Gemeindepolitik - Gemeinderatssitzungen bald online


Gemeinderatssitzungen bald online

Nach einer Änderung der Kärntner Allgemeinden Gemeindeordnung (AGO) können Gemeinderatsitzungen bald über das Internet gestreamt werden. Weiters können Bürger jetzt direkt Petitionen in der Gemeinde einbringen.

Im Spittaler Gemeinderat war die Übertragungen der Gemeinderatssitzungen bereits vor einem Jahr Thema. Mitten in der Corona-Zeit, als viele Firmen und Schulen über Homeoffice bzw. Homeschooling arbeiteten, sollte die Übertragung der Sitzungen auch den Zugang zur Gemeindepolitik ermöglichen und das Interesse daran stärken. Eine entsprechende Landtagsinitiative ging im Dezember 2021 vom Spittals Bürgermeister LA Gerhard Köfer (Team Kärnten) aus und wurde von LA Christoph Staudacher (FPÖ) unterstützt. In der letzten Regierungssitzung des Landes wurde nun eine weitreichende Neufassung der AGO, eingebracht von Gemeindereferent LR Daniel Fellner, beschlossen. „Wir kommen damit dem Wunsch vieler Kommunen entgegen und machen die Gemeindepolitik transparenter“, so Fellner. Mit dieser Novelle der AGO werden Live-Übertragungen von Gemeinderatssitzungen im Internet nun möglich. Jeder Gemeinderat, der das möchte, könne die Bürger an seinen Sitzungen online teilhaben lassen. Ein Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates reicht dafür aus.

Spittal bereits gerüstet

Die notwendige Änderung der Gemeindeordnung, die jetzt die Streams rechtlich zulässig macht, muss aber noch vom Landtag behandelt werden, damit diese rechtswirksam wird. „Realistisch ist, dass wir zu Beginn des nächsten Jahres erste Übertragungen haben werden. Grundsätzlich sind wir als Stadt für die Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen bereits gerüstet. Die notwendige Hardware wurde schon Ende 2021 angeschafft. Die Gemeinde Kufstein, als vergleichbares Beispiel, streamt aktuell ihre Sitzungen. Die Gemeinde hat ca. 19.000 Einwohner und kann bei bestimmten Sitzungen auf bis zu 600 Zugriffe verweisen“, so Bgm. Köfer.

Mitgestaltung über Petition

Ebenfalls mit der AGO Novelle wurde die Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene erweitert. Jede Person kann nun anhand einer Petition Eingaben an die Organe der Gemeinde richten, die dann im Gemeinderat behandelt werden muss. Diese Petition müsse lediglich von mindestens fünf wahlberechtigten Gemeindebürgern unterschreiben sein. Diese Petitionen können alle Wirkungsbereiche der Gemeinde umfassen.

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