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SerIe STeueroMBuNDSDIeNST:

exPerTeN-TIPP DeS STeueroMBuDSMANNeS

Das BMf hat einen Steuerombuds-

dienst eingerichtet, der mit umfassen-

dem Service für die großen oder

kleinen steuerlichen fragen zur Ver-

fügung steht. In der aktuellen Serie

beantwortet Steuerombudsmann

Mag. Alfred faller fragen zu Steuer-

angelegenheiten.

Frau Muster hat zwei Dienstverhält-

nisse gleichzeitig. Mit dem Steuer-

bescheid kommt nun eine Nach-

zahlung, mit der sie nicht gerechnet

hat. Warum ist das so?

Der Grund dafür liegt in der Lohnverrechnung

der einzelnen Dienstverhältnisse. Jede für sich

berücksichtigt die steuerfreie Grenze von

11.000 € sowie die untere Progressionsstufe.

Diese stehen aber pro Person und Jahr nur

einmal zu. In der Veranlagung werden nun

die Einkünfte zusammengezogen und die

Steuer neu berechnet. Die während des Jah-

res womöglich zu geringe Lohnsteuer wird

mit der Nachzahlung korrigiert. Daher

empfiehlt es sich, entweder bereits während

des Jahres etwas beiseite zu legen oder das

Finanzamt zeitgerecht zu informieren, damit

quartalsweise Vorauszahlungen festgelegt

werden können.

Die Mutter zahlt für ihre schulpflichti-

gen Kinder eine freiwillige Kranken-

versicherung. Darf sie die Ausgabe in

ihrer Erklärung geltend machen, ob-

wohl die Versicherung nicht für sie ist?

Grundsätzlich darf nur derjenige die Ausgabe

in der Steuererklärung ansetzen, der zur Zah-

lung verpflichtet ist und diese auch tatsächlich

bezahlt. Dennoch gibt es hier einige Ausnah-

men: Die Beiträge zu bestimmten freiwilligen

Versicherungen, Aufwendungen für Wohnraum-

schaffung/-sanierung und Kirchenbeiträge kön-

nen auch geltend gemacht werden, wenn diese

für den „begünstigten Personenkreis“ bezahlt

werden. Dazu zählen – nicht dauernd getrennt

lebende – (Ehe-)partner und Kinder (soweit für

diese mindestens sechs Monate die Familienbei-

hilfe gewährt wird). Das bedeutet, die Mutter

kann in ihrer Steuererklärung die Versicherungs-

prämie ihrer Kinder geltend machen.

Mehr dazu finden Sie im Steuerbuch 2014.

Tipps zur ArbeitnehmerInnenveranlagung

2013 für Lohnsteuerzahler/innen auf den Sei-

ten 54f, 57 und 93f.

leSeN uND SchreIBeN

ist nicht für jeden eine

Selbstverständlichkeit.

Seit Veröffentlichung der

OEcD-Studie PIAAc

(„PISA für Erwachsene“)

ist bekannt, dass in

österreich rund eine

Million Menschen nicht

über jene schriftsprach-

lichen Kenntnisse ver-

fügen, die in ihrem

Lebensumfeld – privat

oder beruflich – vorausgesetzt werden.

Dabei handelt es sich nicht nur um Migranten.

Es sind Menschen aus unserer Nachbarschaft,

die täglich darum bemüht sind, ihre Defizite

zu verstecken und deshalb jede Situation ver-

meiden, in der sie etwas schreiben müssten.

Neben der ständigen Angst entdeckt zu

werden, sind Ausgrenzung vom gesellschaft-

lichen Leben, ein hohes Arbeitslosigkeits-

risiko, erhöhte Armutsgefährdung, Ausschluss

von Weiterbildung und dadurch fehlende

Entwicklungschancen die Folgen.

Mittlerweile gibt es ein

gut ausgebautes Kursan-

gebot in ganz österreich,

das allen Kurssuchenden

kostenfrei zur Verfügung

steht. Damit alle Men-

schen, die das wollen,

dieses Angebot in An-

spruch nehmen können,

müssen sie oder vermit-

telnde Personen im Um-

feld aber auch darüber

Bescheid wissen. Weitersagen ist erlaubt!

Das kostenlos erreichbare

Alfatelefon Öster-

reich 0800-244800

ist eine überregionale

und überinstitutionale Beratungsstelle, wo alle

Informationen über Kursangebote zusammen-

laufen. Geschulte BeraterInnen geben dort über

das am besten passende Kursangebot Auskunft

und beantworten alle Fragen, die das Thema

Basisbildung und Alphabetisierung betreffen.

Weitere Informationen finden Sie auf:

www.basisbildung-alphabetisierung.at www.facebook.com/basisbildung