besondere Engagement

und die hohe Qualifikation der Lehrlinge

lobend hervorgehoben wurden, von LR

Johannes Tratter persönlich überreicht.

MGS

Foto: Leonhard Draschl

Begabtenförderung für Lehrlinge – Auszeichnung für Marco Pichler,

Bäckerei/Konditorei Pichler

Veraltete und falsch betriebene Holzöfen tragen wesentlich zur Schadstoff­

belastung in Tirol bei. Das Land Tirol fördert deswegen seit 1. Jänner 2015

den Austausch alter Raumheizgeräte mit bis zu 1.500 Euro. Voraussetzung

für den Bezug der Förderung ist der Erwerb eines modernen, umwelt­

freundlichen Pellets, Scheitholzoder Kachelofens.

www.tirol.gv.at/wohnbau www.tirol.gv.at/richtigheizen

Sonderförderung für

Raumheizgeräte

„RichtigheizenmitHolz“ isteineUmweltinitiative

vonEnergieTirol inZusammenarbeitmitdemLandTirol

unddenGemeinden sowieweiterenKooperationspartnern

zurVerbesserungderLuftqualität.

Foto:©iStock.com/nixoncreative

Richtig heizen mit Holz

Weitere Informationen zur Sonderförderung

Amt derTiroler Landesregierung

AbteilungWohnbauförderung, Landhaus 1

EduardWallnöferPlatz 3, 6020 Innsbruck

Tel.: 0512508 2732

EMail:

wohnbaufoerderung@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/wohnbau

EnergieTirol

Südtiroler Platz 4/3, 6020 Innsbruck

Tel.: 0512589913, Fax: DW 30

EMail:

office@energietirol.at www.energietirol.at

Was wird gefördert?

Die Förderung wird gewährt für den

Austausch

eines mindestens zehn Jahre alten

Raumheizgerätes für feste Brennstoffe (z.B. Holz, Kohle).

Welche technischen Eigenschaften sind erforderlich?

Das neue Raumheizgerät muss mit einer automatischen Verbrennungsluftregelung aus­

gestattet sein und folgende Emissionsgrenzwerte einhalten (Typenprüfung):

Emissionsgrenzwerte inmg/MJ

CO NOx OGC Staub Wirkungsgrad

Raumheizgeräte für Pellets

120 100

6

20

85 %

Raumheizgeräte für feste biogene Brennstoffe

700 120 50

30

80 %

Kachelofen (ortsfest gesetzter Grund- od. Speicherofen) -

-

-

-

85 %*

*DerNachweis fürdenWirkungsgrad istüberdieKachelofenrichtlinie zuerbringen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der nicht rückzahlbare Einmalzuschuss beträgt maximal 1.500 Euro. Die Förderung ist

einkommensunabhängig. Das Gesamtfördervolumen ist begrenzt und wird nach Maß­

gabe der zurVerfügung stehenden Mittel gewährt.Wer den Austausch eines alten Raum­

heizgerätes plant, sollte deshalb rasch einreichen.

Wo kann das Förderansuchen eingereicht werden?

AbteilungWohnbauförderung im Amt derTiroler Landesregierung

Wohnbauförderungsstellen der Bezirkshauptmannschaften

Stadtmagistrat Innsbruck

Die Förderabwicklung (z.B. Förderungswerber, Einreichstellen, Einreichfrist, Auszahlung)

erfolgt in Anlehnung an die Wohnhaussanierungsrichtlinie in der jeweils geltenden

Fassung.

Was ist noch zu beachten?

Die Förderung gilt ausschließlich für Zusatzheizungen. Für die automatische Verbren­

nungsluftregelung können ein Stromanschluss (Steckdose) sowie eine gesonderte Luft­

zufuhr erforderlich sein. Der Anschluss des Raumheizgerätes hat über einen Fachbe­

trieb zu erfolgen (Rauchfangkehrer). Die ordnungsgemäße Entsorgung der Altanlage

ist von einem befugten Entsorgungsbetrieb oder vom übernehmenden Recyclinghof

zu bestätigen.