Landwirtschaft/Jagd/Tourismus - Weideschutzgebiete auf Kärntens Almen verordnet


Weideschutzgebiete auf Kärntens Almen verordnet

8. Mail 2024

Nachdem Ende April das Kärntner Weideschutzgesetz im Landtag beschlossen wurde, folgte in der letzten Regierungssitzung auch eine Verordnung, die Alm-Weideschutzgebiete auszeichnet. Darin werden Almgebiete ausgewiesen, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht möglich oder unzumutbar sind und somit die Entnahme von Schadwölfen als gerechtfertigt gilt.

Mit einem einstimmigen Beschluss passierte das Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzt am 25. April den Kärntner Landtag. „Ein wichtiges Signal, dass die Landespolitik so geschlossen hinter dem Gesetz steht“, sagte Agrarreferent LH-Stv. Martin Gruber. Die neuen Regelungen sollen mit 15. Mai in Kraft treten – rechtzeitig vor der Almsaison. Mit dem Gesetz schlage Kärnten einen neuen Weg im Umgang mit „Schadwölfen“ ein. Die bisherige Regelung, nach der erst eine bestimmte Anzahl an Tieren getötet werden musste, fällt. Die Jäger haben nun schon ab der ersten unmittelbaren Bedrohung die Möglichkeit zum Eingreifen – sprich eines Abschusses. Damit es zu keinen Rechtslücken kommt, ließ Gruber zwei weitere Verordnungen vorbereiten, die in der letzten Regierungssitzung am 6. Mai ebenfalls einstimmig beschlossen wurden. Eine Verordnung legt fest, welche Kärntner Almen konkret zu Schutzgebieten erhoben werden, die andere ist eine neue „Risikowolfs-Verordnung“, die es weiterhin erlaubt, Wölfe im Siedlungsgebiet zu vergrämen und zu entnehmen, wenn nötig.

„rascher eingreifen“

Die Risikowolf-Verordnung für das Siedlungsgebiet musste neu erlassen werden, weil die Regelungen zum „Schadwolf“ (auf Almen) nun im neuen Alm- und Weideschutzgesetz enthalten sind. Die konkreten Almen, die als Weideschutzgebiete erhoben wurden, sollen in einer gemeinsamen Pressekonferenz von Landwirtschaftskammer und Almwirtschaftsverein demnächst präsentiert werden. „Zusammenfassend muss man festhalten, dass wir mit den Verordnungen und dem im Landtag verabschiedeten Gesetzt nun ein Paket vorgelegt haben, das uns erlauben wird das Raubtier Wolf in Kärnten noch besser zu managen und noch rascher einzugreifen“, so Gruber im Pressefoyer nach der Sitzung.

Schulterschluss mit Jägerschaft

Den Beschluss zum Alm- und Weideschutzgesetz begrüßte auch die LK Kärnten mit Kammerpräsident Siegfried Huber, vor allen auch, dass die Beschlüsse rechtzeitig vor der Almsaison erfolgen, die heuer etwas früher beginnen soll. Huber spricht sich für einen Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Jägerschaft aus: „Wir brauchen vor allem unsere Jägerinnen und Jäger in der Umsetzung des Gesetzes“ und bittet diese „ernsthafte Schäden in der Tierhaltung zu vermeiden und Schadwölfe zu bejagen“. Mit dem neuen Gesetz und der Verordnung sei ein „praxisnahes Vorgehen“ möglich, schrieb auch der Kärntner Almwirtschaftsverein. Anlässlich des vom Naturschutzbund ausgerufenen „Tag des Wolfes“ am 30. April, bezeichnete dieser die Wolfs-Verordnungen als „Irrweg“. Mit Ausnahme von Wien und dem Burgenland gebe es in jedem österreichischen Bundesland schon entsprechende Verordnungen, die völkerrechtlichen Konventionen wiedersprechen. 

Bitte geben Sie in das Textfeld den gewünschten Suchbegriff ein!