Jagd - Fischotter-Verordnung: Bejagung ist einzustellen


Fischotter-Verordnung: Bejagung ist einzustellen

LR Gruber: Kontingent wurde bereits vor Fristende ausgeschöpft

Die Fischotter-Verordnung ist noch bis 2. Mai 2020 gültig. Bis zu diesem Zeitpunkt wäre theoretisch die Bejagung der Tiere erlaubt. Schon vor Fristende ist nun aber das jährliche Kontingent von 43 Fischottern, die zur Entnahme freigegeben worden waren, ausgeschöpft. „Die Bejagung ist ab sofort einzustellen“, gab heute, Mittwoch, Jagdreferent LR Martin Gruber bekannt. Die Kärntner Jägerschaft wurde darüber bereits in Kenntnis gesetzt.

Die Fischotter-Verordnung war im Mai 2018 für die Dauer von zwei Jahren in Kraft getreten. Sie ermöglichte eine restriktive Entnahme von 43 Tieren pro Jahr, um den Fischotter-Bestand zu regulieren. Wie nun die weitere Vorgehensweise in puncto Verordnung aussieht, ist abhängig von einem Monitoring der Fischotter-Population. Das wird derzeit von der Uni Graz gemeinsam mit Wildbiologen des Landes durchgeführt. Es soll als Grundlage dienen für die Entscheidung, ob eine Verlängerung der Verordnung notwendig ist. „Den Ergebnissen werde ich nicht vorgreifen. Aber da sich die Fischbestände noch nicht erholt haben, kann ich mir eine Neuerlassung der Verordnung vorstellen“, so Gruber.

Bitte geben Sie in das Textfeld den gewünschten Suchbegriff ein!