Verbot von Feueranzünden und Rauchen
Noch vor Ostern, am 3. März 2023 erließ die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau ein Verbot des Feueranzündens und Rauchens im Wald und dessen Gefährdungsbereich. Aufgrund der Witterungsverhältnisse – die BH schrieb von „Trockenheit“ – sei die Entstehung von Waldbränden besonders begünstigt. Das Verbot gilt für den ganzen politischen Bezirk Spittal.