Maibaumaufstellen erlaubt
Laut COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist das Aufstellen eines Maibaumes erlaubt - unter Auflagen allerdings. Das Abhalten von 1.-Mai-Feiern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung ist hingegen generell untersagt. Die Polizei und Bezirkshauptmannschaften werden kontrollieren.
Er wird am 1. Mai oder an dessen Vorabend aufgestellt und gilt als Symbol des Lebens und des Wachstums: der Maibaum. Eine Tradition, die trotz der coronabedingten Einschränkungen auch heuer hochgehalten werden darf. Gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung handelt es sich beim Maibaumaufstellen nämlich „um einen Ort der beruflichen Tätigkeit“. Demnach ist dabei grundsätzlich ein Mindestabstand von zwei Metern gegenüber haushaltsfremden Personen einzuhalten sowie auch im Freien ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Der Mindestabstand kann jedoch unterschritten werden, wenn statt des MNS eine FFP2-Maske getragen wird.
Veranstaltung untersagt
Sas Abhalten von 1.-Mai-Feiern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung ist jedoch generell untersagt. Das Corona-Experten-Koordinationsgremium des Landes ersucht die Bevölkerung, sich im eigenen und im Interesse der Allgemeinheit an die Vorgaben zu halten, so eine Aussendung des Landes Kärnten. Die Polizei und die jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaften werden die Einhaltung der Schutzmaßnahmen kontrollieren, hieß es.