Wirtschaft - Zweites Gemeindehilfspaket präsentiert


Zweites Gemeindehilfspaket präsentiert

Finanzeinbrüche der Gemeinden belaufen sich auf rund 15 Prozent. Auf das 62,5 Mio-Gemeindepaket des Bundes gibt es nun 20 Mio Euro vom Land Kärnten dazu.

Österreichs Städte und Gemeinden stehen, ausgelöst durch die Coronakrise, vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Einnahmen der Gemeinden gehen stark zurück. Nach derzeitiger Schätzung belaufen sich die Einbrüche auf rund 15 Prozent im Bereich der Kommunalsteuer, den Ertragsanteilen sowie bei diversen Abgaben und Gebühren.

20 Mio

Aufbauend auf das kommunale Investitionsprogramm des Bundes stellen LH-Stv. Gaby Schaunig und LR Daniel Fellner die Umsetzung von investiven Maßnahmen auf Gemeindeebene sicher. Dieses zweite Hilfspaket ist mit rund 20 Millionen Euro dotiert, umgerechnet je 35 Euro pro Einwohner. Das entspricht in etwa einem Drittel der Bundesmittel in der Höhe von 62,7 Mio. Euro, die Kärnten zur Verfügung stehen.

30-Prozent-Zuschuss

Die Höhe der Landesförderung beläuft sich auf bis zu 30 Prozent der Kosten bei einer Gesamtförderungs-Deckelung von 80 Prozent. Fellner: „Mit diesem Paket ermöglichen wir es den Gemeinden erst, die gesamten Mittel vom Bund abzuholen und nachhaltig zu investieren. Ein Beispiel: Eine Gemeinde möchte ein sich im Gemeindeeigentum befindliches Gebäude thermisch sanieren. Gesamterfordernis: 100.000 Euro. 50 Prozent Förderung kommen vom Bund, die Aufzahlung bis vom Deckel von 80 Prozent wird als verlorener Zuschuss durch das zweite Gemeindehilfspaket geleistet. Bleiben für die Gemeinde noch 20.000 Euro Eigenleistung übrig.

Beschäftigung sichern

Finanz- und Wirtschaftsförderungsreferentin Schaunig verweist auf die mit dem Gemeindepaket ausgelöste Hebelwirkung in der Höhe von 125,4 Mio. Euro, die – trotz der Einnahmenausfälle Investitionen in ein nachhaltiges, modernes Kärnten gewährleistet. „Wir regen damit die Konjunktur an und sichern dadurch qualifizierte Beschäftigung für die Kärntnerinnen und Kärntner“, so Schaunig. Ganz nach dem Motto sinnvoll zu investieren, richten sich die Fördervoraussetzungen an zukunftsfitten Kriterien aus: „vermögenssteigernd, nachhaltig und umweltfreundlich – genau so müssen die Kärntner Projekte gestaltet sein“, betont Schaunig.

Aufträge für regionale Wirtschaft

Orts- und Regionalentwicklungsreferent Landesrat Martin Gruber betont, die Bundesregierung habe mit dem 1 Milliarde schweren Gemeindepaket und dem Kommunalinvestitionsgesetz ein umfassendes Hilfspaket geschnürt, um Investitionen in nachhaltige kommunale Infrastruktur zu unterstützen. „Die Gemeinden sind ein wichtiger Auftraggeber für die regionale Wirtschaft. Gerade jetzt braucht es daher zusätzliche Investitionen, um die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern“, sagt Gruber. Mit den Mitteln des Bundes sollen, so Gruber, besonders nachhaltige Infrastrukturprojekte angestoßen werden. Dazu zählen unter anderem Investitionen in die kommunale Straßen- und Radinfrastruktur, in Ortsentwicklung, Kindergärten, Sport-und Freizeiteinrichtungen sowie Maßnahmen zur Ortskernstärkung. „Zusätzlich“, betont Gruber, „setzt das Bundespaket auch Anreize, jetzt in zukunftsorientierte Infrastruktur zur Energie- und Verkehrswende zu investieren“. Dies wird in Kärnten durch ein eigenes Paket zur Ko-Finanzierung unterstützt. „Wir wollen besonders den Ausbau von Mobilitätsknoten mit E-Ladepunkten, Fahrradboxen und moderne Haltestellen fördern, um den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr attraktiver zu machen. Dafür wird zusätzlich eine Million Euro im Verkehrsreferat für die Gemeinden bereitgestellt“, so Gruber. Die Projekte können beim Verkehrsverbund abgerufen werden.

Mehr Gelder nötig

Gemeindebund-Präsident Bgm. Günther Vallant meint auch, dass die Gemeinden auch abseits des Investitionspakets mit dem Rücken zur Wand stehen: „Eine Milliarde von Bundesseite für zusätzliche Projekte ist ein guter erster Schritt. Da die Gemeinden jedoch auch abseits einer Projektförderung Luft zum Atmen brauchen und nicht für das Tagesgeschäft Darlehen aufnehmen können, ist eine weitere Finanzspritze des Bundes zur Bedeckung der Einnahmenentfälle erforderlich.“

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