Landwirtschaft Aktuell - Wolfs-Verordnung ist durch


Wolfs-Verordnung ist durch

Eine Verordnung, die in Kärnten eine raschere Entnahme von „Problem“- oder „Risikowölfen“ erlaubt, wurde von Agrar- und Jagdreferent Martin Gruber präsentiert.

Die kürzlich präsentierte Wolfs-Verordnung wird wohl die Kärntner Landwirte und Almbauern etwas aufatmen lassen. Das vergangene Jahr 2021 wurde zum Katastrophenjahr für viele Bauern, die ihre Tiere auf die Almen Oberkärntens aufgetrieben haben. Weidetierrisse durch Wölfe und Bären gab es auf Almen des Gail-, Drau-, Möll- und Liesertals. Lediglich elf identifizierte Wölfe waren es, die im Almsommer 2021 für die rund 100 Nutztierrisse auf den Almen verantwortlich waren, so der GF des Almwirtschaftsvereins, Josef Brunner. Gerissen wurden rund 90 Schafe, sechs Ziegen und vier Rinder. Allein 200 Schafe wurden durch Wolfs-Angriffe versprengt und gelten bislang noch als vermisst. „Das Tierleid und die Schäden, die durch den Wolf verursacht wurden, haben ein neues Ausmaß erreicht“, so Agrar- und Jagdreferent LR Martin Gruber, der nach den Abschussgenehmigungen im Vorjahr diese Wolfs-Verordnung ausarbeiten lies, die nun im Beisein von LK-Präsident Siegfried Huber präsentiert wurde.

Klare Regelung

Kärnten nutze mit der Verordnung den rechtlichen Handlungsspielraum, den die FFH-Richtlinie zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung eröffnet. „Wir sind damit für den Ernstfall gut vorbereitet und rasch handlungsbereit“, so Gruber. Die Verordnung berücksichtigt Almen und Siedlungsgebiete. Es können „Schadwölfe“, die auf Almen Nutztiere reißen und auch „Risikowölfe“, die im Nahbereich von Siedlungen (200 Meter) auftauchen, bewirtschaftet werden. Mit der Verordnung gibt es auch transparente Regelungen für die Entnahme. Tötet oder verletzt ein Wolf nachweislich 20 Nutztiere innerhalb von einem Monat bzw. 35 Nutztiere innerhalb von drei Monaten oder werden 15 weitere Nutztiere gerissen auf einer Alm, auf der es bereits im Vorjahr solche Vorfälle gegeben hat, ist dieser Schadwolf laut Verordnung zum Abschuss freigegeben. Die Kärntner Almen wurden im Vorfeld auf die Möglichkeit von Herdenschutzmaßnahmen geprüft. Diese seien nicht umsetzbar, deshalb gelten 1.816 bewirtschaftete Kärntner Almen ab sofort als Weideschutzgebiete, in denen bei Erreichen der Risszahlen die Wölfe entnommen werden können.

Weitgehend positive Reaktionen

Der Kärntner Almwirtschaftsverein sieht in der Verordnung eine langjährige Forderung erfüllt, so GF Josef Brunner, obwohl die Almbauern Schadwölfe gerne früher entnehmen würden. Für LK-Präsident Siegfried Huber sei diese Verordnung „ein echter Lichtblick für die heurige Weidesaison“, sie nutze den rechtlichen Spielraum „maximal aus“. Auch LA Gerhard Köfer begrüßte die Verordnung, da sie sich auch positiv auf den Tourismus auswirke. Nicht weit genug geht sie hingegen FPÖ-Chef Erwin Angerer. Er fordert eine „praxistauglichere Entnahme“.

Almwirtschaftsvereins-Video

Zum Thema „Wolf in Kärnten“ hat der Almwirtschaftsverein jetzt auch ein 15-minütiges YouTube-Video veröffentlicht, in dem Mölltaler- und Gail- und Drautaler Bauern von den Nutztierrissen in Oberkärnten berichten. Johann Krieghofer berichtet darin zum Beispiel über Nutztierrisse auf einer Oberdrauburger Alm. Bauern mussten deshalb im vergangenen Sommer Schafe früher ins Tal bringen, daraufhin habe es Angriffe auf Rinder gegeben. Almwirtschaftsvereins-Obmann Josef Obweger bezeichnete im Video die Almwirtschaft als „artgerechteste Tierhaltungsart“. Dass Herdenschutz nicht umsetzbar ist, zeigt auch sehr gut der Bericht über einen Versuch im Gailtal, Schafe in einem „Nachtpferch“ zu verwahren. Der Wolf nahm diese Hürde locker. Das Video ist auf YouTube unter dem Suchbegriff „Der Wolf in Kärnten“ zu finden.

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