OB Sonderbeilage 2015 01 - page 8

Bezugsfertige Wohnungen
Osttiroler gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft reg.Gen.m.b.H.
Beda-Weber-Gasse 18, 9900 Lienz, Tel.: +43(0)4852/65635, Fax: +43(0)4852/65635-3
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130147, 130148
OSTTIROLER BOTE
DONNERSTAG, 12. MäRZ 2015
BAUEN UND WOHNEN
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Mit ihrem Grundsatzbeschluss
zum „Tiroler Weg für leistbares
Wohnen“ setzt die Landesregie-
rung kontinuierlich zeitgerechte
Anpassungen der Wohnbau-
förderung um. Nach den ersten
Maßnahmenpaketen 2013/14
traten mit Jahreswechsel neue
Richtlinien mit deutlich erhöhten
Förderungen in Kraft.
Stärker gefördert
Neben der Erhöhung der Ein-
kommensgrenzen (2.700 statt
2.400 € bei einer Person; 4.500
statt 4.000 € bei zwei Personen)
und einer verbesserten Förde-
rung von Projekten in verdichte-
ter Bauweise (um bis zu 40 € pro
Quadratmeter) können sich (Ost-)
Tiroler seit 1. Jänner des Jahres
auch über eine erhöhte Förde-
rung von Eigenheimen freuen.
Der nun einheitliche Förderungs-
satz beträgt 37.000 € (bisher bis
zu 35.000 €), hinzu kommt ein
Kinderzuschuss von 2.500 € pro
Kind (bisher kein Zuschuss).
Diese 2.500 € werden auch für
Kinder gewährt, die binnen zehn
Jahren nach dem Datum der För-
derungszusicherung geboren
werden. Auch sozial Schwächere
erhalten Unterstützung in Form
von verbesserter Mietzins- und
Annuitätenbeihilfe. Durchschnitt-
lich wird die Beihilfe um 460 €
pro Jahr angehoben.
Förderungskredit
Für den Erwerb oder zur Errich-
tung eines Eigenheimes gewährt
das Land einen Förderungskredit
in der Höhe von 37.000 €. Bei
einem Eigenheim mit zwei Woh-
nungen wird grundsätzlich nur
eine Wohnung gefördert. Dieser
Kredit ist durch Eintragung eines
Pfandrechtes im Grundbuch
sicherzustellen. Darüber hinaus
muss im Grundbuch ein Veräuße-
rungsverbot zugunsten des Lan-
des Tirol eingetragen werden. Die
Auszahlung ist mit den dafür vor-
gesehenen Formblättern (Baufort-
schrittsmeldungen) bei der Ein-
reichstelle abzurufen, erfolgt nach
grundbücherlicher Sicherstellung
und richtet sich nach dem nach-
gewiesenen Baufortschritt. 60 %
erhält der Werber nach Ausfüh-
rung des Rohbaues (Dachgleiche),
weitere 30 % nach dem Einsetzen
der Fenster und den Rest nach
Fertigstellung und
Bezug des Eigenheimes
oder der Wohnung.
Wohnbauscheck
Alternativ zum Kre-
dit kann man auch um
einen Wohnbau-
scheck ansuchen. Die-
ser beträgt 35 % des
fiktiv ermittelten För-
derungskredits. Der
Scheck muss nicht
zurückgezahlt wer-
den, auch im Grund-
buch erfolgt keine
Sicherstellung, und
man kann nach
zehn Jahren frei
über das Eigenheim
verfügen. Innerhalb der ersten
zehn Jahre ist eine allfällige Ver-
äußerung des geförderten Objek-
tes nur mit Zustimmung des Lan-
des zulässig. Ein Wohnbauscheck
wird demselben Förderungswer-
ber im Regelfall nur einmal und
nur für ein Objekt gewährt.
Zusatzförderungen
• Zuschuss für eine Solaranlage
• Zuschüsse für Kinder
• Zuschuss für energiesparende
und umweltfreundliche Maß-
nahmen
• Zuschuss Sicheres Wohnen
• Zuschuss für behinderten-
gerechte Einrichtungen.
Quelle:
Wohnen (leichter) leistbar machen
Die Wohnbauförderung bietet verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Form von
Krediten, Zuschüssen oder Beihilfen an.
Durch die
Wohnbauförderung wird der
Wohntraum (leichter) leistbar
gemacht.
Foto: Raimund Hainzer
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