Kunst - Weitere Hilfe für Kunst- und Kultur


Weitere Hilfe für Kunst- und Kultur

Die Ausweitung der Hilfsmaßnahmen für Kunst und Kultur waren ein Hauptthema bei der Videokonferenz der Lands-Kulturreferenten.

Die Kulturszene leidet besonders unter den Einschränkungen des Lockdown. Bereits während des Lockdown „light“ im Oktober waren Kultureinrichtungen geschlossen und Veranstaltungen untersagt. Möglich waren lediglich Proben oder Dreharbeiten. Mit mehreren Unterstützungsmaßnahmen wird den Institutionen und Künstlern jetzt wieder unter die Arme gegriffen. Kulturbetriebe, die von Schließungen betroffen sind, können einen 80-prozentigen Umsatz-Ersatz beantragen. Anspruch darauf haben auch gemeinnützige Vereine. „Alle in ‚FinanzOnline‘ vertretenen Betriebe bekommen die Zahlungen auf diesem Weg – für alle anderen Betriebe werden andere Auszahlungswege erarbeitet“, informierte das Büro von Kulturreferent LH Peter Kaiser. Auch für freischaffende Künstler wurde eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung geschaffen. Dieser sogenannte „Lockdown-Bonus" (dotiert mit 1.300 Euro) wird zusätzlich zur SVS-Überbrückungsfinanzierung oder dem Härtefallfonds (WKO) ausgezahlt. Zudem werden die Überbrückungsfinanzierung bei der SVS von 90 auf 110 Mio Euro, und der Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) von 10 auf 20 Mio Euro erhöht. Weitere 10 Mio Euro stehen in einem Notfalltopf zur Verfügung, mit dem Kulturbetriebe unterstützt werden sollen, die trotz Inanspruchnahme aller möglichen Hilfsmaßnahmen mit existenziellen Problemen kämpfen (Infos zu den Förderungen unter: https://www.bmkoes.gv.at). Zusätzlich werden laut Kaiser in Kärnten weitere 36 Arbeitsstipendien für Künstler im Gesamtvolumen von 100.000 Euro vergeben. Kunstschaffende können sich bis 30. November um eine Förderung durch dieses Arbeitsstipendium bewerben.

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