Unwetter - Unwetter in Kärnten: Finanzielle Hilfe kommt vom Land


Unwetter in Kärnten: Finanzielle Hilfe kommt vom Land

Eine Soforthilfe von fünf Mio Euro für die Geschädigten der Unwetter wurde von der Landesregierung beschlossen. Privatpersonen können in den Gemeindeämtern bis zu 5.000 Euro für Instandsetzung der Gebäude beantragen. Auch richtete die Landesregierung einen Hilfsappell an den Bund.

Die Regierungssitzung am 19. November stand im Zeichen der Unwetterkatastrophe. LH Peter Kaiser erklärte bei der Pressekonferenz: „Wir werden alles tun, dass der Schutz der Bevölkerung im höchsten Ausmaß gewährleistet ist. Aber das können wir nicht alleine. Kärnten ist jetzt zum dritten Mal hintereinander von einer Unwetterkatastrophe betroffen. Wir brauchen von Seiten des Bundes eine adäquate Unterstützung. Wir werden als gesamte Landesregierung beim Bund diesbezüglich vorstellig werden“. Schadenssummen können derzeit für Kärnten noch nicht genannt werden, die Erhebungen laufen, mit Erkundungsflügen macht man sich von der Lage in den Tälern ein Bild. Alleine das Sturmtief „Vaja“ voriges Jahr habe einen Mittelfluss von sieben Mio Euro notwendig gemacht. „Ich erwarte eindeutige zusätzliche Mittel. Es müssten auch die Personaleinsparungen ein Ende haben, denn bei Schutz- und Aufräumarbeiten haben wir mittlerweile ein Personalproblem“, meinte auch Katastrophenschutzreferent LR Daniel Fellner.

Bis zu 5.000 Euro

Das Land schnürte wieder ein Soforthilfepaket in der Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro, damit die Betroffenen rasch und unbürokratisch zu einer Unterstützung bei der Instandsetzung ihrer Gebäude kommen. „Das Soforthilfepaket für Betroffene umfasst schnelle und unbürokratische Hilfe für Privatpersonen und auch eine Initiative zur Wiederherstellung von Gemeindeinfrastruktur“, erläutert Fellner. Sozialreferentin LH-Stv. Beate Prettner steuert 500.000 Euro für die erste schnelle Hilfe bei. „Hier gibt es für privat Betroffene 1.000 Euro Soforthilfe bei Schäden bis 10.000 Euro, 3.000 bei Schäden bis 30.000 Euro und 5.000 bei Schäden bis 50.000 Euro, um akute Schäden bestmöglich abarbeiten zu können. Wer eine solche schnelle Hilfe benötigt, wendet sich am besten an die zuständige Gemeinde“, rät Prettner. Dort können die Anträge gestellt werden.

Gemeinden unterstützen

Zusätzlich werde es auch eine Unterstützung für die Gemeinden geben und auch Info-Veranstaltungen für die Bürgermeister, damit alle Betroffenen rasch zu finanziellen Unterstützungen kommen können und die Abwicklung unproblematisch erfolge. Zur Wiederherstellung von Gemeindeinfrastruktur liefert das Paket Hilfestellung. 50 Prozent der Schäden werden durch den Katastrophenfonds des Bundes gedeckt. Das Kommunale Tiefbauprogramm (KTP) werde um drei Millionen Euro aufgestockt, um katastrophengeschädigte Gemeinden zu unterstützen. Im Rahmen der Katastrophenschutzrichtlinie soll es zusätzliche Mittel aus einem eigenen Fördertopf geben. „Nach der Übernahme von 50 % der Schäden durch den Katastrophenfonds und den Mitteln aus dem KTP können nochmals 25 % der bei der Gemeinde verbleibenden Mittel aus diesem Fördertopf finanziert werden“, erklärt LR Fellner. 200 Euro pro Tag gibt es auch für Dienstnehmer, die als Mitglieder von Einsatzkräften für den Dienstgeber ausfallen. Informationen und Antragsformulare für die Entgeltfortzahlung stehen unter www.ktn.gv.at/katastrophenschutz (unter „Kärntner Nothilfswerk“) zum Download bereit.

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