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31. JULI 2017

CHRONIK

Vor kurzem fand der „Frigga-

und Polenta-Abend“ statt, den

die Plattler jedes Jahr ebenso

organisieren wie den „Krapfen-

abend“ und am Samstag, 12. Au-

gust, wird in Irschen um den

Der Oberkärntner Volltreffer

verlost 5 x 2 Eintrittskarten

für den „Schuhplattler Rock“

mit der Gruppe „Meilenstein“

in Irschen. Mitmachen und ge-

winnen ist ganz einfach.

Beantworten Sie die fol-

gende Frage richtig: „Wie

heißt der Obmann der Hoch-

stadlerbuam?“

Wenn Sie die richtige Ant-

wort wissen, rufen Sie an un-

ter Tel. 0901/050341 (0,50 €

pro Anruf). Sie können sich

rund um die Uhr einwählen.

Alle Anrufer bis Donnerstag,

3. August, 9 Uhr, sind bei der

Ziehung dabei. Die Gewinner

werden im nächsten OVT

veröffentlicht.

Viel Glück!

O

BERKÄRNTNER

5 x 2

Eintrittskarten

Keine Nachwuchssorgen

bei den „Hochstadlerbuam“

54 Plattler zählt der Irschner Verein, er ist damit einer

der größten der Heimat- und Trachtenvereine Kärntens.

Obmann Thomas Zeber blickt beruhigt in die Zukunft,

denn es sind auch 18 Kinder im Alter zwischen sieben

und 14 Jahren mit dabei.

Geprobt wird jeden Samstag.

Rund 20 Auftritte pro Jahr kom-

men noch dazu, also ein nicht un-

erheblicher Aufwand für die be-

kannte Schuhplattlergruppe. Wa-

rum der Zustrom dennoch so

groß ist, dass im nächsten

Jahr noch eine neue Grup-

pe gebildet werden soll?

„Vielleicht, weil wir ein-

fach ein lässiger Verein

sind“, lacht Zeber und

weist auf die Tatsache hin,

dass die meisten der Kin-

der und Jugendlichen aus

Familien kommen, in

denen es bisher keine

Schuhplattler gab. Auch

die Spielmänner in der

Kindergruppe sind noch

sehr jung, neben Andreas

Kranabether gibt jetzt auch

der erst 11-jährige Leo

Oberlojer „den Ton an“.

„Kärntner Meister“ geplattelt. Das

Preisplattln und Preistanzen

beginnt um 19 Uhr, ab 21 Uhr

wird mit der Gruppe „Meilen-

stein“ gefeiert.

105373

Einige der jungen Irschner

Schuhplattler.

Pflege

&

Betreuung

von MMag. Sandra Bindhammer

Wer sind denn

die Angehörigen?

Wer gehört eigentlich zum Per-

sonenkreis der pflegenden

und/oder betreuenden Ange-

hörigen? Nahe Angehörige sind

beispielsweise: Ehegattinnen/

Ehegatten, eingetragene Part-

nerinnen/Partner und deren

Kinder, Lebensgefährtinnen/

Lebensgefährten und deren

Kinder, Eltern, Großeltern,

Adoptiv- und Pflegeeltern, Kin-

der, Enkelkinder, Stiefkinder,

Adoptiv- und Pflegekinder,

Geschwister sowie Schwieger-

eltern und Schwiegerkinder.

Meiner Ansicht nach gehören

auch „Zugehörige“ zu diesem

Personenkreis, wenngleich kein

enges Verwandtschaftsverhält-

nis zu der pflege- und/oder

betreuungsbedürftigen Person

besteht. Viele Wahlverwandte,

Freunde, Nachbarn und andere

nahe Bezugspersonen aus dem

privaten Umfeld leisten eben-

falls Unterstützung in der

Betreuung und/oder Pflege.

Daher verstehe ich unter Ange-

hörigen und/oder Zugehörigen

alle Personen, die sich einer

pflege- und/oder betreuungs-

bedürftigen Person verbunden

fühlen und vor diesem Hinter-

grund Unterstützung, Pflege

und Betreuung leisten. Jedoch

ist Vorsicht geboten, da ledig-

lich nur nahe Angehörige unter

Berücksichtigung der vorge-

schriebenen Kriterien bei z. B.

einen Antrag auf Pflegekarenz/

teilzeit oder Hospizkarenz/

teilzeit stellen können. Zugehö-

rige haben keinen Anspruch!

Warum die Angehörigen und

Zugehörigen so wichtig bzw.

unentbehrlich sind erfahren Sie

beim nächsten Mal in dieser

Rubrik.

MMag. Sandra Bindhammer

BScN

M.Ed

., Seeboden

www.bildungsraum.info

Mehr Flexibilität bei Schülerfreifahrt gefordert

Die aktuelle Gesetzeslage über die Schülerfreifahrt behindert eine sinnvolle Schulkoopera-

tion zwischen der HAK Spittal und der HTL in Klagenfurt, kritisiert NR Bgm. Erwin Angerer

(FPÖ), der einen entsprechenden Antrag bereits im Parlament eingebracht hat.

Schüler, die sich für eine Aus-

bildung im Zuge der Schul-

kooperation zwischen der HAK

Spittal und der HTL Klagenfurt

(Mechatronik) entschieden haben,

kommen derzeit nicht in den Ge-

nuss der obligatorischen Schüler-

freifahrt. „Die Schülerfreifahrt

wird gesetzlich über § 30 FLAG

geregelt, der besagt, dass Schü-

lerfreifahrten nur für Fahrten von

und zur Schule, die zumindest an

vier Tagen der Woche statt nden,

gewährt werden. Schüler koope-

rierender Schulen – wie im Falle

der HAK Spittal und der HTL

Klagenfurt – fallen somit um den

gesetzlichen Anspruch einer

Schülerfreifahrt, da sie zweimal

pro Woche in Klagenfurt und

dreimal in Spittal unterrichtet

werden. Dies ist ein unnötiger

bürokratischer Missstand, der

deutlich zu Lasten von Schülern

ländlicher Regionen geht“, so der

Mühldorfer Bürgermeister NR

Erwin Angerer. Die Schulkoope-

ration zwischen Spittal und Kla-

genfurt funktioniere grundsätz-

lich hervorragend, erklärt er.

„Sie bietet vor allem Schülern,

die in ihrem Bezirk nicht die pas-

senden Schuleinrichtungen vor-

nden, die Möglichkeit, sich

dennoch eine Ausbildung ent-

sprechend ihrer Interessen zu

sichern. Wir be nden uns nun

mal in ländlichen Regionen, da

muss es selbstverständlich sein,

dass wir etwas exibler auf die

strukturellen Bedingungen rea-

gieren, um unseren Kindern die

gleichen Möglichkeiten und

Chancen einzurichten wie sie in

den großen Städten, wo jegliche

Infrastruktur vorhanden ist, vor-

zu nden sind“, erklärt Angerer,

der in diesem Zusammenhang

bereits einen Antrag im Natio-

nalrat eingebracht hat. Gesetze

müssen Entwicklungen und Inno-

vationen ermöglichen und nicht

behindern, stellt er fest, und

hofft, dass der Antrag an die zu-

ständige Bundesministerin für

Bildung Gehör ndet.

Das Team der Bibliothek Lurnfeld lud die künftigen Schulanfänger zu

einer spannenden Entdeckungsreise in die Welt der Bilder und Buchsta-

ben ein, damit sich die Leser von morgen in der Bücherei gut zurecht-

finden. Nach dem gemeinsamen Erkunden, was so eine Bibliothek alles

zu bieten hat, spielten und lauschten die Kinder beim Bilderbuchtheater

gespannt der Geschichte „Die Schule ist ein großes Haus“ und wie es

Tim an seinem

ersten Schultag

erging. Vor der

Verleihung der

Bibliotheksfüh-

rerscheine, die

alle mit Bravour

bestanden, bas-

telten die Kinder

noch lustige Bü-

cherwurm-Lese-

zeichen.