Krankenhäuser - Verschärfung der Besucherregelung in Krankenhäusern


Verschärfung der Besucherregelung in Krankenhäusern

Im besonders sensiblen Krankenhausumfeld gelten seit 22. November verschärfte Regelungen für Besucher.

Dies bedeutet im Wesentlichen, dass in den Spitälern der KABEG statt der bisherigen 2G-Regel für Besucher seit 22. November die 2G+-Regel (geimpft oder genesen und negativer PCR-Test) Gültigkeit hat. Zudem ist ein Besuch pro Patienten pro Woche erlaubt, wenn der Patient länger als eine Woche stationär behandelt wird. Der Besuch ist am Vortag an der jeweiligen Station anzumelden. Beim Aufenthalt im Krankenhaus ist eine FFP2-Maske zu tragen und die Hygienevorschriften sind einzuhalten. Ausnahme ist hier das LKH Wolfsberg – aufgrund einer Inzidenz von über 2000 im Bezirk wurde hier ein absolutes Besuchsverbot erlassen.

Normalbetrieb heruntergefahren

1355 Neuinfektionen meldet Kärnten vom Sonntag auf Montag. 287 Coronainfizierte werden derzeit in den Kärntner Krankenhäusern behandelt. 244 davon auf Normal-, und 43 Personen auf Intensivstationen. Damit ist die nächste Phase im Stufenplan der Krankenhäuser erreicht. „Das heißt, dass der Normalbetrieb weiter heruntergefahren werden muss, und planbare Eingriffe teilweise verschoben werden. Akute Fälle werden selbstverständlich auch jetzt jederzeit in den Krankenanstalten behandelt“, sagt Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes.

Besuchseinschränkungen in Spittal

Auch im Krankenhaus Spittal ist es ab sofort nur mehr in Ausnahmefällen möglich, Besucher zu empfangen. Das Krankenhaus entspricht mit dieser Maßnahme den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums. Besuche sind nach Vorlage eines 2G-Nachweises und zusätzlich eines negativen PCR-Tests, der nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt in folgenden Ausnahmefällen möglich:

  • Zur Begleitung oder zum Besuch minderjähriger Patienten (höchstens zwei Personen pro Tag)
  • Zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten (höchstens zwei Personen pro Tag)
  • Zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft sowie vor und zu einer Entbindung und zum Besuch nach einer Entbindung (höchstens eine Person)
  • Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
  • Ein Besucher pro Patienten pro Woche ist möglich, sofern der Patient in der Krankenanstalt länger als eine Woche aufgenommen ist.

Die Mmaximale Besuchsdauer beträgt 30 Minuten.

Bitte geben Sie in das Textfeld den gewünschten Suchbegriff ein!