Krankenhäuser - Zugangs- und Besucherregelungen bleiben aufrecht


Zugangs- und Besucherregelungen bleiben aufrecht

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage bleiben in den KABEG-Spitälern die Zugangs- und Besucherregelungen weiterhin aufrecht.

Unabhängig ob stationärer, tagesklinischer oder ambulanter Patient, Begleitperson oder Besucher: Für alle gilt die 3-G-Regel: geimpft, genesen oder getestet, informiert KABEG-Pressesprecherin Kerstin Wrussnig. Es werden keine Selbsstests (Wohnzimmertests) akzeptiert. Die Nachweise werden an den Eingängen kontrolliert. Für unterstützungsbedürftige Patienten oder minderjährige Kinder sind maximal zwei Begleitpersonen zugelassen. Diese müssen ebenso den entsprechenden Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen. Ausnahmen gelten hier allerdings für Begleitpersonen bei lebenskritischen Ereignissen, bei der Geburt und im palliativen Bereich. Was die Besucher betrifft, ist in den KABEG-Spitälern eine besuchende Person pro Tag erlaubt. Der Besuch muss am Vortag an der jeweiligen Station angemeldet werden, für das Wochenende bereits am Freitag. Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen, die Abstands- und Hygienevorschriften beachten.

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