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OSTTIROLER BOTE

DONNERSTAG, 21. MäRZ 2019

BAuEN uND WOHNEN

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familienhäuser (drei bis zehn

Wohneinheiten), großvolumi-

gen Wohnbau (mehr als zehn

Wohneinheiten) und Nicht-

wohngebäude (z. B. Büroge-

bäude, Kindergärten und Schu-

len, Sportstätten, Hotels, Gast-

stätten) mit aufrechtem

Liefervertrag in Tirol.

Die Errichtung von Photovol-

taik (PV)-Anlagen mit einer maxi-

malen Leistung von fünf kWp (Ki-

lowattpeak) wird in Form eines

Investitionszuschusses pro ange-

fangenem kWp gefördert:

• bis zu 400 € Investitionsförderung

• 100 € für das erste bis dritte

kWp

• 50 € für das vierte bis fünfte

kWp

Neben der Förderung profi-

tieren PV-Kunden sowohl von der

Nutzung ihrer Eigenerzeugung

als auch von der Vergütung der

Überschusseinspeisung zum

jeweils gültigen Marktpreis.

Förderung des virtuellen

Sonnenstromspeichers

Die Förderung von PV-Anlagen,

für die das Land 600.000 € zur

Verfügung stellt und die von Ener-

gieversorgern wie auch von Priva-

ten beantragt werden können, sol-

len moderne Speicher wie der vir-

tuelle Speicher oder „Solar Cloud“

am Markt eingeführt werden.

Herkömmliche Photovoltaikan-

lagen in Haushalten können rund

30 Prozent des Verbrauchs decken.

Mit intelligenten Stromspeichern

kann dieser Abdeckungsgrad auf

60 bis 70 Prozent erhöht werden.

Seit 2016 wurden diese Strom-

speicher mit insgesamt

2,2 Mio € gefördert. Mit neuen,

modernen Modellen wie dem

virtuellen Stromspeicher oder

der Solar Cloud kann bis zu

100 Prozent des Eigenverbrauchs

mit Solarstrom abgedeckt

werden. Bei diesen modernen

Stromspeichern wird der er-

zeugte Photovoltaikstrom nicht

mehr in einem einzelnen Haus-

halt gespeichert. An sonnigen

Tagen kann die überschüssige

Energie ins Netz – etwa der

TIWAG – virtuell eingespeist und

zu einem späteren Zeitpunkt

kostenlos wieder bezogen

werden. Durch die Miete einer

entsprechenden Speicher-

kapazität steht diese als virtueller

Speicher zur Verfügung.

Der TIWAG-Sonnenstrom-

speicher ist in verschiedenen

Größen verfügbar. Bei 1.500 kWh

pro Jahr zum Beispiel beläuft sich

die Miete auf 15 € pro Monat,

die Förderung auf 180 €. Dieser

Förderungsbetrag wird über drei

Jahre von der TIWAG im Auftrag

des Landes ausbezahlt und auf

der Jahresstromrechnung gut-

geschrieben.

Den Traum vomWohnen erfüllen.

Egal, ob bauen, kaufen, renovieren oder

einfach verschönern: Wir haben die passende

Finanzierungslösung - ganz auf Ihre Bedürf-

nisse zugeschnitten.

Was zählt,

sind die Menschen.

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vereinbaren:

050100 - 33538

9386

Photovoltaikanlagenwerdenvon Landund TIWAGgefördert.

Foto: sun-e-solution