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OBERKÄRNTNER

VOLLTREFFER

25. FEBER 2019

CHRONIK

ter bestimmten Voraussetzungen

in den Mietvertrag eines verstor-

benen Partners eintreten kann.

Tiroler heiraten

besonders gern

Solch geregelte Beziehungs-

verhältnisse überzeugen offenbar

doch viele Liebespaare, denn die

Zahl der Eheschließungen in

Österreich ist wieder im Steigen

begriffen. Besonders die Tiroler,

Niederösterreicher und Oberös-

terreicher wagen gerne den Schritt

vor den Traualtar. Vielleicht wol-

len ja auch Sie sich in diesem Jahr

das Ja-Wort geben, oder aber Sie

sind als Gast zu einer Hochzeit

geladen – ganz egal, in unserem

Sonderthema finden Sie alles, was

Sie dieses Jahr rund ums Thema

Heiraten wissen sollten – nütz­

liche Tipps, hilfreiche Ratschläge

und Trendsetter inklusive.

Zwei Herzen – eine große Liebe

Trotz seiner Jahrtausende alten Geschichte hat der Bund fürs Leben scheinbar nichts

an seiner Popularität und Aktualität eingebüßt, denn Tausende von Frauen und

Männern in Österreich sagen jedes Jahr „Ja“ zueinander. Sie auch? Vielleicht schon

dieses Jahr? Dann haben wir auf den folgenden Seiten eine wahre Schatztruhe an

großen und kleinen Helferlein, Tipps, Infos und Wissenswertes für Sie!

Beginnen wir, ganz unpassend

zum Thema, unromantisch: Wer

den Bund des Lebens schließt,

schließt einen Vertrag. Genau,

mit dem berühmten Satz „Ja, ich

will“ bringen Sie einen Vertrag

mit umfassenden, wechselseiti­

gen Rechten und Pflichten offi-

ziell und legitim zum Abschluss.

Die Ehe ist vielmehr als nur ein

Familien-Event mit Torten, schö­

nen Bräuten, weniger schönen

Kristallvasen und feuchtfröh­

lichen Gästen, sie ist eine

starke rechtliche und finanzielle

Verpflichtung. „Vielen ist gar

nicht bewusst, dass die Ehe der

Abschluss eines Vertrages ist.“

Zum Beispiel verpflichtet die Ehe

zum gemeinsamen Wohnen und

zum Beistand in materieller wie

auch immaterieller Sicht“, erklärt

Rechtsanwalt Gerald Ganzger.

Juristische Vorteile

einer Ehe

Zwar bestehe die „eheliche

Pflicht zum Geschlechtsverkehr“ in

Österreich nicht mehr, doch eine

ständige und grundlose Verwei-

gerung des Geschlechtsverkehrs

ist noch immer ein Scheidungs­

grund. Aus juristischer Sicht bietet

eine Ehe immer noch eine Reihe

von Vorteilen. Die vielfach gefor­

derte Gleichstellung von Lebens­

partnerschaften mit Ehen hat sich

in Österreich noch immer nicht

durchgesetzt. Der unverheiratete

Partner hat bei einer Trennung

keinerlei Anspruch auf Unterhalt

für sich, und auch im Erbrecht

ist der Lebensgefährte nicht ver­

gleichbar mit dem Ehepartner.

Ausnahmen gibt es nur im Miet­

recht, wo der Lebensgefährte un­

HOCHZEIT