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OSTTIROLER BOTE

DONNERSTAG, 21. MäRZ 2019

BAuEN uND WOHNEN

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Mit 1. Jänner traten die neue

erhöhte Wohnbauförderung sowie

die Verlängerung der Sanierungs-

offensive (bis 31. Dezember des

Jahres) in Kraft. Die Wohnbauför-

derung, die verschiedene Förde-

rungsmöglichkeiten in Form von

Krediten, Zuschüssen oder Beihil-

fen anbietet, soll das Grundbe-

dürfnis Wohnen für die Tiroler

Bevölkerung leistbar oder leichter

leistbar machen. Mehr als 55

Mio € wurden Anfang des Jahres

vom Wohnbauförderungs-Kurato-

rium unter Leitung von LR Beate

Palfrader freigegeben, um tirol-

weit 542 Wohnungen und fünf

Heime zu fördern. Außerdem wur-

den in den ersten beiden Mona-

ten des Jahres im Rahmen der ein-

kommensunabhängigen Wohn-

haussanierung 2.354 Wohnungen

mit 5 Mio € unterstützt und in der

Neubauförderung 20 Mio € für

441 Wohnungen zugesichert.

„unser Ziel ist es, die Wohn-

bauförderung möglichst vielen

Menschen zugänglich zu machen.

Insgesamt bin ich sehr zufrieden

mit der bisherigen Entwicklung.

Dennoch arbeiten wir gerade

daran, die Wohnbauförderung

noch attraktiver zu machen.“

Auch die Sanierungsförderung

wird überarbeitet: „Wir sind dabei,

Ein besonders wichtiges sozial- und familienpolitisches Ziel der Wohnbauförderung ist es,

der Tiroler Bevölkerung bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Ver-

fügung zu stellen.

Wohnen muss leistbar sein

2. Eigenheim – Erhöhung

der Förderung

um 1.000 € auf 39.000 €

3. Alten- und Pflegeheime –

Erhöhung der Förderung

um 100 € auf 1.600 € pro m²

Nutzfläche

Maximale Förderung pro Heim-

platz neu: 88.000 € (bisher

82.500 €)

4. Verbesserung der

Wohnbeihilfe

Verbesserung der Zumutbar-

keitstabelle – Freibetrag wird um

40 € auf 1.040 € erhöht

z. B. Einkommen 1.035 €;

Einpersonenhaushalt

Erhöhung der jährlichen Beihilfe

um rund 124 €

5. Verlängerung der

Sanierungsoffensive

bis 31. Dezember 2019

Einkommensunabhängig

Erhöhte Förderung für energie-

sparende und umweltfreund-

liche Maßnahmen (+ 5 %)

Ökobonus erhöht (+ 10 %)

6. Verbesserung der

Mietzinsbeihilfe

Einheitliche Zugangskriterien in

der Mietzinsbeihilfe

Freibetrag einheitlich bei 1.040 €

Zumutbarkeitstabelle ident

Freibetrag um 80 € auf 1.040 €

erhöht

Familien, Haushalte mit einem

behinderten Kind und Personen

mit Minderung der Erwerbs-

fähigkeit (mindestens 55 %)

werden bessergestellt

Beispiel Mietzinsbeihilfe

3-Personen-Haushalt, 1 Kind,

Familieneinkommen 1.860 €

(Jahreszwölftel; netto),

Wohnung mit 90 m² Nutzfläche

bisher:

zumutbarer Betrag: 346 €

(18,6 % des Einkommens), Miet-

zinsbeihilfe: 104 € monatlich.

neu:

zumutbarer Betrag: 197 €

(10,6 % des Einkommens), Miet-

zinsbeihilfe: 253 € monatlich.

Änderungen zum 1. Jänner 2019

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sowie die Bereiche Energie-

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1. Verdichtete Bauweise – Erhöhung der Förderung

(bis zu 100 €/m² Nutzfläche)

Ø Grundverbrauch Förderung neu Förderung bisher

≤ 200 m² 1.150 € 1.050 €

> 200 bis 250 m² 1.040 € 950 €

> 250 bis 300 m² 910 € 830 €

> 300 bis 350 m² 800 € 730 €

> 350 bis 400 m² 680 € 620 €