Jagd - Schonzeit von Rabenvögeln wird verkürzt


Schonzeit von Rabenvögeln wird verkürzt

Aaskrähen, Elster und Eichelhäher richten in der Landwirtschaft große Schäden an. Anhand zweier neuer Verordnungen wird ihre ganzjährige Schonzeit jetzt auf vier Monate verkürzt.

Die Population der genannten Rabenvögel Arten soll auf eine für die Landwirtschaft tragbare Zahl gebracht werden. „Die zwei Verordnungen regeln ab Inkrafttreten die Kontingente, die für die Bejagung freigegeben wurden“, informierte Jagdreferent LR Martin Gruber. Die Verordnungen unterscheiden sich in der Geltungsdauer, die für Aaskrähen bei zwei Jahren liegt, für Eichelhäher und Elstern bei einem Jahr. Die Schonzeit wird auf rund vier Monate im Jahr, von Mitte März bis Mitte Juli verkürzt. Außerhalb der Schonzeit dürfen in Kärnten pro Jagdjahr 5.627 Aaskrähen, 2.430 Eichelhäher und 1.214 Elstern erlegt werden. Für Gruber sei dies ein Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, der ein Eingreifen ermögliche, aber durch Abschusshöchstzahlen den Erhaltungszustand der Rabenvögel nicht gefährde. Aaskrähen, Eichelhäher und Elstern sind laut Kärntner Jagdgesetz grundsätzlich ganzjährig zu schonen. Leider verursachen diese Tiere auch große Schäden in der Landwirtschaft, an Obst und Gemüsekulturen. Auch Singvögel und die Jungtiere von Niederwildbeständen (Füchse, Rehe, Hasen, jagbare Vogelarten) sind eine beliebte Beute der Rabenvögel. Diese Populationen würden beeinträchtigt werden.


Weitere Bilder:
Aaskrähe
Eichelhäher
Elster

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