Risikowolf im Mölltal zum Abschuss freigegeben
Der zweite Vergrämungsversuch in der Gemeinde Stall erfolgte offiziell am 21. April.
deshalb darf der Risikowolf, der aktuell in der Gemeinde Stall im Mölltal für Beunruhigung und Schäden sorgt, von den örtlichen Jagdausübungsberechtigten erlegt werden. Die Genehmigung ist bis 11. Mai befristet und setzt voraus, dass sich der Wolf erneut in einem Umkreis von weniger als 200 Meter von vom Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen und Viehweiden aufhält. Durch die Befristung und das Ziehen eines 10-Kilometer-Radius um den Ort der zwei Vergrämungsversuche sei Laut Jagdreferent LR Martin Gruber ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang der Vorfälle gewährleistet und sichergestellt, dass der Risikowolf und kein anderes Exemplar erlegt wird.