Osterfeuer - Heuer nur private Osterfeuer


Heuer nur private Osterfeuer

Laut einer Bundesverordnung sind heuer einmal jährlich stattfindende Ostermärkte und Osterfeuer im Rahmen einer organisierten Veranstaltung, wir z. B. einer Dorfgemeinschaft untersagt.

Kleine, private Osterfeuer im öffentlichen Raum sind aber möglich zwischen 6 und 20 Uhr. Dabei dürfen nicht mehr als vier Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten und dazu noch maximal sechs Minderjährige zusammenkommen. Nach 20Uhr dürfen die Osterfeuer nur mehr alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt abgebrannt werden, informierte das Land Kärnten nach der Sitzung des Koordinationsgremiums vergangene Woche.

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