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31. JULI 2017
CHRONIK
Vor kurzem fand der „Frigga-
und Polenta-Abend“ statt, den
die Plattler jedes Jahr ebenso
organisieren wie den „Krapfen-
abend“ und am Samstag, 12. Au-
gust, wird in Irschen um den
Der Oberkärntner Volltreffer
verlost 5 x 2 Eintrittskarten
für den „Schuhplattler Rock“
mit der Gruppe „Meilenstein“
in Irschen. Mitmachen und ge-
winnen ist ganz einfach.
Beantworten Sie die fol-
gende Frage richtig: „Wie
heißt der Obmann der Hoch-
stadlerbuam?“
Wenn Sie die richtige Ant-
wort wissen, rufen Sie an un-
ter Tel. 0901/050341 (0,50 €
pro Anruf). Sie können sich
rund um die Uhr einwählen.
Alle Anrufer bis Donnerstag,
3. August, 9 Uhr, sind bei der
Ziehung dabei. Die Gewinner
werden im nächsten OVT
veröffentlicht.
Viel Glück!
O
BERKÄRNTNER
5 x 2
Eintrittskarten
Keine Nachwuchssorgen
bei den „Hochstadlerbuam“
54 Plattler zählt der Irschner Verein, er ist damit einer
der größten der Heimat- und Trachtenvereine Kärntens.
Obmann Thomas Zeber blickt beruhigt in die Zukunft,
denn es sind auch 18 Kinder im Alter zwischen sieben
und 14 Jahren mit dabei.
Geprobt wird jeden Samstag.
Rund 20 Auftritte pro Jahr kom-
men noch dazu, also ein nicht un-
erheblicher Aufwand für die be-
kannte Schuhplattlergruppe. Wa-
rum der Zustrom dennoch so
groß ist, dass im nächsten
Jahr noch eine neue Grup-
pe gebildet werden soll?
„Vielleicht, weil wir ein-
fach ein lässiger Verein
sind“, lacht Zeber und
weist auf die Tatsache hin,
dass die meisten der Kin-
der und Jugendlichen aus
Familien kommen, in
denen es bisher keine
Schuhplattler gab. Auch
die Spielmänner in der
Kindergruppe sind noch
sehr jung, neben Andreas
Kranabether gibt jetzt auch
der erst 11-jährige Leo
Oberlojer „den Ton an“.
„Kärntner Meister“ geplattelt. Das
Preisplattln und Preistanzen
beginnt um 19 Uhr, ab 21 Uhr
wird mit der Gruppe „Meilen-
stein“ gefeiert.
105373
Einige der jungen Irschner
Schuhplattler.
Pflege
&
Betreuung
von MMag. Sandra Bindhammer
Wer sind denn
die Angehörigen?
Wer gehört eigentlich zum Per-
sonenkreis der pflegenden
und/oder betreuenden Ange-
hörigen? Nahe Angehörige sind
beispielsweise: Ehegattinnen/
Ehegatten, eingetragene Part-
nerinnen/Partner und deren
Kinder, Lebensgefährtinnen/
Lebensgefährten und deren
Kinder, Eltern, Großeltern,
Adoptiv- und Pflegeeltern, Kin-
der, Enkelkinder, Stiefkinder,
Adoptiv- und Pflegekinder,
Geschwister sowie Schwieger-
eltern und Schwiegerkinder.
Meiner Ansicht nach gehören
auch „Zugehörige“ zu diesem
Personenkreis, wenngleich kein
enges Verwandtschaftsverhält-
nis zu der pflege- und/oder
betreuungsbedürftigen Person
besteht. Viele Wahlverwandte,
Freunde, Nachbarn und andere
nahe Bezugspersonen aus dem
privaten Umfeld leisten eben-
falls Unterstützung in der
Betreuung und/oder Pflege.
Daher verstehe ich unter Ange-
hörigen und/oder Zugehörigen
alle Personen, die sich einer
pflege- und/oder betreuungs-
bedürftigen Person verbunden
fühlen und vor diesem Hinter-
grund Unterstützung, Pflege
und Betreuung leisten. Jedoch
ist Vorsicht geboten, da ledig-
lich nur nahe Angehörige unter
Berücksichtigung der vorge-
schriebenen Kriterien bei z. B.
einen Antrag auf Pflegekarenz/
teilzeit oder Hospizkarenz/
teilzeit stellen können. Zugehö-
rige haben keinen Anspruch!
Warum die Angehörigen und
Zugehörigen so wichtig bzw.
unentbehrlich sind erfahren Sie
beim nächsten Mal in dieser
Rubrik.
MMag. Sandra Bindhammer
BScN
M.Ed., Seeboden
www.bildungsraum.infoMehr Flexibilität bei Schülerfreifahrt gefordert
Die aktuelle Gesetzeslage über die Schülerfreifahrt behindert eine sinnvolle Schulkoopera-
tion zwischen der HAK Spittal und der HTL in Klagenfurt, kritisiert NR Bgm. Erwin Angerer
(FPÖ), der einen entsprechenden Antrag bereits im Parlament eingebracht hat.
Schüler, die sich für eine Aus-
bildung im Zuge der Schul-
kooperation zwischen der HAK
Spittal und der HTL Klagenfurt
(Mechatronik) entschieden haben,
kommen derzeit nicht in den Ge-
nuss der obligatorischen Schüler-
freifahrt. „Die Schülerfreifahrt
wird gesetzlich über § 30 FLAG
geregelt, der besagt, dass Schü-
lerfreifahrten nur für Fahrten von
und zur Schule, die zumindest an
vier Tagen der Woche statt nden,
gewährt werden. Schüler koope-
rierender Schulen – wie im Falle
der HAK Spittal und der HTL
Klagenfurt – fallen somit um den
gesetzlichen Anspruch einer
Schülerfreifahrt, da sie zweimal
pro Woche in Klagenfurt und
dreimal in Spittal unterrichtet
werden. Dies ist ein unnötiger
bürokratischer Missstand, der
deutlich zu Lasten von Schülern
ländlicher Regionen geht“, so der
Mühldorfer Bürgermeister NR
Erwin Angerer. Die Schulkoope-
ration zwischen Spittal und Kla-
genfurt funktioniere grundsätz-
lich hervorragend, erklärt er.
„Sie bietet vor allem Schülern,
die in ihrem Bezirk nicht die pas-
senden Schuleinrichtungen vor-
nden, die Möglichkeit, sich
dennoch eine Ausbildung ent-
sprechend ihrer Interessen zu
sichern. Wir be nden uns nun
mal in ländlichen Regionen, da
muss es selbstverständlich sein,
dass wir etwas exibler auf die
strukturellen Bedingungen rea-
gieren, um unseren Kindern die
gleichen Möglichkeiten und
Chancen einzurichten wie sie in
den großen Städten, wo jegliche
Infrastruktur vorhanden ist, vor-
zu nden sind“, erklärt Angerer,
der in diesem Zusammenhang
bereits einen Antrag im Natio-
nalrat eingebracht hat. Gesetze
müssen Entwicklungen und Inno-
vationen ermöglichen und nicht
behindern, stellt er fest, und
hofft, dass der Antrag an die zu-
ständige Bundesministerin für
Bildung Gehör ndet.
Das Team der Bibliothek Lurnfeld lud die künftigen Schulanfänger zu
einer spannenden Entdeckungsreise in die Welt der Bilder und Buchsta-
ben ein, damit sich die Leser von morgen in der Bücherei gut zurecht-
finden. Nach dem gemeinsamen Erkunden, was so eine Bibliothek alles
zu bieten hat, spielten und lauschten die Kinder beim Bilderbuchtheater
gespannt der Geschichte „Die Schule ist ein großes Haus“ und wie es
Tim an seinem
ersten Schultag
erging. Vor der
Verleihung der
Bibliotheksfüh-
rerscheine, die
alle mit Bravour
bestanden, bas-
telten die Kinder
noch lustige Bü-
cherwurm-Lese-
zeichen.