Spittal - Jagdgebiete werden festgestellt


Jagdgebiete werden festgestellt

Alle zehn Jahre werden die Jagdgebiete in Kärnten festgestellt und vergeben. Die Bezirkshauptmannschaften sind damit befasst. Sie haben ein jagdlich arbeitsintensives Jahr vor sich, insbesondere auch die BH Spittal aufgrund der Bezirksgröße und Vielzahl an Jagdgebieten.

 Der verwaltungsmäßig größte Bezirk Österreichs ist Spittal/Drau. Hier geht es um rund 551 Jagdgebiete in insgesamt 33 Gemeinden, davon sind 439 Eigenjagden und 112 Gemeindejagden, die von der Bezirkshauptmannschaft festgestellt werden. Seit Mitte des Vorjahres und aktuell in diesem Jahr haben Kärntens Bezirksverwaltungsbehörden damit alle Hände voll zu tun, denn die neue Jagdpachtperiode beginnt 2021 und geht bis 2030.

Erst kommen die Eigenjagden an die Reihe, jede muss mindestens 115 Hektar zusammenhängend umfassen und bejagbar sein, dann in weiterer Folge werden die übrigen Flächen zu Gemeindejagdgebieten zusammengefasst. Der Grundeigentümer, der eine Eigenjagd besitzt, muss sein Interesse an der Jagd auch anmelden. Die Gemeindejagden werden dann von den Gemeinden an eine Gesellschaft oder an einen Einzelnen verpachtet (oder auch versteigert), wobei die Flächengröße eine Rolle spielt, was die Zahl der Jäger betrifft. Der Pachterlös wird anteilsmäßig an die Grundeigentümer aufgeteilt. Keine Frage, dass die jeweiligen Pachtkosten für die Jäger ein vieldiskutiertes Thema darstellen.

Konflikte inbegriffen

Wie Spittals Bezirkshauptmann Dr. Klaus Brandner erklärt, werden jeweils Bescheide den Grundeigentümern, den Gemeinden und den offiziellen Stellen wie Jägerschaft usw. ausgestellt. In diesen Bescheiden sind alle Flächen aufgrund der grundbücherlichen Eintragungen genauestens aufgelistet, sie werden nach jeder Neuerung aktualisiert, kommen doch sogenannte Einschlüsse, also bejagbare Flächen innerhalb eines Jagdgebietes, zu den Eigenjagden oder auch zu den Gemeindejagden dazu. Zudem gibt es sogenannte Anschlüsse bzw. Abrundungen, das sind jene kleineren Flächen, die an Jagdgebiete angrenzen und diesem oder jenem „Anrainer“ (Eigenjagden oder Gemeindejagd) zugeordnet werden müssen. Die Bescheide beinhalten auch Beschwerdefristen bzw. das Rechtsmittel der Berufung für den Fall, dass es kein Einverständnis gibt.

 Gerade bei den Anschlussflächen bzw. Abrundungen von Jagdgebieten gibt es immer wieder Emotionen und Konflikte, je nachdem, wie sehr diese den möglichen Interessenten als jagdlich attraktiv erscheinen. Kommt das fragliche Jagdgebiet zu dieser oder jener Jagd oder zur Gemeindejagd dazu? Hier können die Begehrlichkeiten innerhalb der Interessenten mitunter groß sein. Es gilt, möglichen Streit am besten schon im Vorfeld zu schlichten. Der Bezirkshauptmann plädiert darauf, aufeinander mit Verständnis zuzugehen, um gemeinsam und konstruktiv bestmögliche Lösungen im Interesse der Jagd und des Miteinanders aller Beteiligten zu finden. Ziel sei es immer, eine objektive, sachliche, gesetzeskonforme Entscheidung im Sinne eines ordnungsgemäßen Jagdbetriebes zu treffen, so der Bezirkshauptmann, der auch selbst Jäger ist und die Spannungsfelder zwischen Jagd, Forstwirtschaft, Grundeigentümer sowie Tourismus bzw. Freizeitnutzern bestens kennt. Die Interessen der Grundeigentümer werden über den Jagdverwaltungsbeirat artikuliert.

Viele Bescheide

Insgesamt dürften so an die 1.700 bis 1.800 Bescheide für die Jagdgebietsfeststellungen aus- bzw. zugestellt werden, schätzt der Bezirkshauptmann. Er und zwei Mitarbeiter haben diese Mehrarbeit in diesem Jahr zu leisten. Dabei erfolge die schrittweise Abarbeitung von Gemeinde zu Gemeinde bzw. von Tal zu Tal. Durch viele Gespräche und Verständnis sei es möglich, schon im Vorfeld vieles zu klären und dann zufriedenstellend zu erledigen.

„Wir sind da, um den Menschen im Rahmen der Gesetze und Richtlinien zu helfen“, betont Brandner, der bereits seit 2008 Behördenleiter ist. Nicht zuletzt würden auch die vermehrten Naturereignisse wie Lawinen und Murenabgänge Auswirkungen auf die Jagdgebiete und auf die Jagd selbst haben. Der Bezirkshauptmann sei als Krisenmanager angesichts zunehmender Katastrophenfälle immer stärker gefordert, nicht nur bei der Koordinierung der Einsätze sondern auch bei der Nachbearbeitung der Folgen. Umso wichtiger sei das gute Miteinander aller Einsatzkräfte. Deren freiwilliges, ehrenamtliches Engagement sei unbezahlbar wertvoll, so Brandner. Er weist auf zwei flächenwirtschaftliche Projekte hin, die heuer in Mallnitz und Mörtschach begonnen werden, um in Einzugsgebieten von Wildbächen und Lawinen eine gezielte Bewirtschaftung zu erreichen und die Schutzfunktion vor diesen Naturgefahren zu verbessern oder zu erhalten. Hier werde sich das Problem der Wildschäden an den Kulturen für die Jägerschaft sehr dringlich stellen, ortet der Bezirkshauptmann künftig viel Handlungsbedarf.

Karl Brunner

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