Landwirtschaft - LK übergab Wolfsresolution


LK übergab Wolfsresolution

Eine Delegation der LK-Vollversammlung übergab ihre einstimmig verabschiedete Wolfsresolution an Vertreter des EU-Parlaments. Tenor: Schutzstatus herabsetzen muss nach Vorbild Schwedens möglich sein.

Die zentrale Forderung der Wolfsresolution der LK-Vollversammlung lautet: „Kärnten als wolfsfreie Zone am Beispiel Schweden anerkennen.“ Diese wurde nun von einer Delegation bestehend aus 21 Kammerrätinnen und Kammerräten in Brüssel an EU-Vertreter übergeben. Die Resolution wurde entgegengenommen von Humberto Delgado Rosa (Portugal), dem Direktor für den Bereich Biologische Vielfalt und Herbert Dorfmann (Italien), dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft.

Vorbild Schweden

„In Schweden werden weite Teile des Landes mittels Bejagung von Wölfen freigehalten. Die EU-Kommission akzeptiert den Ansatz dieser wolfsfreien Zonen, da der Erhalt der traditionellen Rentierhaltung höherrangig angesehen wird als der strenge Artenschutz gemäß der FFH-Richtlinie. Was in Schweden möglich ist, muss auch in Kärnten möglich sein“, so LK-Präsident Siegfried Huber. Die traditionelle Alm- und Weidewirtschaft sei dem Wesen nach durchaus mit der traditionellen Rentierhaltung in Schweden vergleichbar. Hier müsst der Gleichheitsgrundsatz zur Anwendung kommen und damit ein unbürokratischer Abschuss von Wölfen erlaubt werden.

Schutzstatus des Wolfs herabsetzen

Gegenüber den Vertretern der EU wurde seitens der LK-Abordnung auch mit Nachdruck auf die bestehende Alpenkonvention, die den Alpenraum und die darin praktizierte Alm- und Weidewirtschaft besonders schützt, hingewiesen. In dem Staatsvertrag zwischen acht Alpenländern und der EU bekennen sich die Vertragspartner dazu, die Lebensgrundlagen der Bevölkerung zu schützen und eine Balance zwischen ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung zu sichern.

FFH-Richtlinie gegen Alpenkonvention

Die derzeitig gültige Fauna-Flora-Habitat- (FFH)-Richtlinie, die den Wolf als bedrohte Art sieht, steht nach Meinung (nicht nur) der LK Kärnten jedoch im direkten Widerspruch zu den Zielen der Alpenkonvention und müsse daher geändert werden: „Die FFH-Richtlinie sieht einen strengen Schutz von Wölfen vor, obwohl diese nicht auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten stehen und ihre Population sogar jährlich wächst. Damit steht die FFH-Richtlinie im direkten Widerspruch zur übergeordneten Alpenkonvention. Wenn die EU ihre eigenen Gesetze ernst nimmt, dann muss sie die FFH-Richtlinie ändern, den Schutzstatus der Wölfe herabsetzen und wolfsfreie Zonen im Alpenraum ermöglichen!“, drängte LK-Präsident Huber bei den zuständigen EU-Stellen auf eine rasche Anpassung an die aktuellen realen Gegebenheiten. 

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