Landeswahlleiter angelobt
Landesamtsdirektor Dieter Platzer und Gerhard Jesernig, Leiter der Unterabteilung Wahlen, wurden als Landeswahlleiter offiziell angelobt.
Zur Leitung und Durchführung der Landtagswahl wurden am 17. Jänner Landesamtsdirektor Dieter Platzer und Gerhard Jesernig, Leiter der Unterabteilung Wahlen als Landeswahlleiter und Landeswahlleiter-Stellvertreter von LH Peter Kaiser per Gelöbnisformel angelobt. Damit führen Platzer und Jesernig offiziell die Oberaufsicht über alle anderen Wahlbehörden. „
Die Landeswahlbehörde besteht generell aus dem Vorsitzenden, Dieter Platzer und dem Landeswahlleiter-Stellvertreter Gerhard Jesernig, dazu 12 Beisitzer, wobei drei davon als Berufsrichter fungieren. Die anderen 9 Beisitzer werden von den Parteien nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl entsendet. Im Rahmen ihres Aufsichtsrechtes kann die Landeswahlbehörde auch rechtswidrige Entscheidungen und Verfügungen der Wahlbehörden auf Sprengel-, Gemeinde- und Bezirksebene aufheben oder abändern. Jesernig und Platzer haben gelobt, „nach strenger Überparteilichkeit und gewissenhafter Erfüllung ihrer Pflichten“, vorzugehen.