Landwirtschaft/Jagd - Nachtsichtgeräte für die Bejagung von Wölfen


Nachtsichtgeräte für die Bejagung von Wölfen

Eine entsprechende Novellierung fordert der Vorstand der Landwirtschaftskammer Kärnten vom Kärntner Landtag.

Die Anzahl der Vorfälle mit Wölfen habe im heurigen Frühjahr rasant zugenommen. Bereits mehr als 100 Schafe und Kälber wurden in den letzten Wochen bei Wolfs-Angriffen getötet, viele weitere massiv verletzt. Mit der Wolfsverordnung wurde eine rechtliche Möglichkeit geschaffen, Wölfe zu erlegen, wenn diese eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung darstellen oder ernsten Schaden an landwirtschaftlichen Nutztieren anrichten. Allein in den letzten zwei Monaten wurden in 8 Gebieten Wölfe zum Abschuss freigegeben. Bislang konnte jedoch noch kein Wolf erlegt werden, da die Bejagung des vor allem nachtaktiven Räubers die Jägerinnen und Jäger vor eine große Herausforderung stellt. „Der Einsatz von Nachtsichtgeräten würde den Jägerinnen und Jägern die Bejagung massiv erleichtern und einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Tier leisten“, so LK-Präsident Siegfried Huber. Der Vorstand der LK habe deshalb beschlossen, den Landtag aufzufordern und die rechtlichen Bedingungen für die Bejagung mit Nachtsichtgeräten zu schaffen. Eine entsprechende Resolution soll dem Landtag übermittelt werden.

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