Kötschach-Mauthen - Radwegbenützung mit Vorbehalt


Radwegbenützung mit Vorbehalt

Die Mountainbike Strecke auf die Ploner Alm in der Gemeinde Kötschach-Mauthen war seit Juni für Radfahrer gesperrt. Es kam zu Konflikten zwischen Weggenossenschaft und Radfahrern. Die Gemeinde suchte gemeinsam mit den Grundbesitzern nach einer Lösung, die Strecke wurde nun wieder für den Freizeitsport freigegeben – mit Vorbehalt.

Für Konflikte zwischen Erholungssuchenden, die in den Bergen unterwegs sind, und Grundbesitzern gibt es in letzter Zeit viele Beispiele. So auch in der Gemeinde Kötschach-Mauthen. Das Verhalten vieler Radfahrer war nicht mehr tragbar, heißt es in einem Schreiben von Wegegenossenschaft und Gemeinde. Die Weggenossenschaft Plon/Puchach schloss nach mehreren Vorfällen mit Radfahrern die Mountainbike Strecke, die weitgehend über Privatgrund führt. Grundeigentümer seien auf der Strecke beschimpft worden, einige der Mountainbiker würden sich nicht an die vorgegebenen Strecken halten und Kreuz und Quer fahren, auch in Bereichen, in denen das Wild etwas Ruhe finden sollte, erklärte Vize-Bgm. Christoph Zebedin, der in der Gemeinde für Tourismus, Landwirtschaft und Jagd zuständig ist. Die Gemeinde suchte das Gespräch mit der Wegegenossenschaft und war bemüht, die Strecken wieder freizugeben.

An Bedingungen geknüpft

Bgm. Josef Zoppoth, Zebedin und der Wegeobmann der Bringungsgemeinschaft Plon Buchach, Walter Zojer, einigten sich darauf, die betroffenen Abschnitte unter Bedingungen für ein Jahr wieder zu öffnen. Dafür muss die Strecke deutlich von der Gemeinde gekennzeichnet werden und die Radfahrer sich an die Beschilderungfen halten. Die Forststraßen sind Betriebsflächen und Arbeitsplatz, dies müsse auch von Seiten der Bewirtschafter gekennzeichnet sein. Landwirtschaftliche Flächen sollen nicht befahren werden, auf Tiere – Wild und Weidevieh – ist Rücksicht zu nehmen. Auch wird deutlich gemacht, dass keine Beschimpfungen der Grundbesitzer mehr geduldet werden. Der Weg darf laut Schreiben nur zu bestimmten Zeiten befahren werden, bis August von 9 bis 19 Uhr. „Die Wegsperre durch die Besitzer war aufgrund der Vorfälle nachvollziehbar. Wir sind froh, dass wir nun eine Lösung anbieten können. Es ergeht von Seiten der Gemeindeführung der Appell an alle Freizeitsportler, die mit ihrem Mountain- oder E-Bikes die Berge erkunden wollen, sich an die beschilderten Strecken und an die vereinbarten Öffnungszeiten zu halten“, so Bgm. Zoppoth.

Bewusstseinsbildung

In der Gemeinde Kötschach-Mauthen gibt es fünf Mountainbike-Strecken, wobei zwei aufgrund der Schäden durch das Sturmtief „Vaia“ noch nicht befahrbar sind. Zebedin begrüßt, dass die Thematik nun behandelt wird. „Mit der Sperre kam ein Stein ins Rollen. Es braucht Bewusstseinsbildung bei den Freizeitsportlern. Die meisten verhalten sich richtig, es gibt aber einige Unbelehrbare“. Was viele nicht wissen ist, dass die Grundeigner für die Wege haften. „Agrargemeinschaften sind deshalb immer mit einem Fuß im Strafrecht“, meint Zebedin. Die Gemeinde hat mit der kärntenweiten Mountainbike-Haftpflichtversicherung jetzt auch die Haftungsfrage neu geregelt, damit sind die gekennzeichneten Strecken versichert und die Grundbesitzer von der Haftung befreit. Bei der Beschilderung geht es auch um die Lenkung der Radfahrer: „Auch das Wild muss seine Ruhezonen haben“. Die ÖAV-Sportjugend werde im Herbst Aktionen zur Bewusstseinsbildung starten. Mit einer Sperre der Wege ist niemandem geholfen, heißt es im Schreiben, man hofft auf beiderseitige Einsicht und Rücksicht.

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