OSTTIROLER BOTE
DONNERSTAG, 21. MäRZ 2019
BAuEN uND WOHNEN
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familienhäuser (drei bis zehn
Wohneinheiten), großvolumi-
gen Wohnbau (mehr als zehn
Wohneinheiten) und Nicht-
wohngebäude (z. B. Büroge-
bäude, Kindergärten und Schu-
len, Sportstätten, Hotels, Gast-
stätten) mit aufrechtem
Liefervertrag in Tirol.
Die Errichtung von Photovol-
taik (PV)-Anlagen mit einer maxi-
malen Leistung von fünf kWp (Ki-
lowattpeak) wird in Form eines
Investitionszuschusses pro ange-
fangenem kWp gefördert:
• bis zu 400 € Investitionsförderung
• 100 € für das erste bis dritte
kWp
• 50 € für das vierte bis fünfte
kWp
Neben der Förderung profi-
tieren PV-Kunden sowohl von der
Nutzung ihrer Eigenerzeugung
als auch von der Vergütung der
Überschusseinspeisung zum
jeweils gültigen Marktpreis.
Förderung des virtuellen
Sonnenstromspeichers
Die Förderung von PV-Anlagen,
für die das Land 600.000 € zur
Verfügung stellt und die von Ener-
gieversorgern wie auch von Priva-
ten beantragt werden können, sol-
len moderne Speicher wie der vir-
tuelle Speicher oder „Solar Cloud“
am Markt eingeführt werden.
Herkömmliche Photovoltaikan-
lagen in Haushalten können rund
30 Prozent des Verbrauchs decken.
Mit intelligenten Stromspeichern
kann dieser Abdeckungsgrad auf
60 bis 70 Prozent erhöht werden.
Seit 2016 wurden diese Strom-
speicher mit insgesamt
2,2 Mio € gefördert. Mit neuen,
modernen Modellen wie dem
virtuellen Stromspeicher oder
der Solar Cloud kann bis zu
100 Prozent des Eigenverbrauchs
mit Solarstrom abgedeckt
werden. Bei diesen modernen
Stromspeichern wird der er-
zeugte Photovoltaikstrom nicht
mehr in einem einzelnen Haus-
halt gespeichert. An sonnigen
Tagen kann die überschüssige
Energie ins Netz – etwa der
TIWAG – virtuell eingespeist und
zu einem späteren Zeitpunkt
kostenlos wieder bezogen
werden. Durch die Miete einer
entsprechenden Speicher-
kapazität steht diese als virtueller
Speicher zur Verfügung.
Der TIWAG-Sonnenstrom-
speicher ist in verschiedenen
Größen verfügbar. Bei 1.500 kWh
pro Jahr zum Beispiel beläuft sich
die Miete auf 15 € pro Monat,
die Förderung auf 180 €. Dieser
Förderungsbetrag wird über drei
Jahre von der TIWAG im Auftrag
des Landes ausbezahlt und auf
der Jahresstromrechnung gut-
geschrieben.
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Photovoltaikanlagenwerdenvon Landund TIWAGgefördert.
Foto: sun-e-solution