Energiewirtschaft - Kelag macht Grundversorgungstarif für alle zugänglich


Kelag macht Grundversorgungstarif für alle zugänglich

Bis zur endgültigen Klärung, welcher Kundengruppe der günstigere Grundversorgungstarif zusteht,  können Kelag-Kunden ab 1. Dezember 2022 die Grundversorgung beantragen.

Für eine Kilowattstunde Strom zahlen Kelag-Neukunden 54 Cent. Wesentlich günstiger ist hier ein anderer Tarif: die Grundversorgung für sozial bedürftige Stromkunden. Hier zahlt man rund 13 Cent (inklusive Umsatzsteuer) pro Kilowattstunde. Den günstigen Grundversorgungstarif bekamen bisher nur jene Kelag-Kunden, die auch eine Gis-Befreiung vorweisen konnten – „sozial bedürftige“ Kunden. Die Grundversorgung als „Auffangnetz“, sozusagen.

Günstigen Strom über Grundversorgungs-Tarif

Der „Verbraucherschutzverein“ (Wien) sah bereits im Oktober in der Grundversorgung die Möglichkeit, dass sich ein großer Teil der Konsumenten auf diesen günstigen Tarif berufen könne und kündigte an, dies rechtlich prüfen zu lassen. In den Medien wurde diese Möglichkeit breit diskutiert. Die Grundversorgung stünde laut Rechtsprechung allen Kunden offen. Zwischenzeitlich kündigte LH-Stv. Gaby Schaunig eine Musterklage – geführt von der Arbeiterkammer - an, die klären sollte, wer nun Anspruch auf die Grundversorgung habe.

Grundversorgung für alle Antragsteller

Die Kelag hat bereits bisher Haushaltskunden mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die über eine Gis-Gebührenbefreiung ihre Schutzbedürftigkeit nachweisen konnten, den Zugang zur Grundversorgung ermöglicht. Der Energieversorger kündigte am 23. November nun an, bis Klarheit darüber herrscht, welchen Kunden der Zugang zur Grundversorgung mit Strom zu gewähren ist, werde sie jenen Kunden, die einen entsprechenden Antrag stellen, ohne Präjudiz den Zugang zur Grundversorgung ermöglichen. Ab 1. Dezember soll es dazu auf der Kelag-Homepage unter www.kelag.at/grundversorgung einen entsprechenden Antrag sowie ergänzende Informationen zum jeweiligen Grundversorgungstarif geben. Nicht-Kelag-Kunden müssen dazu vorher ihr aufrechtes Vertragsverhältnis mit ihrem bestehenden Energieversorger beenden.

Bundesweit Rechtssicherheit

Bei der rechtlichen Klärung gehe es vor allem darum, im Sinne der EU-Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie vom 5. Juni 2019, Rechtssicherheit zu bekommen, um Kunden rechtskonform zu behandeln, so die Kelag in einer Aussendung. Auch in den Erläuterungen zur bundesgesetzlichen Regelung im § 77 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und in den einzelnen Landesgesetzen seien widersprüchliche Formulierungen zu erkennen. Es gebe laut Kelag bereits in mehreren Bundesländern Klagen auf Zugang zur Grundversorgung. Deshalb ist es auch dem Energieversorger ein Anliegen „rasch bundesweit Rechtssicherheit herzustellen“. Die Kelag stehe zu ihrer Verantwortung und wolle niemanden, der anspruchsberechtigt sein könnte, von der Grundversorgung ausschließen, heißt es.

„Sehr begrüßenswert“

Die Entscheidung der Kelag, die Grundversorgung mit Strom zum Bestandskundentarif allen Kärntnern zur Verfügung zu stellen, „ist sehr begrüßenswert“, war die Reaktion von Konsumentenschutzreferentin LH-Stv. Gaby Schaunig. „Ich freue mich, dass ich mit dem Anstoß einer notwendigen Klärung der rechtlichen Lage dazu einen Beitrag leisten konnte", sagte sie. Ein leistbarer Stromtarif sei in der aktuellen Situation ein wichtiger stabilisierender Faktor für die Menschen und für das Land.

"Steht zu Verantwortung"

Auch Team Kärnten-Chef Bgm. Gerhard Köfer begrüßt das Einlenken der Kelag in Sachen Grundversorgung. „Nicht der Landesregierung, sondern vielmehr dem Team Kärnten und den Medien ist es zu verdanken, dass öffentlich Druck auf den Energieversorger ausgeübt wurde und dieser nun die eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen akzeptiert“, so Köfer. Köfer übte in diesem Zusammenhang auch Kritik an der Landesregierung, diese habe mit der Musterklage lediglich vom Thema ablenken wollen. Die Ankündigung der Kelag bedeute für ihn, „dass das Unternehmen zu seiner Verantwortung steht und die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen anerkennt.“

Klage vom Tisch

„Es ist zu begrüßen, dass die Musterklage dadurch nun vom Tisch ist. Das hätte für alle Betroffenen monatelang nur Unklarheit bedeutet. Durch die Entscheidung der Kelag wurde eine rasche Lösung im Sinne der Konsumenten getroffen.“

Strompreisbremse ab Dezember

Die Kelag verwies zudem auf die „Strompreisbremse“, die Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen wurde und mit 1. Dezember bundesweit in Kraft tritt. Diese hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu einem gewissen Teil zu subventionieren. Gelten soll sie bis 30. Juni 2024. Subventioniert wird ein Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh pro Haushalt (der Durchschnittsverbrauch von 80% der Haushalte). Die Kilowattstunde kostet dem Kunden dann nur mehr 10 Cent netto. Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Es muss kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, der Abzug erfolgt automatisch. Von der „Strompreisbremse“ würden 60 % der der Kärntner Kelag-Kunden voll und der Rest zumindest anteilig, je nach ihrem Verbrauch profitieren, so die Kelag.

Kritik an der „Strompreisbremse“ kommt von Seiten des „Verbraucherschutzvereins“: Die Strompreisbremse sei keine eigentliche Preisbremse, der Energiepreis steige weiter. Sie sei nur eine „Subvention für Energielieferanten“.

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