OSTTIROLER BOTE
DONNERSTAG, 21. MäRZ 2019
BAuEN uND WOHNEN
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Mit 1. Jänner traten die neue
erhöhte Wohnbauförderung sowie
die Verlängerung der Sanierungs-
offensive (bis 31. Dezember des
Jahres) in Kraft. Die Wohnbauför-
derung, die verschiedene Förde-
rungsmöglichkeiten in Form von
Krediten, Zuschüssen oder Beihil-
fen anbietet, soll das Grundbe-
dürfnis Wohnen für die Tiroler
Bevölkerung leistbar oder leichter
leistbar machen. Mehr als 55
Mio € wurden Anfang des Jahres
vom Wohnbauförderungs-Kurato-
rium unter Leitung von LR Beate
Palfrader freigegeben, um tirol-
weit 542 Wohnungen und fünf
Heime zu fördern. Außerdem wur-
den in den ersten beiden Mona-
ten des Jahres im Rahmen der ein-
kommensunabhängigen Wohn-
haussanierung 2.354 Wohnungen
mit 5 Mio € unterstützt und in der
Neubauförderung 20 Mio € für
441 Wohnungen zugesichert.
„unser Ziel ist es, die Wohn-
bauförderung möglichst vielen
Menschen zugänglich zu machen.
Insgesamt bin ich sehr zufrieden
mit der bisherigen Entwicklung.
Dennoch arbeiten wir gerade
daran, die Wohnbauförderung
noch attraktiver zu machen.“
Auch die Sanierungsförderung
wird überarbeitet: „Wir sind dabei,
Ein besonders wichtiges sozial- und familienpolitisches Ziel der Wohnbauförderung ist es,
der Tiroler Bevölkerung bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Ver-
fügung zu stellen.
Wohnen muss leistbar sein
2. Eigenheim – Erhöhung
der Förderung
um 1.000 € auf 39.000 €
3. Alten- und Pflegeheime –
Erhöhung der Förderung
um 100 € auf 1.600 € pro m²
Nutzfläche
Maximale Förderung pro Heim-
platz neu: 88.000 € (bisher
82.500 €)
4. Verbesserung der
Wohnbeihilfe
Verbesserung der Zumutbar-
keitstabelle – Freibetrag wird um
40 € auf 1.040 € erhöht
z. B. Einkommen 1.035 €;
Einpersonenhaushalt
Erhöhung der jährlichen Beihilfe
um rund 124 €
5. Verlängerung der
Sanierungsoffensive
bis 31. Dezember 2019
Einkommensunabhängig
Erhöhte Förderung für energie-
sparende und umweltfreund-
liche Maßnahmen (+ 5 %)
Ökobonus erhöht (+ 10 %)
6. Verbesserung der
Mietzinsbeihilfe
Einheitliche Zugangskriterien in
der Mietzinsbeihilfe
Freibetrag einheitlich bei 1.040 €
Zumutbarkeitstabelle ident
Freibetrag um 80 € auf 1.040 €
erhöht
Familien, Haushalte mit einem
behinderten Kind und Personen
mit Minderung der Erwerbs-
fähigkeit (mindestens 55 %)
werden bessergestellt
Beispiel Mietzinsbeihilfe
3-Personen-Haushalt, 1 Kind,
Familieneinkommen 1.860 €
(Jahreszwölftel; netto),
Wohnung mit 90 m² Nutzfläche
bisher:
zumutbarer Betrag: 346 €
(18,6 % des Einkommens), Miet-
zinsbeihilfe: 104 € monatlich.
neu:
zumutbarer Betrag: 197 €
(10,6 % des Einkommens), Miet-
zinsbeihilfe: 253 € monatlich.
Änderungen zum 1. Jänner 2019
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(bis zu 100 €/m² Nutzfläche)
Ø Grundverbrauch Förderung neu Förderung bisher
≤ 200 m² 1.150 € 1.050 €
> 200 bis 250 m² 1.040 € 950 €
> 250 bis 300 m² 910 € 830 €
> 300 bis 350 m² 800 € 730 €
> 350 bis 400 m² 680 € 620 €