Gemeindezeitung - page 3

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Der steuerombudsmann im finanzministerium
Der finanzverwaltung ist die Kundenzufriedenheit der steuerzahlerinnen und
steuerzahler ein wichtiges Anliegen. Die transparenz und nachvollziehbarkeit
sind wichtige voraussetzungen für die Akzeptanz des steuerwesens.
In diesem Sinne hat das Bundesministerium für Finanzen im vergangenen Sommer einen
Steuerombudsmann eingerichtet, der allen Bürgerinnen und Bürgern mit seinem um-
fassenden Service für die großen oder kleinen Anliegen in allen Steuerangelegenheit von
Montag bis Freitag persönlich zur Verfügung steht. Die Anliegen können nicht nur mündlich
bzw. telefonisch, sondern selbstverständlich auch schriftlich und per E-Mail an den
Steuerombudsmann herangetragen werden.
service des steuerombudsmannes
Der Steuerombudsmann steht den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere auch in konkreten
Fragen eines sie betreffenden Steuerbescheides (z. B. Warum wurden die eingetragenen
Werbungskosten nicht berücksichtigt?), bei Problemen aus dem Kontakt mit der Finanz-
verwaltung (z. B. Betriebsprüfung scheint zu lange zu dauern oder die Vorgangsweise
erscheint zu hart) oder beim Hervorkommen sozialer Härten aus der Vollziehung des
Gesetzes (z. B. Zahlungserleichterungen werden nicht gewährt) zur Seite.
Er ist primär für abgabenrechtliche Fragen (Steuern und Zölle) und für Beschwerden im
Zusammenhang mit der Finanzpolizei zuständig. Für Beschwerden über das Fehlverhalten
von Bediensteten ist der Steuerombudsmann grundsätzlich nicht zuständig.
Kontakte der serviceeinrichtungen des Bundesministeriums für finanzen:
Steuerombudsmann: Mag. Alfred Faller
Telefon: +43/ 810 00 54 66, Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr
E-Mail:
Alfons Monitzer
Der Amtslei ter informier t
L iebe Mi tbürger innen und Mi tbürger !
Jedes Unternehmen
und jede Institution ver-
sucht seinen Verwal-
tungsaufwand zu
minimieren.
Bitte unterstützen Sie auch uns dabei!
Ein großer Schritt in diese Richtung wäre
ein Abbuchungsauftrag für anfallende
Gemeindegebühren und Steuern
(Wassergebühr, Kanalgebühr, Müllgebühr,
Kindergartengebühr, Grundsteuer, …).
Falls Sie sich für diese Lösung entscheiden,
hat das folgende Vorteile für Sie:
1. Sie brauchen nicht an lästige Zahlungster-
mine denken. Das erledigen wir für Sie.
2. Sie zahlen immer richtig.
3. Die Zahlungsinformationen (Bescheide
und Rechnungen) erhalten Sie weiterhin
wie gewohnt.
4. Zahlung immer pünktlich und erst am
Fälligkeitstag.
5. Sie brauchen sich nicht über lästige Mah-
nungen und Mahngebühren ärgern.
6. Sie sparen sich den zusätzlichen Weg zu
Ihrem Bankinstitut.
Den Antrag für die Ermächtigung zum Ein-
zug der Gemeindeabgaben kann direkt im
Gemeindeamt ausgefüllt werden.
Sie benötigen lediglich Ihre Bankverbin-
dung (IBAN und BIC)!
Bitte unterstützen sie uns!
Ein ABBuchungsAuftrAg - viElE vortEilE!
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