Osterfeuer melden
Brauchtumsfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag müssen vier Tage vor Abbrennen bei der Gemeinde gemeldet werden.
Das Oster-Wochenende naht. Wie jedes Jahr tritt zu dieser Zeit die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung in Kraft. Osterfeuer sind demnach in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag grundsätzlich zulässig. Brauchtumsfeuer sind allerdings der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen zu melden und es ist außerdem eine für das Osterfeuer verantwortliche Person bekanntzugeben. Es dürfen ausschließlich biogene Materialien verbrannt werden – also unbehandelte, pflanzliche Materialien wie z. B. Stroh, Holz, Schilf, Baum- und Grasschnitt oder Laub.
Waldbrand-Gefahr
Im bebauten Gebiet greift zusätzlich die Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung: Der zuständige Bürgermeister bzw. die zuständige Bürgermeisterin muss das Osterfeuer bewilligen. Außerhalb des bebauten Gebietes ist auf etwaige zu Ostern aufrechte Waldbrandverordnungen aufgrund von Trockenheit zu achten.
Die Umwelt-Belastung, speziell im Hinblick auf Feinstaub, ist am Oster-Wochenende besonders hoch. Hinzu kommt, dass viele Tiere den Osterhaufen als Unterschlupf oder Brutplatz nutzen. Daher sollte das Brennmaterial vor dem Abbrennen nochmal komplett umgeschichtet werden, um Tiere zu vertreiben.