Lockdown-Ende - Verordnung für stufenweise Öffnung fertig


Verordnung für stufenweise Öffnung fertig

Während Handel und körpernahe Dienstleister ab 12. Dezember öffnen dürfen, bleiben Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis einschließlich 16. Dezember geschlossen.

Aufgrund der im österreichweiten Vergleich immer noch hohen 7 Tages-Inzidenz von 476,8 (heute, Samstag) hat sich die Kärntner Landesregierung in enger Abstimmung mit dem Koordinationsgremium für eine von den Vorgaben des Bundes abweichende stufenweise Öffnung nach dem Lockdown entschieden. Demzufolge endet der Lockdown im Handel und für körpernahe Dienstleister für Geimpfte und Genesene mit 11. Dezember 24 Uhr. In der Realität wird sich der Start nach den tatsächlichen Öffnungszeiten richten, also Montag, 13. dürfen die Geschäfte wieder öffnen.

Gastro muss warten

Zum Schutz der Gesundheit, im Besonderen zum Schutz der dafür nötigen Infrastruktur, bleiben Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe aber bis zum 16. Dezember (24 Uhr) geschlossen. Zusätzlich gilt die FFP2-Maskenpflicht für Gelegenheitsmärkte wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte. Besucherinnen und Besucher haben in geschlossenen Räumen und im Freien eine FFP2-Maske zu tragen. Erlaubt ist dort das "Take-Away" von Speisen und Getränken.

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