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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
25. FEBER 2019
CHRONIK
ter bestimmten Voraussetzungen
in den Mietvertrag eines verstor-
benen Partners eintreten kann.
Tiroler heiraten
besonders gern
Solch geregelte Beziehungs-
verhältnisse überzeugen offenbar
doch viele Liebespaare, denn die
Zahl der Eheschließungen in
Österreich ist wieder im Steigen
begriffen. Besonders die Tiroler,
Niederösterreicher und Oberös-
terreicher wagen gerne den Schritt
vor den Traualtar. Vielleicht wol-
len ja auch Sie sich in diesem Jahr
das Ja-Wort geben, oder aber Sie
sind als Gast zu einer Hochzeit
geladen – ganz egal, in unserem
Sonderthema finden Sie alles, was
Sie dieses Jahr rund ums Thema
Heiraten wissen sollten – nütz
liche Tipps, hilfreiche Ratschläge
und Trendsetter inklusive.
Zwei Herzen – eine große Liebe
Trotz seiner Jahrtausende alten Geschichte hat der Bund fürs Leben scheinbar nichts
an seiner Popularität und Aktualität eingebüßt, denn Tausende von Frauen und
Männern in Österreich sagen jedes Jahr „Ja“ zueinander. Sie auch? Vielleicht schon
dieses Jahr? Dann haben wir auf den folgenden Seiten eine wahre Schatztruhe an
großen und kleinen Helferlein, Tipps, Infos und Wissenswertes für Sie!
Beginnen wir, ganz unpassend
zum Thema, unromantisch: Wer
den Bund des Lebens schließt,
schließt einen Vertrag. Genau,
mit dem berühmten Satz „Ja, ich
will“ bringen Sie einen Vertrag
mit umfassenden, wechselseiti
gen Rechten und Pflichten offi-
ziell und legitim zum Abschluss.
Die Ehe ist vielmehr als nur ein
Familien-Event mit Torten, schö
nen Bräuten, weniger schönen
Kristallvasen und feuchtfröh
lichen Gästen, sie ist eine
starke rechtliche und finanzielle
Verpflichtung. „Vielen ist gar
nicht bewusst, dass die Ehe der
Abschluss eines Vertrages ist.“
Zum Beispiel verpflichtet die Ehe
zum gemeinsamen Wohnen und
zum Beistand in materieller wie
auch immaterieller Sicht“, erklärt
Rechtsanwalt Gerald Ganzger.
Juristische Vorteile
einer Ehe
Zwar bestehe die „eheliche
Pflicht zum Geschlechtsverkehr“ in
Österreich nicht mehr, doch eine
ständige und grundlose Verwei-
gerung des Geschlechtsverkehrs
ist noch immer ein Scheidungs
grund. Aus juristischer Sicht bietet
eine Ehe immer noch eine Reihe
von Vorteilen. Die vielfach gefor
derte Gleichstellung von Lebens
partnerschaften mit Ehen hat sich
in Österreich noch immer nicht
durchgesetzt. Der unverheiratete
Partner hat bei einer Trennung
keinerlei Anspruch auf Unterhalt
für sich, und auch im Erbrecht
ist der Lebensgefährte nicht ver
gleichbar mit dem Ehepartner.
Ausnahmen gibt es nur im Miet
recht, wo der Lebensgefährte un
HOCHZEIT