Öffnungen - Vieles ist wieder möglich


Vieles ist wieder möglich

Ab heute, Mittwoch, kehrt das Leben in großen Teilen zurück. Es dürfen Lokale, Hotels, Kultur- und Sportstätten, wo auch Bäder dazugehören, wieder öffnen. Aber die Öffnungen sind begleitet von einigen Maßnahmen.

 „3Gs“ und Registrieren: „Geimpft, getestet oder genesen“, das sind nach dem 19. Mai die drei „Eintrittskarten“ für viele Bereiche des sozialen Lebens. Die Bundesregierung hat zwar für Anfang Juni zwar den elektronischen „Grünen Pass“ angekündigt, bis es soweit ist müssen Papier-Impfpass, Absonderungsbescheid oder ein ärztlicher Nachweis einer überstandenen Infektion und (auch digitale) Testprotokolle genügen. Zwecks Contact Tracing Muss man sich bei Gaststätten, Sportstätten und Freizeiteinrichtungen (außer Zoos und Freibäder, wo genügend Platz angenommen wird) registrieren. Die Nachweispflicht bei körpernahen Dienstleistern ist bekannt und bleibt weiterhin aufrecht.

Keine Ausgangssperre mehr: Lediglich eine „Kontaktreduktion zwischen 22 und 5 Uhr wird empfohlen. Tagsüber dürfen sich in geschlossenen Räumen max. vier Personen aus vier Haushalten und sechs minderjährige Kinder treffen, im Freien sind es zehn Erwachsene und zehn Kinder. Hochzeiten und Geburtstagsfeiern gelten aber als „Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze“ und müssen, sofern über zehn Personen dabei sind, bei der Gesundheitsbehörde gemeldet werden.

Gastronomie: Wenn man ins Gasthaus möchte, gilt die Nachweispflicht der „3Gs“. Das gilt auch für Beherbergungsbetriebe beim Einchecken. Sperrstunde in der Gastro ist schon um 22 Uhr, das gilt auch für das Abholen von Speisen.

Baden: Demnächst öffnen viele Badebetriebe, wie z. B. das Strandbad Hermagor am 19. Mai. Nur mit den „3Gs“ geht es ab ins Badevergnügen. Geboten ist der 2-Meter Abstand, im Freien kann man aber auf die Maske verzichten. Eine Maskenpflicht besteht beim Eintritt, in Sanitäranlagen und in der Gastronomie. Bei indoor-Anlagen gilt die Registrierungspflicht.

Sport: Einzel- und Mannschaftssport indoor und outdoor sind wieder möglich, allerdings mit Maske. Das gilt nicht bei der Ausübung des Sportes selbst und in Feuchträumen. Ein Abstand soll gehalten werden, wenn kein Körperkontakt erforderlich ist – bei Tennis einfach, bei Judo vielleicht ein Problem.

Alten- und Krankenbesuche: In Altenheimen und Krankenhäusern dürfen Patienten oder Bewohner wieder zwei Besucher pro Tag empfangen. 

Kultur: Theater, Konzert oder Kino mit mehr als 50 Teilnehmern läuft nur mit zugewiesenen Sitzplätzen und der Hälfte der Kapazität. Bei Veranstaltungen unter 50 Teilnehmern kann man auf die zugewiesenen Sitzplätze verzichten. Auch im gesamten Kulturbetrieb gelten die „3Gs“ und Registrierungspflicht. Für Veranstalter gilt, für Zusammenkünfte über zehn Personen ist eine Anzeige bei der lokalen Gesundheitsbehörde nötig.

Eigenverantwortung, das Maskentragen und Abstandhalten, sowie regelmäßiges Händewaschen und Hustenhygiene sind weiterhin gute Mittel, um die Ansteckungen in Grenzen zu halten. 

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