wahlen - Vorkehrungen bei den Gemeinderatswahlen


Vorkehrungen bei den Gemeinderatswahlen

Am Sonntag, 28. Feber, finden in den 132 Kärntner Gemeinden die Gemeinderatswahlen statt. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird es ein Wahlgang mit zwei-Meter-Abstand und FFP2-Masken.

Um Menschenansammlungen am Wahltag zu vermeiden bestand vergangenen Freitag bereits die Möglichkeit einer vorgezogenen Stimmabgabe in den Gemeindeämtern.  Außerdem können noch bis Mittwoch, 24. Feber online (über www.oesterreich.gv.at) oder schriftlich in den Gemeindeämtern Wahlkarten beantragt werden. Bis Freitag, 26. Feber können die Wahlkarten persönlich vom Antragsteller oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit bis zum 26. Feber, 12 Uhr persönlich in den Gemeindeämtern die Wahlkarte zu beantragen und diese dort unmittelbar auszufüllen.

Verordnung draußen

Das Land Kärnten schuf mit einer in der vergangenen Woche erlassenen Verordnung die Rechtsgrundlage für die Corona-sichere Durchführung der Wahlen. Demnach ist bei Betreten der Wahllokale und während des gesamten Aufenthaltes ein zwei-Meter-Abstand gegenüber Personen einzuhalten, die nicht aus demselben Haushalt stammen. Zudem ist während des gesamten Aufenthaltes das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Ausnahmen gelten für Menschen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen dieser Masken nicht zugemutet werden kann. Kinder vom sechsten bis 14 Lebensjahr dürfen auch nur einen Mund-Nasen-Schutz tragen, jüngere brauchen keine Maske. Als Empfehlungen an die Wähler gilt, dass kranke Wähler die Möglichkeit einer Briefwahl in Anspruch nehmen sollten. Menschenansammlungen vor den Wahllokalen gilt es zu vermeiden. Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, ein eigenes Schreibgerät mitzunehmen.

Bitte geben Sie in das Textfeld den gewünschten Suchbegriff ein!