Bezirk Hermagor - Maßnahmen für den Bezirk Hermagor


Maßnahmen für den Bezirk Hermagor

In öffentlichen Bereichen muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Es gibt auch wieder geringere Besucherhöchstzahlen bei Veranstaltungen.

Als Reaktion auf den Ampelstatus "Orange" wurden von der BH Hermagor für drei Hermagorer Gemeinden Maßnahmen in Entsprechung des Epidemiegesetzes kundgemacht (§ 7 Abs 6 COVID-19-MG und § 43a Abs 6 EpidemieG). Diese Verordnung tritt am 5. Oktober mit 0.00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 18. Oktober außer Kraft. Betroffen sind in der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen die Ortschaften Kötschach, Mauthen und Würmlach. In der Gemeinde Dellach die Ortschaften Dellach und St. Daniel. In der Marktgemeinde Kirchbach die Ortschaften Kirchbach, Treßdorf, Grafendorf, Gundersheim und Reisach. In den genannten Ortschaften ist das Betreten öffentlicher Bereiche ohne einen Nasen-Mund-Schutz verboten. Öffentliche Bereiche im Sinne dieser Verordnung sind solche, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten oder befahren werden können.

Veranstaltungen: Grenzen beachten

Weitere ergänzende Regelungen gibt es betreffend Besucherhöchstzahl für Veranstaltungen im Bezirk Hermagor: Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als zehn Personen in geschlossene Räumen und mit mehr als 40 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 1.000 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß den Strafbestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes bestraft.

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