Seen/Umwelt - Seezugang soll in die Landesverfassung


Seezugang soll in die Landesverfassung

Die Landesregierung präsentierte eine Sammel-Gesetzesnovelle zum Schutz der Kärntner Seen. Zugänge sollen verfassungsmäßig abgesichert werden, der Verkauf von Seegrundstücken im Besitz des Landes erschwert und die Motorbootabgabe für den Ankauf von Seegrundstücken zweckgewidmet werden.

Das Kärntner Seenvolksbegehren von 2020 schlug Wellen, 12.000 Kärntner bekundeten damals mit ihrer Unterschrift Handlungsbedarf gegen den überbordenden Verbau an den Seen und dem Verschwinden öffentlich zugänglicher Seeabschnitte. Nun hat die Landesregierung darauf reagiert und präsentierte eine Sammelgesetzesnovelle, die der Öffentlichkeit ein Mehr an See garantieren soll. „Wir haben das Seenvolksbegehren ernst genommen und mittels Sammelnovelle werden drei Gesetze geändert, um die Kärntner Seen in Zukunft für die Bevölkerung zu schützen und öffentliche Seegrundstücke zugänglich zu erhalten“, so LH Peter Kaiser (SPÖ) und die beiden Landesräte Martin Gruber (ÖVP) und Daniel Fellner (SPÖ) bei der Präsentation.

Drei wesentliche Punkte

Die Landesverfassung soll geändert werden, um den Zugang der Allgemeinheit nicht nur zu den Seen, auch zu Bergen, Flüssen sowie sonstigen Naturschönheiten in der Kärntner Landesverfassung zu verankern. Weiters werde das Gesetz der Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) geändert. Ein gesetzliches „Sicherheitsnetz“ soll eingebaut werden, sodass die Landesregierung bei Seegrundstücken der KBV das letzte Wort hat. „Kein weiterer Quadratmeter Seegrund im Besitz des Landes soll mehr verkauft werden“, so Beteiligungsreferent Gruber. Auch bei Ausschreibungen für zukünftige Verpachtungen von Seegrundstücken muss darauf geachtet werden, dass der öffentliche Seezugang erhalten bleibt. Als dritte Maßnahme soll das Motorbootabgabengesetz geändert werden. Die Abgabe - rund 2,3 Mio Euro im letzten Jahr – will das Land künftig für den Ankauf von Seegrundstücken verwenden. Laut Raumordnungsreferent Daniel Fellner sei auch bereits beim neuen Raumordnungsgesetz auf Seezugänge sowie den Erhalt der öffentlichen Zugangsmöglichkeiten „größter Wert gelegt worden“.

Ausgleich zwischen Interessen gewährleisten

Nach einer vierwöchigen Begutachtung soll die Sammelnovelle in der Regierung sowie im Kärntner Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Grundsätzlich positiv sieht die Änderungen Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer, es sei aber ein „maßvoller Ausgleich zwischen öffentlichen, wirtschaftlichen du touristischen Interessen zu gewährleisten“ und eine nachhaltige touristische Weiterentwicklung weiterhin zu ermöglichen. Den Schutz der Almen in ähnlicher Weise anzugehen, regten die FPÖ mit LA Christoph Staudacher und NR Erwin Angerer an. Ein entsprechender Antrag sei bereits im Feber im Landtag eigegangen.

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