Gailtal - Weitere Unterstützung für Gailtaler Bauern beschlossen


Weitere Unterstützung für Gailtaler Bauern beschlossen

1,8 Mio gibt es zusätzlich für die restlichen Aufräumarbeiten der 2018 aufgrund des Dammbruchs überschwemmten landwirtschaftlichen Flächen im Gailtal.

Nach dem Dammbruch bei Waidegg (Gemeinde Kirchbach) war ein Teil der landwirtschaftlichen Flächen zwischen Kirchbach und Hermagor bis zu einem Meter hoch mit Schwemmmaterial bedeckt, rund 150 Bauern waren davon betroffen. Rund 180 Hektar der betroffenen Flächen wurden bisher bereits geräumt. Die Wasserwirtschaft Hermagor hat jenes Material abtransportiert, welches für den Wiederaufbau des Damms verwendet werden konnte. Wo die Sedimentablagerung nur gering war, konnte das Material eingeackert werden. Rund 75 Hektar Nutzfläche in den Ortschaften Rattendorf und Stranig sind aber noch mit Überschwemmungsmaterial belastet  - mit circa 200.000 m3 Schotter, Lehm, Steinen und Sand, die abgeschoben, abgebaggert, abtransportiert und danach auch langfristig deponiert werden müssen. Da das nicht zu den Standardaufgaben der Landes-Agrarabteilung zählt, standen dafür weder die geeigneten Maschinen noch die notwendigen finanziellen Mittel im regulären Budget zur Verfügung.

Über Nachtragsvoranschlag finanziert

Die Lösung des Problems kam über den Nachtragsvoranschlag 2019. Ein Teil der Kosten wurde über ein EU-Projekt in der Höhe von 1,8 Millionen Euro finanziert (Beschluss Dezember 2018), bei dem sich das Land Kärnten mit 684.000 Euro beteiligte. Weitere 1,8 Millionen Euro werden zur Gänze aus Landesmitteln finanziert, die jetzt über den Nachtragsvoranschlag aufgestellt wurden. Die Arbeiten wurden ausgeschrieben und vergeben und sind diese Tage gestartet. Die öffentliche Hand investiert insgesamt 3,6 Millionen Euro. Zusätzlich zum Materialabtransport werden auch Brücken, Entwässerungsgräben und Wege wiedererrichtet, hieß es aus dem Büro von Agrarreferent LR Martin Gruber: „Diesen Riss in der Landschaft werden wir nun endgültig beseitigen. Und zwar so, dass kein betroffener Landwirt dafür Kosten übernehmen muss. Die Bauern, die völlig unverschuldet in diese Situation geraten sind, sollten ab 2020 wieder mit der Bewirtschaftung ihrer Flächen beginnen können.“

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